Pkw Kaufen??
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Pkw Kaufen??
hallo ich hatte ein Pkw was jetzt Totalschaden ist. Das Auto war beim Insolvenz Verwalter bekannt. Also ich durfte es behalten, weil ich das Auto für die Arbeit gebraucht habe da ich von Baustelle zu Baustelle gefahren. Jetzt hab ich den Job gewechselt und muss es nicht mehr. Hab von meinem Eltern bisschen Geld bekommen und mir ein Kleinwagen gekauft. Ist zwar nicht teuer aber soweit ich weiß wäre es trotzdem Pfändbar. Meine Frage ist obwohl es nicht richtig ist wäre es sinnvoll die Versicherung auf meinem Namen anmelde und das Auto auf dem Namen von meine Frau anmelde? Mein Insolvenz endet nächstes Jahr.
Danke
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- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Pkw Kaufen??
Egal, auf wen die Versicherung läuft.
Auch egal, auf welchen Namen das Auto angemeldet ist.
Nicht egal: Wer hat den Kaufvertrag unterschrieben ?
Dem gehört das Auto.
Auch egal, auf welchen Namen das Auto angemeldet ist.
Nicht egal: Wer hat den Kaufvertrag unterschrieben ?
Dem gehört das Auto.
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Re: Pkw Kaufen??
Ist es nicht eher so das Auto gehört offiziell dem der Fahrzeugschein( Fahrzeugbrief) gehört. Also der Name steht?
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Re: Pkw Kaufen??
Nein, der in den Fahrzeugpapieren eingetragene ist der Halter. Eigentümer ist der, der das Fahrzeug erworben hat.
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Re: Pkw Kaufen??
Ok dann ist die Frage bekommt es der Insolvenz Verwalter mit das ich ein neues Auto erworben habe?
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Re: Pkw Kaufen??
Ja natürlich kann ich es Ihm Melden. Aber dann wird es Gepfändet da es kein Grund gibt das ich das Auto brauche. Also ich kann auch mit Öffis zu Arbeit fahren. Das bedeutet das Auto ist Pfändbar. Das Auto kostet 3200 Euro. Man braucht Auto ja nicht nur für Arbeit auch für den Alltag. Aber das ist natürlich dem Insolvenz egal. Und bevor wieder komische Bemerkungen kommen ich zahle jeden Monat Fleißig meine Schulden. Hab bis jetzt mich auch an alles gehalten. Nur Auto brauch ich. Deswegen hab ich hier diese Frage gestellt.
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Re: Pkw Kaufen??
Bist Du noch im Status "eröffnetes Verfahren" oder wurde Dein Verfahren bereits aufgehoben ?
Wenn noch "eröffnetes Verfahren", dann gehört das Kfz quasi schon dem IV ... s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
Wenn "aufgehoben" (dann bist Du in der WVP), dann ist es Deins und Du kannst es auch auf Deinen Namen anmelden und versichern, dann hast Du ja "nur noch" Deine Obliegenheiten gem. 295 zu erfüllen ... s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
Wenn noch "eröffnetes Verfahren", dann gehört das Kfz quasi schon dem IV ... s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/35.html
Wenn "aufgehoben" (dann bist Du in der WVP), dann ist es Deins und Du kannst es auch auf Deinen Namen anmelden und versichern, dann hast Du ja "nur noch" Deine Obliegenheiten gem. 295 zu erfüllen ... s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/295.html
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Re: Pkw Kaufen??
Also ist das Verfahren bereits aufgehoben. In diesem Fall ist es dein Auto und du brauchst es nicht melden. Und selbst wenn du es jetzt melden würdest, dann gäbe es keine Handhabe des TH‘s
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