Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit
Sobald sie sich bei der Arbeitsagentur meldet, muss sie doch irgendwas nachweisen.
Ein freundliches "Kann ich nicht", wird da wenig helfen. Atteste vom Facharzt schon eher.
Ein freundliches "Kann ich nicht", wird da wenig helfen. Atteste vom Facharzt schon eher.
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann willst Du ja keine (Geld-) Leistungen von der Agentur für Arbeit haben ?
Vielleicht ist hier der Unterschied zwischen einer 'Arbeitslos'-Meldung und einer 'Arbeitssuchend'-Meldung nicht bekannt ?
Ziel dieser Aktion ist doch, dass Du ggfs. Deine Bemühungen um eine 'angemessene Tätigkeit' belegen kannst, denn das gehört in einem Inso-Verfahren zu den Obliegenheitspflichten.
Besprich das am besten mit Deiner Schuldnerberatung, wenn bisher noch nicht einmal der AEV (= außergerichtliche Einigungsversuch) gestartet wurde, dann hat das ja auch Zeit, bis sie im September wieder da ist.
Vielleicht ist hier der Unterschied zwischen einer 'Arbeitslos'-Meldung und einer 'Arbeitssuchend'-Meldung nicht bekannt ?
Ziel dieser Aktion ist doch, dass Du ggfs. Deine Bemühungen um eine 'angemessene Tätigkeit' belegen kannst, denn das gehört in einem Inso-Verfahren zu den Obliegenheitspflichten.
Besprich das am besten mit Deiner Schuldnerberatung, wenn bisher noch nicht einmal der AEV (= außergerichtliche Einigungsversuch) gestartet wurde, dann hat das ja auch Zeit, bis sie im September wieder da ist.
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit
... und was "angemessen" ist, hängt in diesem Fall von den Diagnosen ab.
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit
... allerdings kann der 'vorauseilende Gehorsam' auch schon mal kontraproduktiv sein ...
Deswegen mein Rat: Besprich das erst mit Deiner Schuldnerberaterin und warte ab, was die AfA dann tatsächlich von Dir verlangt, wenn Du Deine Arbeitssuchend-Meldung dort eingereicht hast
(bevor Du Dir jetzt so einen Stress damit machst, einen Facharzt für ein Attest zu finden, was Du dann möglicherweise selbst bezahlen muss und was dann möglicherweise gar nicht verlangt wird).
Viel Glück !
Hier zB gibt es Infos zur Online-Meldung bei der AfA:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/s ... mit-termin
Deswegen mein Rat: Besprich das erst mit Deiner Schuldnerberaterin und warte ab, was die AfA dann tatsächlich von Dir verlangt, wenn Du Deine Arbeitssuchend-Meldung dort eingereicht hast
(bevor Du Dir jetzt so einen Stress damit machst, einen Facharzt für ein Attest zu finden, was Du dann möglicherweise selbst bezahlen muss und was dann möglicherweise gar nicht verlangt wird).
Viel Glück !
Hier zB gibt es Infos zur Online-Meldung bei der AfA:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/s ... mit-termin
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit
Du musst Bürgergeld beantragen.Die schätzen über einen Amtsarzt deine Arbeitsfähigkeit ein.
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit
robo, vielen Dank für den Link!
lolazasa, für Bürgergeld habe ich nicht lange genug gearbeitet. Ich könnte höchstens Grundsicherung / Sozialhilfe beantragen. Das wird allerdings abgelehnt werden, weil mein Mann angeblich zu viel verdient.
lolazasa, für Bürgergeld habe ich nicht lange genug gearbeitet. Ich könnte höchstens Grundsicherung / Sozialhilfe beantragen. Das wird allerdings abgelehnt werden, weil mein Mann angeblich zu viel verdient.
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit
Moin,
das mit dem Bürgergeld ist aber nicht korrekt, es ist ja nur ein neuer Name für Hartz IV/ALG2. Dort gibt es nur die Voraussetzung, dass du arbeitsfähig sein musst. Ob generell Anspruch bestehen würde, kannst du bei einem Bürgergeldrechner grob selbst prüfen. Einfach die Daten von euch beiden eingeben und gucken, was er ausspuckt.
