Weitere Kosten nach Begleichung

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da_le
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Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von da_le »

Hallo liebe Freunde,

ich habe durch Dummheit einen Mahnbescheid und anschließend auch einen Vollstreckungsbescheid unbeantwortet gelassen. Daraus erfolgte dann der Besuch des Gerichtsvollziehers, der mir eine Vermögensauskunft abnehmen wollte. Ohne zu prüfen, habe ich die Gesamtforderung von 259,15 EUR sofort anerkannt und beim Gerichtsvollzieher bezahlt und den Titel vom GV ausgehändigt bekommen. Als er weg war, habe ich dann mal nachgeforscht. Es war eine Sache aus dem Jahr 2016 - Hauptforderung waren mal 49,75 EUR

Eine Woche später erhielt ich angehängtes Schreiben vom Gläubiger plus einer zweiten Seite mit Ratenzahlung.
Auf dieses Schreiben habe ich nicht reagiert. Was kann jetzt noch passieren?
Geht das jetzt von vorne los?

Mich wundert, dass hier vieles unter einer Adresse läuft:
UGV Inkasso - Modenbachstraße 1, 67376 Harthausen
FKH GbR - Modenbachstraße 1, 67376 Harthausen
FKH OHG - Modenbachstraße 1, 67376 Harthausen
Rechtsanwalt Christian von Loefen - Modenbachstraße 1, 67376 Harthausen
Rechtsanwaltskanzlei am Modenbach - Modenbachstraße 1, 67376 Harthausen

Harthausen hat ca. 3.000 Einwohner und laut Google Earth/Maps ist ein 2-3 Familienhaus.

Soll ich jetzt warten bis die Herrschaften wieder ein neues Verfahren eröffnen?
Bin ich dazu verpflichtet nach Zahlung an den Gerichtsvollzieher weitere Kosten zu bezahlen?

LG
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

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Hi da_le,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Weitere Kosten nach Begleichung" geschaut?
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caffery
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von caffery »

Hallo und Willkommen hier!

Du hast es hier mit einem "ganz besonderen" Vertreter der Branche zu tun, von denen selbst ihresgleichen in aller Regel auf Distanz geht. Die Bude(n) sind die Stars jedes Fernsehbeitrags in dem mutmaßlich unseriöses Inkasso thematisiert wird. Selbst der Dachverband der Inkassobranche (BDIU) will mutmaßlich nichts mit denen zu tun haben.
Es gibt seit vielen Jahren juristische Bemühungen dem Laden das Handwerk zu legen. Bislang leider nur unzureichend erfolgreich. Sie zeigen sich weiterhin überaus geschickt, in der vollen Ausdehnung rechtlicher Grauzonen und scheinen zudem auch nicht ganz schlechte Beziehungen zu haben.

Zum Inhalt:

Das Wichtigste zuerst: Du unterschreibst auf gar gar GAR keinen Fall das vorgefertigte Anerkenntnis! (bitte auch sonst niemand der solche Post von denen kriegt und mitliest!)

Der "move" mit der Forderungsnachgeburt von denen ist bekannt. Eines der besonderen "Specials" dieses Ladens ist ein "duales" (ich habs mal so getauft) Forderungskonto.
Die haben ein Forderungskonto, welches sie dem Schuldner schicken - indem i.d.R. deutlich umfangreichere Gebühren und Kosten mit höchst fragwürdigem Hintergrund aufgetischt werden.
Ein anderes, deutlich "abgespecktes" Forderungskonto wird verwendet, wenn sie Vollstreckungsaufträge verschicken oder sonstwie in Kontakt mit Gerichten treten. In diesen Aufstellungen fehlen dann (wie von Geisterhand) die Kosten, welche dem Schuldner aufgetischt werden. Die Vermutung liegt nahe, dass die Bude selbst genau weiß, dass die Forderungsbestandteile nicht durchsetzbar sind, weswegen sie einem Gericht erst garnicht serviert werden.

Genau die vorgenannten Teile werden nun sehr wahrscheinlich von Dir nachgefordert. Das ist aus meiner Sicht absolut unseriös, meines Erachtens rechtlich nicht durchsetzungsfähig und m.E. auf keinen Fall zu bezahlen.

