Weitere Kosten nach Begleichung

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Franzi0901
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von Franzi0901 »

Sorry das war das ältere Schreiben das was ich nun hinzufüge ist das richtige zumal da auch das Datum steht aber erst letzte woche kam der Brief hier an.
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imker
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von imker »

Du scheinst an das Gericht Geld gezahlt zu haben und nicht an den Gläubiger oder dessen Vertreter - oder hast Du Geld an den Gläubiger und an das Gericht gezahlt??
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Franzi0901
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von Franzi0901 »

Ich habe ausversehen an das Gericht gezahlt das Geld wurde mir zurück überwiesen und hab es dann an den gläubiger überwiesen.
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imker
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von imker »

Woher hats Du den Betrag von knapp 200 EUR "genommen" und woher ommt der Betrag von rd. 500 EUR den die "BÖSEN" haben wollen??

Hast Du eine Kopie des Vollstreckungsbescheides - sind das rd. 200 EUR Hauptforderung z u z ü g l i c h ZINSEN und KOSTEN??

Schreib an das Gericht, dass Du mit einer Zweitausfertigung nicht einverstranden bist....
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Adonis
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von Adonis »

da_le hat geschrieben: 30. Apr 2019, 10:28 Soll ich jetzt warten bis die Herrschaften wieder ein neues Verfahren eröffnen?
LG
Hallo,

ich würde da gar nicht mehr reagieren, auch wenn es mir die Finger jucken.

Sollte irgendwann ein Mahnbescheid kommen (was zu vermuten ist) würde ich dem Widersprechen, und gut sein lassen.

Du hast den Titel in der Hand, damit sind alle Forderungen und auch weitere Kosten (Vollstreckungskosten) beglichen, und auch nicht mehr vollstreckbar (den Titel hat Dir ja der Gerichtsvollzieher ausgehändigt).

Ich würde daher das Schreibven abheften (oder scannen) und nicht reagieren (erst bei einem Mahnbescheid)

Grüße
Adonis
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Franzi0901
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von Franzi0901 »

Nun kam das nächste Schreiben von den.
Was soll ich nun tun?
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imker
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von imker »

1. Hast Du der ausstellung einer Zweitschrift widersprochen??
2. Die Zahlung von 198,xx EUR an Modenbach pp: Welche Angaben hast Du Verwendung des überwiesenen Betrages gemacht?? Deren Aktenzeichen ohne Zusatz auf die Hauptforderung?
3. Mir scheint es so zu sein, dass die Zinsen seit 20212 und Kosten haben wollen, die für die Ermitlung Deiner Anschrift angefallen sind. Wie hast Du den Betrag von 198,xx EUR ermittelt? Stand der im Vollstreckungsbecsheid von 2012 oder stand der im Schreiben aus 2024??
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Franzi0901
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von Franzi0901 »

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katie83
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von katie83 »

Da Du einen Teil gezahlt hast, kann dass als Anerkenntnis gewertet werden evtl.
UGV Inkasso, schlimmer Verein. Die versuchen es immer wieder mal. Wenn da nicht Menschen
zahlen würden, würden sie es nicht machen.
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Franzi0901
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von Franzi0901 »

Aber warum wurde dann nicht die ganze Summe vollstreckt?
Also muss ich das jetzt zahlen?
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