Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

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imker
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von imker »

Warum willst Du das Attest haben?
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Veronique
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Veronique »

Ich gehe bald in die Privatinsolvenz. Und da muss ich bestenfalls nachweisen, dass ich beruflich bestimmte Dinge einfach nicht kann, so gern ich es möchte.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von imker »

und das sehe ich ganz anders.
Du wirst Dich um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen müssen, wenn Du nicht erwerbstätig bist.
Das musst Du nachweisen können.
Ein Nachweis, dass Du Dich nicht bemühen musst, sieht das Verfahren nicht vor ... wo steht das in der InsO oder warum bist Du davon überzeugt?
Melde Dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Oft reicht den IV und Gerichten dieser Nachweis und die dann fehlgeschlagenen Bewerbungen.
Eine Bescheinigung, dass Du Dich nicht um Arbeit bemühen musst, wird in einem Insolvenzverfahren für nichts gut sein und nicht helfen. Es geht im Verfahren darum, dass man sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen muss. Nicht darum, ob man sich bemühen muss.
Eher der Hinweis darauf helfen, dass ohne Berufsausbildung auch bei Arbeitsfähigkeit kein pfändbares Einkommen - aktuell also mehr als mtl. netto 1500 EUR - zu erzielen sein wird.

also: Insolvenzantrag vorbereiten und einen Termin bei der Agentur für Arbeit machen - oder
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Veronique
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Veronique »

Ich bewerbe mich für Jobs, bestenfalls für solche, die ich im Home Office erledigen kann. Durch meine Krankheiten steht mir vieles im Weg. Uneingeschränkt arbeitssuchend bin ich ja leider nicht. Es geht ja eben um eine angemessene Arbeitsstelle. Bewerben muss ich mich eh, allerdings mit all meinen Mankos.
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robo
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von robo »

Das sehe ich wie Imker, vergiss das mit dem Attest.
Wenn Du nach dem Inso-Verfahren die Restschuldbefreiung willst, dann musst Du u.a. die 'Obliegenheitspflichten' gem. Inso § 287b erfüllen, siehe hier:
https://dejure.org/gesetze/InsO/287b.html

Du musst Dich also um eine 'angemessene' Beschäftigung bemühen und darfst keine 'zumutbare' Tätigkeit ablehnen. Also auf zur Agentur für Arbeit, melde Dich dort 'arbeitssuchend', das wäre schon mal ein erster Schritt, Deine 'Bemühungen' nachzuweisen.

Das hat Dir Deine Schuldnerberatungsstelle doch vermutlich auch schon genau so erklärt ?
Also vergiss das mit dem "Attest".
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Veronique
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Veronique »

Aber wäre es nicht sicherer, ein Attest (vom Amtsarzt meinetwegen) zu bekommen, bevor das Arbeitsamt unwissend mir etwas zuweist, dass ich psychisch und körperlich gar nicht schaffe?
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robo
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von robo »

Besprich das in dem Termin mit dem Menschen bei der Arbeitsagentur.
Sag ihm / ihr, wie Du Dir das wünscht oder vorstellst.
Wenn der dann meint, mit Attest vom Amtsarzt wär besser, dann machst Du das.
Was hat Deine Schuldnerberatung dazu gesagt ?
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Veronique
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Veronique »

Meine Schuldnerberaterin kann ich erst ab September wieder erreichen. Das Thema muss ich im Einzelnen nochmal mit ihr besprechen. Sie macht ja Gott sei Dank Hausbesuche, da ich mich nicht vor die Wohnungstür traue.
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robo
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von robo »

Habt Ihr den Inso-Antrag denn schon gemacht ?

Bei der Agentur für Arbeit kann man sich übrigens auch online / schriftlich 'arbeitssuchend' melden,
das könntest Du dann ja zeitgleich mit dem Inso-Antrag machen.
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Veronique
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Re: Frage zum Thema Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Veronique »

Oh, das wusste ich ja noch gar nicht!
Der Antrag ist noch nicht raus, unsere Beraterin ist dabei, den Nullplan zu erstellen. Anfang September werde ich sie noch mal fragen, auch wegen dem Amtsarzt usw.
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