Guten Morgen ihr Lieben , meine Insolvenz wurde auch am 1.8. eröffnet. Ein P - Konto hatte ich im Vorfeld schon eröffnet, obwohl noch keine Pfändungen oder dergleichen vorlag, aber sicher ist sicher. Muss man denn zwangsläufig dem Arbeitgeber Bescheid sagen oder erfährt dieser es so oder so ?
Das einzig schwierige an der Sache ist halt mein Autokredit , wo ein Gerichtsverfahren noch anhängig ist, wegen Rückabwicklung des Kaufvertrages ( Privatverkauf) ... die Bank wollte mich verklagen wegen Unterschlagung , die haben ja als Sicherheit das Auto hinterlegt gehabt bzw den Brief , von wegen ich würde das Auto nicht raus geben wollen.Aber ich habe mich mit ihnen jetzt geeinigt, dass wir die nächste Gerichtsverhandlung Ende September abwarten und dann sollte ich noch wieder bei der Autobank melden.Von mir aus können sie das Auto haben, kein Thema..... nur brauch ich es ja als Beweismittel für den Gutachter der jetzt vom Gericht bestellt worden ist. Ja das macht mir noch so Sorgen , es ist wie es ist. Eine Strafanzeige wäre jetzt in der Insolvenz absolut kontraproduktiv.
Lg
Insolvenzantrag - Angst vor Insolvenz
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Re: Insolvenzantrag - Angst vor Insolvenz
Das ist der Antrag auf Quellenfreigabe, z.B. hier:grinchessin hat geschrieben: ↑7. Aug 2024, 07:15 ...
Kann ich eigentlich jetzt schon direkt den Antrag ans Gericht stellen, damit mir nicht nur der Grundfreibetrag auf meinem Konto zur Verfügung steht? Ich weiß grade nicht genau wie der heißt.
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Es gibt im Internet auch andere Vorlagen.
Vielleicht rufst Du einfach mal bei "Deinem" Gericht an, ab wann sie Deinen Antrag gern hätten.
Vielleicht ab sofort, das Inso-Verfahren ist ja eröffnet.
Vielleicht erst dann, wenn der Insolvenzverwalter sich beim Arbeitgeber gemeldet hat und der Arbeitgeber dann die erste Lohnabrechnung fertig hat (was Du davon bekommst, was der IV), mit dem Kontoauszug von Deiner Bank, wo ersichtlich ist, was Dein AG Dir tatsächlich überwiesen hat.
M.E. sind beide Optionen möglich, die Antwort vom Gericht soll ja eigentlich nur sein:
"Okay, alles, was dieser Arbeitgeber auf dieses Konto von 'grinchessin' überweist, ist von der Bank freizugeben" - so oder so ähnlich.
Aber es gibt, glaube ich, eine Obergrenze von geschütztem Einkommen,
also kommt vermutlich doch Variante 2 infrage (erst, wenn der IV ...).
Viel Glück !
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Re: Insolvenzantrag - Angst vor Insolvenz
Der AG erfährt es so oder so.
Der Insolvenzverwalter wird sich bei ihm melden, denn er will ja Geld von ihm.
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