Ersatzhaft bei KK-Schulden?

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Veronique
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Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von Veronique »

Hallo,

ich hatte ja schon mal erwähnt, dass ich durch Arbeitsunfähigkeit sehr hohe Schulden bei meiner ehemaligen Krankenkasse angehäuft habe. Nun treibt mich die Angst um, ob ich (völlig mittellos) zu einer Ersatzhaft verurteilt werden kann. Ist so etwas möglich? Ich weiß, dass man wegen bloßer Überschuldung nicht verknastet werden kann, schiebe aber Panik, ob mir da irgendwie ein Strick daraus gedreht werden kann.

Viele Grüße
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Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

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Hi Veronique,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ersatzhaft bei KK-Schulden?" geschaut?
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tidus82
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Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von tidus82 »

Wenn du nichts hast, dann hast du nichts.
In Erzwingungshaft (wie es richtig heißt) wirst du - wenn überhaupt - nicht wegen den Schulden genommen, sondern wenn du die eidesstattliche Versicherung nicht abgibst
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Veronique
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Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von Veronique »

Danke für die Antwort!
Die Erzwingungshaft meinte ich allerdings nicht, sondern das hier:
https://www.google.com/search?client=fi ... eitsstrafe
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tidus82
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Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von tidus82 »

Hast du denn eine Geldstrafe von einem Gericht aufgebrummt bekommen? Du hast etwas von der Krankenkasse geschrieben.
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Veronique
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Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von Veronique »

Bislang habe ich keine Geldstrafe von meiner ehemaligen KK bekommen.
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tidus82
Admin
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Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von tidus82 »

Die Krankenkasse kann dir auch keine Geldstrafe aufdrücken - das ist dem Gericht vorbehalten.
Sie könnte Mahnungen und Zinen und so ein Spaß berechnen, aber nichts wofür du ins Gefängnis gehst. Versuch dich ein kleines bisschen zu entspannen :)
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Veronique
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Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von Veronique »

Puh, danke... Aber was ist, wenn die Krankenkasse vor Gericht geht? Es handelt sich immerhin um 100k nicht bezahlte Beiträge.
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tidus82
Admin
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Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von tidus82 »

Die wird nicht vor Gericht gehen, weil die Krankenkasse ihre Zwangsvollstreckungsmassnahmen selbst einleiten kann ohne vorher ein Gericht zu fragen.
Schulden zu haben ist kein Verbrechen - egal wie viele Schulden es sind.
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Renegade
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Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von Renegade »

Wenn es deine eigenen sind, dann nicht, weshalb sollten sie vor Gericht gehen ?
Wenn Du Mitarbeiter hast/hattest und die AN-Anteile veruntreut hast, könnten sie. Die Frage ist aber, ob sie den Schaden noch vergrößern wollen, ohne selbst etwas davon zu haben. In dem Fall ist der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch die KK wahrscheinlicher.
Bei einer Ersatzfreiheitsstrafe wirst du zu von einem Gericht x Tagessätzen zu y Euro verurteilt, weil du eine Straftat begangen hast. Das heisst, wenn du die Strafe zahlst, kommst du nicht ins Gefängnis, wenn du nicht zahlst, dann Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe der Tagessätze.
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Veronique
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Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von Veronique »

tidus82, vielen Dank für deine Worte! Damit lebt es sich um einiges entspannter!
Renegade, du meinst also, dass es nicht auf mich zutrifft, da es nur meine Schulden sind - oder sehe ich das falsch?

Danke nochmalfür eure Antworten!
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