Guten Morgen,
erst einmal Danke dass es das Forum gibt.
Ich stehe kurz vor der Pi und habe eine Frage:
Ich bin meinem Kind unterhaltspflichtig.
Ist es erlaubt den monatlich zu zahlenden (ggf. zu titulierenden) Unterhalt vom unpfändbaren Gehalt durch den Arbeitgeber überweisen zu lassen?
Hintergrund ist, dass dann der Betrag welcher auf mein Konto geht innerhalb der P-Konto Freibeträge liegt und somit die Anträge zur Quellenfreigabe entfallen würden.
Unterhaltsschulden bestehen nicht.
Vielen Dank und einen schönen Tag.
Privatinsolvenz und Kindesunterhalt
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Re: Privatinsolvenz und Kindesunterhalt
Hi Schuldner46,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz und Kindesunterhalt" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz und Kindesunterhalt" geschaut?
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Re: Privatinsolvenz und Kindesunterhalt
Wenn sich der Arbeitgeber darauf einlässt und es auf dem Gehaltszettel sichtbar nach der Nettoberechnung abgezogen wird, sollte da eigentlich nichts dagegen sprechen.
Bei meinem Gehalt werden am Ende kosten für die Mittagsverpflegung abgezogen und diese sorgen auch dafür, dass ich keine Quellenfreigabe auf dem Konto benötige.
Bei meinem Gehalt werden am Ende kosten für die Mittagsverpflegung abgezogen und diese sorgen auch dafür, dass ich keine Quellenfreigabe auf dem Konto benötige.
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