Ich persönlich würde bzgl. dieser Forderungsnachgeburt folgendermaßen vorgehen:

Ein kurzes Antwortschreiben folgenden oder artverwandten Inhalts verfassen:

"Tag!

Danke für Ihr Schreiben vom 09.04.2019. Ihre dort gestellte Forderung gegen mich wird vollumfänglich bestritten. Eine Zahlung wird nicht erfolgen. Zur Durchsetzung steht Ihnen der Rechtsweg offen. Einem Mahnbescheid in dieser Sache werde ich vollumfänglich widersprechen. Weitere Briefe in dieser Sache werden nicht beantwortet.

MFG"

Am besten per Fax (wegen der Sendebestätigung) verschicken und danach nichts mehr machen - egal was die schreiben (sie werden schreiben). Sollten sie Dir einen Mahnbescheid in der Sache schicken (halte ich für sehr sehr SEHR unwahrscheinlich), würde ich dem komplett widersprechen und ggf. einen Anwalt einschalten. Es gibt nicht wenige Anwälte die der Beraterbranche nahestehen, die sich die Finger danach lecken würden sich wegen sowas mit denen vor Gericht zu streiten.

PS: Natürlich hätte man sich hier bereits im Mahnverfahren deutlich geschickter verhalten sollen/müssen. Aber dafür ist es in diesem Falle leider zu spät.
Mein dringender Aufruf an alle Mitleser lautet hier: Wenn ihr jemals Post von denen bekommt, sucht euch Hilfe! Nehmt nicht selber Kontakt zu denen auf, versucht nicht mit denen zu reden oder gar zu schreiben oder zahlt blind irgendwas. Das führt zu nichts und verschlechtert eure rechtliche Situation mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich. Sucht euch professionelle Hilfe (Beratungsstelle, Verbraucherzentrale, Anwalt etc.). AllerallerALLERspätestens dann, wenn ihr einen Mahnbescheid von denen bekommt.
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da_le
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von da_le »

Tausend Dank caffery,

ich halte zunächst die Füße still - vielleicht habe ich ja deren Brief, den ich hier gepostet habe, auch gar nicht bekommen.... ;)

Durch das googeln, habe ich über diese Bude auch nur negatives lesen müssen, naja leider zu spät.
Ich würde mich dann wieder hier melden, sobald ich noch einmal einen Brief erhalte - denke mal 1-2 Wochen.

Einen schönen sonnigen 1. Mai morgen wünsche ich.

Gruß
da_le
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tidus82
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von tidus82 »

Du hast 2 Optionen:

1. du reagierst gar nicht und die schicken dir noch 20 Briefe und versuchen eventuell wirklich das ganze mit einem Mahnbescheid festschreiben zu lassen. (Im Sinne von: was einmal geklappt hat wird vllt. auch wieder klappen - insbesondere weil du ja direkt gezahlt hast nachdem das ganze vollstreckt wurde)

2. Du schreibst denen einmal was du von denen hältst, die merken dass sie bei dir nicht weiter kommen und vllt. halten sie die Füße still - aber wahrscheinlich werden sie keinen Mahnbescheid ausstellen lassen.

Ich persönlich würde Variante 2, wie von Caffery auch vorgeschlagen wurde präferieren - allein schon um denen einmalig (und wirklich nur ein einziges Mal - alles Andere wäre Zeitverschwendung!) zu zeigen: "bis hierhin und nicht weiter!".

Ich kenn die Bude persönlich nicht, bin aber unglaublich begeistert wie Caffery hier das Dingens auseinandergenommen hat und möchte hiermit Caffery auch meinen Dank aussprechen!
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da_le
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von da_le »

Hallo tidus82,

soll ich dann gleich alle Adressen in den Brief aufnehmen?

