Hallo an alle,
vor ca. 3 Jahren erhielt ich ein Erbe auf mein P-Konto. Zu dem Zeitpunkt bestanden meine Schulden bei der Krankenkasse schon lange. Die Summe betrug 1100 Euro und nochwas. Wir haben ganz naiv den Betrag für Strom und Essen genutzt. Muss ich das angeben, wenn ich ein Insolvenzverfahren anstrebe? Habe ich mich dadurch dogar strafbar gemacht?
Zitterbde Große
Frage zum Erbe
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Re: Frage zum Erbe
Nein.
Erst wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, erst dann kann und wird der Insolvenzverwalter die Hand offenhalten: „Erbe im Insolvenzverfahren? Das bekomme ich, her damit!“ Aber drei Jahre nach dem Erbfall hat er keinen Anspruch darauf.
Erst wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, erst dann kann und wird der Insolvenzverwalter die Hand offenhalten: „Erbe im Insolvenzverfahren? Das bekomme ich, her damit!“ Aber drei Jahre nach dem Erbfall hat er keinen Anspruch darauf.
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