Frage zum Erbe

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Veronique
Fortgeschrittener
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Registriert: 2. Jul 2024, 13:32

Frage zum Erbe

Beitrag von Veronique »

Hallo an alle,

vor ca. 3 Jahren erhielt ich ein Erbe auf mein P-Konto. Zu dem Zeitpunkt bestanden meine Schulden bei der Krankenkasse schon lange. Die Summe betrug 1100 Euro und nochwas. Wir haben ganz naiv den Betrag für Strom und Essen genutzt. Muss ich das angeben, wenn ich ein Insolvenzverfahren anstrebe? Habe ich mich dadurch dogar strafbar gemacht?

Zitterbde Große
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Frage zum Erbe

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Hi Veronique,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zum Erbe" geschaut?
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robo
Allwissender
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Beiträge: 808
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Frage zum Erbe

Beitrag von robo »

Nein.
Erst wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, erst dann kann und wird der Insolvenzverwalter die Hand offenhalten: „Erbe im Insolvenzverfahren? Das bekomme ich, her damit!“ Aber drei Jahre nach dem Erbfall hat er keinen Anspruch darauf.
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Veronique
Fortgeschrittener
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Registriert: 2. Jul 2024, 13:32

Re: Frage zum Erbe

Beitrag von Veronique »

Puh, da bin ich aber erleichtert! Vielen Fank!
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