Wie ist das mit Urlaub in der Verbraucherinsolvenz

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Andante69
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Registriert: 3. Mai 2023, 13:10

Wie ist das mit Urlaub in der Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Andante69 »

Hallo zusammen 😊,

Habe gestern Post vom Insolvenzgericht bekommen - das Verfahren wurde eröffnet.

Habe mal eine Frage bzgl was Urlaub oder besser gesagt Besuchsreise angeht.

Mein Sohn lebt in Kanada , wir sehen uns leider im Jahr nur einmal, immer im Wechsel - mal kommt er - mal flieg ich hin.
Mein Sohn zahlt mir immer das Flugticket , ich konnte mir das nie leisten - auch wenn ich schuldenfrei gewesen wäre . Darf ich das überhaupt jetzt noch annehmen ?

Gruß A.
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Wie ist das mit Urlaub in der Verbraucherinsolvenz

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Hi Andante69,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wie ist das mit Urlaub in der Verbraucherinsolvenz" geschaut?
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robo
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Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Wie ist das mit Urlaub in der Verbraucherinsolvenz

Beitrag von robo »

Dein Sohn sollte Dir das Geld für den Flug NICHT auf Dein Konto überweisen,
ist klar, nicht ?

Aber er kann natürlich einen Flug für Dich buchen und bezahlen, das ist okay.

Ich würde es dem IV aber nicht unbedingt auf die Nase binden … ich weiss ja nicht, wie Dein IV drauf ist … meiner war vom Stamme ‚nimm‘, wie man so sagt.
Aber es soll ja auch korrekte geben.
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mischa1981
Wissender
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Beiträge: 338
Registriert: 17. Jan 2024, 12:23

Re: Wie ist das mit Urlaub in der Verbraucherinsolvenz

Beitrag von mischa1981 »

Schwierig... generell bin ich aber bei robo. Denn im Grunde handelt es sich ja um eine Schenkung in nicht gerade geringem Wert, wobei man das Geld im Regelfall meistens eh nicht mehr zurückbekommt / sich auszahlen lassen kann. Das ist ja zumeist der Knackpunkt.
Andererseits halte ich es eher für unwahrscheinlich, dass der Insolvenzverwalter ausgerechnet in diesem Zeitraum was von dir will.
Bei meinem Insolvenzverwalter war es so, kaum ist mein Vater gestorben hat er ein Erbe vermutet. Ich wurde aber enterbt und hätte maximal meinen Pflichtteil ihv 2.000 Euro per Anwalt einfordern können. Der IV wollte, dass ich zum Notar gehe und den Pflichtteil ausschlage.

Wenn du jetzt nur 2 Wochen oder so weg bist würde ich es einfach machen.
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Shopgirl
Allwissender
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Beiträge: 944
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Wie ist das mit Urlaub in der Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Shopgirl »

Auch als Insolvenzler darf man in den Urlaub und muss niemanden um Erlaubnis fragen. Und ob der Urlaub nun 2 oder 4 Wochen dauert, geht niemanden etwas an.

Ich bin ja normalerweise immer dafür, alles brav auf den Tisch zu legen, aber manchmal sollte man die Kirche wohl auch einfach im sprichwörtlichen Dorf lassen.

Ob du nun nach Kanada fliegst oder eine Woche irgendwo auf einen Campingplatz fährst, muss der IV nicht wissen.

Und solltest du nicht fliegen, würde dein Sohn den Preis für das Ticket wohl kaum in die Insolvenzmasse einzahlen. Ich sehe hier keine Schädigung der Gläubiger
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Andante69
Fortgeschrittener
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Beiträge: 34
Registriert: 3. Mai 2023, 13:10

Re: Wie ist das mit Urlaub in der Verbraucherinsolvenz

Beitrag von Andante69 »

Guten Morgen ☀️,

Zunächst herzlichen Dank für euere Antworten und euere Zeit.

Nun ja, mein Sohn bucht mir das Ticket und zahlt es auch - über mich läuft da nichts.

Ich hatte auch meine Schuldenberaterin dazu gefragt ( eine wirklich engagierte Frau von der Diakonie, sie hat mit mir die Insolvenz auch vorbereitet) - sie meinte allgemein und mit einem Augenzwinkern ;) - es geht den IV absolut nichts an wofür und wie ich mein unpfändbares Einkommen ausgebe und auch ginge es den IV nichts an „ob ich den Monat nur Knäckebrot und Nudeln esse , wie gesagt alles mit einem Augenzwinkern ;) .

Gruß A.
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tidus82
Admin
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Beiträge: 1566
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Wie ist das mit Urlaub in der Verbraucherinsolvenz

Beitrag von tidus82 »

Es gibt nur einen wichtigen Punkt, der beachtet werden muss:
Du musst in deiner Abwesenheit auf jeden Fall jemanden dafür abstellen deinen Briefkasten regelmäßig zu leeren und zu kontrollieren ob nicht eventuelle Briefe von Gericht / IV drin sind, die eventuelle Fristen beinhalten. (Gilt übrigens nicht nur für Insolvenzler, sondern für jeden von uns)

Ansonsten bin ich absolut auf der Seite von Shopgirl - du kannst natürlich Urlaub machen. Und das Ticket würde ich - wie Robo sagt - nicht auf dein Konto überweisen lassen, sondern dein Sohn soll das Ticket kaufen und dir schicken.
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