RA-MO_1.jpg
RA-MO_1.jpg (99.42 KiB) 7134 mal betrachtet
muss mich echt zusammenreißen, dass ich da nicht meine eigenen Worte reinschreibe und ich dann unverschämt und frech werde.... hätte dann nämlich was von gierig und hals ned voll kriegen geschrieben... aber ich lass es lieber :)
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insolaner
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von insolaner »

*argh* - alleine schon dieses "ich erkenne an, ... Kontoführungskosten etc zu schulden" empfinde ich als unseriös, abgesehen von denen meines Wissens sowieso unzulässigen "Kontoführungskosten" liesse sich hinter dem etc ja quasi alles verstecken...

Mit den gemässigten Worten bin ich absolut bei Dir :)
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tidus82
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von tidus82 »

Ich würd das Schreiben noch etwas abändern.

Danke für Ihr Schreiben?
Neee - lieber: "Ihr Schreiben vom XXX habe ich erhalten".

Dann: "Einem Mahnbescheid werde ich vollumfänglich widersprechen."
Alles nur Kleinigkeiten - jedoch zwischen würde und werde sind doch noch ein paar Interpretationsspielräume ;) Und du möchtest doch ganz klarstellen wie du vorgehen WIRST (nicht würdest) ;-)
Und auch nicht nur auf "in dieser Sache" beziehen - halt es ruhig allgemein: "Weitere Briefe werden nicht beantwortet." Punkt.

Die Adressen kannst du Spaßeshalber ruhig drin lassen, wenn alle die gleiche Faxnummer haben. :D
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caffery
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von caffery »

tidus82 hat geschrieben: 30. Apr 2019, 13:11 Danke für Ihr Schreiben?
Neee - lieber: "Ihr Schreiben vom XXX habe ich erhalten".
Och, also ich bin ja ein Freund dieser Art von Rhetorik.

Da aus meiner Sicht die Vermutung naheliegt, dass hier ein Stück weit mit der Unwissenheit und auch Angst der Leute gespielt wird, kann man ruhig mal in maximal freundlicher Entspannung erwidern.
Manchmal schaller ich auch noch herzliche Grüße oder sommerliche Grüße hinterher.

Je offensiver und/oder absurder die Leute behelligt werden, umso freundlicher werden oft meine Antworten.

Ich finde ja, das hat was. Aber es ist natürlich eindeutig Geschmacksache und mit Sicherheit nicht entscheidend. Die Hauptsache ist, dass der Standpunkt klar formuliert wird und man nicht beleidigt, bedroht, verleumndet, verhöhnt oder sonstwie ausfallend wird.
insolaner hat geschrieben: 30. Apr 2019, 12:58 *argh* - alleine schon dieses "ich erkenne an, ... Kontoführungskosten etc zu schulden" empfinde ich als unseriös, abgesehen von denen meines Wissens sowieso unzulässigen "Kontoführungskosten" liesse sich hinter dem etc ja quasi alles verstecken...
Noch deutlich bemerkenswerter finde ich den Passus "Ich verzichte hiermit ausdrücklich auf alle Einwendungen und Einreden gegen den Grund oder die Höhe der Forderung."
Sie hätten aus meiner Sicht auch schreiben können: "Ich bin für immer damit einverstanden, dass ihr von mir fordern könnt was ihr wollt. Warum auch immer oder wieviel auch immer."
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tidus82
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von tidus82 »

caffery hat geschrieben: 30. Apr 2019, 18:52 Manchmal schaller ich auch noch herzliche Grüße oder sommerliche Grüße hinterher.
Da könnte man ja schön glatt die Eröffnung mit „Grüssli, schön mal wieder von Ihnen zu lesen - auf eine nette Brieffreundschaft“ beginnen :D
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caffery
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Re: Weitere Kosten nach Begleichung

Beitrag von caffery »

tidus82 hat geschrieben: 30. Apr 2019, 19:29 Da könnte man ja schön glatt die Eröffnung mit „Grüssli, schön mal wieder von Ihnen zu lesen - auf eine nette Brieffreundschaft“ beginnen :D
Wenn ich das mache bringt das bei denen leider nichts. Mir schreiben die immer nur drei oder vier verschiedene Einzeiler zurück, selbst wenn ich sämtliche Register der sprachlichen Zärtlichkeit ins Feld führe.

Die sparen sich scheinbar die ausgefallenen und ausführlichen Formulierungen ausschließlich für die Schuldner selbst auf.
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