Hallo in die Runde,
mal eine Frage zur Schufa-Löschungsfrist nach RSB (ich konnte hier keine genaue Antwort finden...)
RSB am 19.09. auf Bekanntmachung veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist jedoch vom Gericht mit dem 03.09. "unterschrieben". In der Veröffentlichung steht zudem, dass die RSB mit Ablauf der Abtretungsfrist am 27.07.2024 als erteilt gilt.
Nun habe ich also drei Daten:
27.07. Ende Abtretungsfrist
03.09. RSB-Erteilung sowie
19.09. Veröffentlichung auf "Bekanntmachung.de"
Welches Datum gilt für die sechsmonatige Löschungsfrist für die Schufa?
Neu und verunsichert
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Re: Neu und verunsichert
Da laut Bekanntmachung "die Restschuldbefreiung mit Ablauf der Abtretungsfrist am 27.07.2024 als erteilt gilt", wäre also der 27.01. für die Schufa ausschlaggebend (?).
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Re: Neu und verunsichert
Also Ich waere mir nicht so sicher...
Also bei mir wurde Die RSB genau 6 Monate nach Eintragung bei Insolvenzbekanntmachungen gelöscht...
War auch schon vorher erteilt...Ein Paar Tage.
Das handhabt jedes Insolvenzgericht anders...
Gruss El Torro
Also bei mir wurde Die RSB genau 6 Monate nach Eintragung bei Insolvenzbekanntmachungen gelöscht...
War auch schon vorher erteilt...Ein Paar Tage.
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Gruss El Torro
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