Anhörung vorzeitige RSB

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Chris173
Neuankömmling
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Beiträge: 4
Registriert: 24. Jun 2024, 09:26

Anhörung vorzeitige RSB

Beitrag von Chris173 »

Hallo,

Nur eine kurze Frage. Die Frist für die anhörung der Gläubiger etc. bei vorzeitiger RSB ist die irgendwo vorgegeben ? Also Standard ein Monat oder 4 Wochen ? Oder liegt das im Ermessen des Bearbeiters ? Habe da deutliche Abweichung bei mir aktuell und einen Kumpel der früher dran war … 4 bzw 8 Wochen …

Danke vorab
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Anhörung vorzeitige RSB

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Hi Chris173,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Anhörung vorzeitige RSB" geschaut?
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Nie_mehr_Schulden
Wissender
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Beiträge: 409
Registriert: 14. Mär 2020, 08:20

Re: Anhörung vorzeitige RSB

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Ich kann es nur von meinem Fall berichten, ich hatte auch eine vorzeitige RSB. Bei mir waren es 4 Wochen.
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Chris173
Neuankömmling
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Registriert: 24. Jun 2024, 09:26

Re: Anhörung vorzeitige RSB

Beitrag von Chris173 »

Ok denke könnte echt ein Schreibfehler sein aber ist dann so wie es ist , dort nachfragen bringt denke ich auch wenig …
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