Privatinsolvenz und Kindesunterhalt

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Schuldner46
Zwischendurchposter
Reaktionen: 2
Beiträge: 7
Registriert: 1. Okt 2023, 13:20

Privatinsolvenz und Kindesunterhalt

Beitrag von Schuldner46 »

Guten Morgen,

erst einmal Danke dass es das Forum gibt.

Ich stehe kurz vor der Pi und habe eine Frage:

Ich bin meinem Kind unterhaltspflichtig.
Ist es erlaubt den monatlich zu zahlenden (ggf. zu titulierenden) Unterhalt vom unpfändbaren Gehalt durch den Arbeitgeber überweisen zu lassen?

Hintergrund ist, dass dann der Betrag welcher auf mein Konto geht innerhalb der P-Konto Freibeträge liegt und somit die Anträge zur Quellenfreigabe entfallen würden.

Unterhaltsschulden bestehen nicht.

Vielen Dank und einen schönen Tag.
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Privatinsolvenz und Kindesunterhalt

Werbung

Hi Schuldner46,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz und Kindesunterhalt" geschaut?
0
Darnox
Fortgeschrittener
Reaktionen: 7
Beiträge: 81
Registriert: 9. Nov 2023, 17:25

Re: Privatinsolvenz und Kindesunterhalt

Beitrag von Darnox »

Wenn sich der Arbeitgeber darauf einlässt und es auf dem Gehaltszettel sichtbar nach der Nettoberechnung abgezogen wird, sollte da eigentlich nichts dagegen sprechen.
Bei meinem Gehalt werden am Ende kosten für die Mittagsverpflegung abgezogen und diese sorgen auch dafür, dass ich keine Quellenfreigabe auf dem Konto benötige.
0
Antworten