Insolvenz steht ins Haus

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AktiverRentner
Fortgeschrittener
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Registriert: 7. Jun 2023, 17:29

Re: Insolvenz steht ins Haus

Beitrag von AktiverRentner »

Hallo,
ich kann vieles aus eigenem Erleben nachvollziehen. Das Hauptproblem zur Zeit scheint für dich zu sein, dass sich alles im Kreis dreht, keine klare Richtung zu erkennen ist und du nicht weißt, wohin du mit deiner Kraft sollst.

Bei der Anzahl der Gläubiger sehe ich keine Chance zu einer freihändigen Einigung. Ich gehe dabei von meiner Erfahrung aus (Regelinsolvenz > 1000k)

Seit 2021 gilt das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG. Damit lassen sich ggf. Unternehmen ohne Insolvenzverfahren sanieren, auch gegen den Willen einzelner Gläubiger. Mehr kann ich aber nicht dazu sagen. Dazu würdest du spezielle Beratung benötigen. Siehe auch: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/ ... venzrecht/

Des weiteren gibt es ja auch noch das Sanierungsverfahren innerhalb der Insolvenz bei Fortführung des Betriebes. Für mich kam das nicht infrage, bei mir ist es die normale Regelinsolvenz.

Insgesamt stimme ich den Vorrednern zu, die drei Jahre sind schnell vorbei, aber die brauchst du nicht nur, um deine Finanzen zu ordnen sondern auch, um deinem Verstand und deinen Emotionen eine neue Struktur und Ordnung zu geben.

Falls du spezielle Fragen hast, sende eine PN.
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robo
Allwissender
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Beiträge: 809
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Insolvenz steht ins Haus

Beitrag von robo »

Schwierige Konstellation ...
Welche Firma ist denn verschuldet ? Vermutlich beide ... ?

Bist Du in Deiner GmbH denn (alleiniger ?) 'geschäftsführender Gesellschafter' ?
Für eine GmbH gibt es ja keine RSB ... aber es gibt Fristen, in denen die Insolvenz (wenn gegeben) angemeldet werden MUSS, sonst bist Du möglicherweise demnächst nicht nur mit einem Bein im Knast ...

Und es gibt möglicherweise eine Durchgriffshaftung gegen Dich als GF ...
Da brauchst Du wirklich einen Profi an Deiner Seite.
Ob da Dein Anwalt der Richtige ist, der bisher nur den Inso-Antrag mit Dir ausgefüllt hat ? *zweifel*

Für die Einzelfirma (e.K.) stehst Du als Inhaber ja sowieso selbst voll mit Deinem gesamten Privatvermögen in der Haftung, da macht ein Inso-Verfahren mit dem Ziel RSB natürlich Sinn.

Viel Glück - Du wirst es brauchen !
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