Anhörung vorzeitige RSB

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Chris173
Neuankömmling
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Beiträge: 4
Registriert: 24. Jun 2024, 09:26

Anhörung vorzeitige RSB

Beitrag von Chris173 »

Hallo,

Nur eine kurze Frage. Die Frist für die anhörung der Gläubiger etc. bei vorzeitiger RSB ist die irgendwo vorgegeben ? Also Standard ein Monat oder 4 Wochen ? Oder liegt das im Ermessen des Bearbeiters ? Habe da deutliche Abweichung bei mir aktuell und einen Kumpel der früher dran war … 4 bzw 8 Wochen …

Danke vorab
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Anhörung vorzeitige RSB

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Hi Chris173,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Anhörung vorzeitige RSB" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Beiträge: 398
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Anhörung vorzeitige RSB

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich kann es nur von meinem Fall berichten, ich hatte auch eine vorzeitige RSB. Bei mir waren es 4 Wochen.
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Chris173
Neuankömmling
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Registriert: 24. Jun 2024, 09:26

Re: Anhörung vorzeitige RSB

Beitrag von Chris173 »

Ok denke könnte echt ein Schreibfehler sein aber ist dann so wie es ist , dort nachfragen bringt denke ich auch wenig …
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