Prozess oder Verfahrenskostenhilfe

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Shadow
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Prozess oder Verfahrenskostenhilfe

Beitrag von Shadow »

Moin,
ich habe heute Post vom Amtsgericht bekommen. Dort heißt es, dass bis jetzt keine Anträge auf Versagen der Restschuldbefreiung vorliegen und das allen beteiligten bis zum 26.5 Zeit gegeben wird Anträge darauf schriftlich einzureichen. So weit so gut.

Dann ist eine Kostenaufstellung des Verfahrens drin und am Ende steht die Info, dass noch etwa 250€ offen sind. Dann die Info das die Möglichkeit besteht auf Ratenzahlung oder Stundung und dann ein Antrag auf Prozess oder Verfahrenskostenhilfe.

Und genau um diesen Antrag geht es nun. Ich bin dabei diesen auszufüllen und bin mir unsicher bei der Sterbegeldversicherung. So wie ich das sehe, muss die nicht angegeben werden. Ich habe den Antrag jetzt dreimal durchgelesen, nirgends wird nach einer Sterbegeldversicherung gefragt. Es gibt nur Lebens oder Rentenversicherung. Dann Wertpapiere etc.

Auch das Hinweisblatt zur Verfahrenskostenhilfe habe ich nun dreimal durchgelesen und nichts zur Sterbegeldversicherung gefunden. Aber um sicher zu gehen, muss die nun angegeben werden oder nicht? Wobei wenn sie angegeben werden muss. Ich wüsste keinen Rückkaufswert...

Und noch eine letzte Frage, sofern niemand einen Antrag auf Versagen stellt. Ab wann gilt die Restschuldbefreiung? Ab den 30.4, wo das Verfahren beendet war. Oder erst ab den 26.5, weil bis dahin noch Versagensanträge gestellt werden können? Nur eine Frage aus Neugier, ab wann ich wieder eine kostenlose Schufaauskunft holen kann. Die vom letzten Jahr hatte ein Score von unter 5, wenn ich mich richtig erinnere :)
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Re: Prozess oder Verfahrenskostenhilfe

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Hi Shadow,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Prozess oder Verfahrenskostenhilfe" geschaut?
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AdiDana
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Re: Prozess oder Verfahrenskostenhilfe

Beitrag von AdiDana »

Hallo,

ich hatte damals einen Riester-Renten-Vertrag, in dem etwa 4-5000 Euro drin waren (für die Zeit der Inso natürlich beitragsfrei gestellt) und eine Sterbeversicherung, in die ich alle 3 Monate 8 Euro eingezahlt habe. Den IV/TH hat das nicht interessiert, zählte wohl zum "Schonvermögen", durfte beides behalten. Glaube bei der Verfahrenskostenhilfe hatte ich die Sterbeversicherung nicht aufgeführt. Bin mir aber nicht mehr zu 100 % sicher.
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Itak65
Wissender
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Registriert: 16. Dez 2022, 08:24

Re: Prozess oder Verfahrenskostenhilfe

Beitrag von Itak65 »

Guten Abend die Sachbearbeiterin des Inso Verwalters hat meine Versicherung angeschrieben wegen der Sterbegeldversicherung beläuft die auf 5000 Euro . Wieso macht sie das wenn 5000 Euro noch zum Schonvermögen gehören.
Angenehmen Abend itak
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Shadow
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Re: Prozess oder Verfahrenskostenhilfe

Beitrag von Shadow »

Ich habe soweit wohl alles zusammengesucht. Ich muss morgen nur noch den ganzen Kram irgendwo kopieren lassen. Das heißt dann erst mal hin und zurück einen knappen 4 Kilometer Fußmarsch. Die Sterbegeldversicherung habe ich einfach angegeben und bei Rückkaufwert ein Fragezeichen gesetzt. Sollten die doch genaueres wissen wollen muss ich das eben noch herausbekommen. Aber die Versicherung war schon Bestandteil der Inso. Eigentlich sollte dort auch der Rückkaufswert genannt wurden sein...Ich hoffe aber erstmal das denen das so reicht.

Ist sowieso Wahnsinn, was ich alles kopieren muss. Mietvertrag, Fernwärme, Renten und Grusi Bescheid... dann natürlich noch Kontoauszüge. Normalerweise würden die Kontoauszüge reichen. Dort steht doch auch alles fein säuberlich drauf...Beim Antrag der Inso musste ich damals nicht so viele Unterlagen für die Stundung der Kosten abgeben... Oder ich habe es nur nicht mitbekommen, weil die Anwältin damals alles geregelt hatte. Das könnte natürlich auch sein.
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Shadow
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Re: Prozess oder Verfahrenskostenhilfe

Beitrag von Shadow »

Ich hatte vor rund 3 Wochen so ein Überprüfungsschreiben bekommen. Ich weiß nicht, ob die da etwas geändert haben oder ob ich es beim letzten Mal nur nicht gesehen habe. Jedenfalls steht ganz oben im Stundungsantrag, dass wenn man Grundsicherung nach SGB irgendwas bezieht, das meiste nicht ausfüllen muss. Außerdem reicht denen dann der aktuelle Grundsicherungsbescheid.

Dieses Mal habe ich das Ganze in nicht mal 3 Minuten alles fertig gehabt.

Hatte jetzt den Bescheid bekommen, dass die Stundung wieder genehmigt wird, zudem stand noch sinngemäß drin: Der Betrag wird ausgebucht, die Akte geschlossen und sie verschwindet in den Weiten der Archive. Klingt fast danach, dass nächstes Jahr kein neuer Antrag gestellt werden muss.
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