Ganz generell wäre das vorgehen aber einen Antrag auf Bürgergeld stellen, dort angeben, dass man nicht oder eingeschränkt arbeitsfähig ist. Die wären dann dafür zuständig, deine Arbeitsfähigkeit zu bestimmen. Also würde es zu einem Amtsarzt gehen. Bei psychischen Sachen geht es hier bei uns z.B. zum sozial Psychatrischendienst.
Und damit hättest du dann schon einen Nachweis für deine Inso.
Ich würde als erstes einfach erstmal einen Bürgergeldrechner hernehmen und alles eingeben und gucken, was der sagt. Danach kannst du weiter überlegen.
das mit dem Bürgergeld ist aber nicht korrekt, es ist ja nur ein neuer Name für Hartz IV/ALG2. Dort gibt es nur die Voraussetzung, dass du arbeitsfähig sein musst. Ob generell Anspruch bestehen würde, kannst du bei einem Bürgergeldrechner grob selbst prüfen. Einfach die Daten von euch beiden eingeben und gucken, was er ausspuckt.
Ganz generell wäre das vorgehen aber einen Antrag auf Bürgergeld stellen, dort angeben, dass man nicht oder eingeschränkt arbeitsfähig ist. Die wären dann dafür zuständig, deine Arbeitsfähigkeit zu bestimmen. Also würde es zu einem Amtsarzt gehen. Bei psychischen Sachen geht es hier bei uns z.B. zum sozial Psychatrischendienst.
Und damit hättest du dann schon einen Nachweis für deine Inso.
Ich würde als erstes einfach erstmal einen Bürgergeldrechner hernehmen und alles eingeben und gucken, was der sagt. Danach kannst du weiter überlegen.
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit
Hier stehen die Voraussetzungen für das "Bürgergeld":
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... -vermoegen
" ... lange genug gearbeitet ... " gehört nicht dazu - aber man muss im Prinzip schon arbeitsfähig sein, insofern könnte der Tip von lolazasa hilfreich sein, damit Du Dein "amtliches Attest" bekommst, dass Du gar nicht oder nur sehr beschränkt arbeitsfähig bist.
Wahrscheinlich wird das JobCenter aber eher sagen:
" ... eh kein Anspruch auf Leistungen, da der Ehemann zuviel verdient, was sollen wir da noch den Aufwand mit ärztlichem Gutachten betreiben ... ?!".
Und zudem würde es Dir ja auch gar nichts nützen,
es steht nirgendwo in der InsO, dass man nachweisen muss, dass man nicht arbeitsfähig ist.
Es steht aber sehr wohl da, dass man seine Bemühungen um eine angemessene Arbeit nachweisen muss.
Und diesen Nachweis hättest Du zB mit einer "arbeitssuchend" - Meldung bei der AfA.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslo ... -vermoegen
" ... lange genug gearbeitet ... " gehört nicht dazu - aber man muss im Prinzip schon arbeitsfähig sein, insofern könnte der Tip von lolazasa hilfreich sein, damit Du Dein "amtliches Attest" bekommst, dass Du gar nicht oder nur sehr beschränkt arbeitsfähig bist.
Wahrscheinlich wird das JobCenter aber eher sagen:
" ... eh kein Anspruch auf Leistungen, da der Ehemann zuviel verdient, was sollen wir da noch den Aufwand mit ärztlichem Gutachten betreiben ... ?!".
Und zudem würde es Dir ja auch gar nichts nützen,
es steht nirgendwo in der InsO, dass man nachweisen muss, dass man nicht arbeitsfähig ist.
Es steht aber sehr wohl da, dass man seine Bemühungen um eine angemessene Arbeit nachweisen muss.
Und diesen Nachweis hättest Du zB mit einer "arbeitssuchend" - Meldung bei der AfA.
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