Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Veronique
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 32
Registriert: 2. Jul 2024, 13:32

Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von Veronique »

Hallo,

ich hatte ja schon mal erwähnt, dass ich durch Arbeitsunfähigkeit sehr hohe Schulden bei meiner ehemaligen Krankenkasse angehäuft habe. Nun treibt mich die Angst um, ob ich (völlig mittellos) zu einer Ersatzhaft verurteilt werden kann. Ist so etwas möglich? Ich weiß, dass man wegen bloßer Überschuldung nicht verknastet werden kann, schiebe aber Panik, ob mir da irgendwie ein Strick daraus gedreht werden kann.

Viele Grüße
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Werbung

Hi Veronique,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ersatzhaft bei KK-Schulden?" geschaut?
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 260
Beiträge: 1519
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von tidus82 »

Wenn du nichts hast, dann hast du nichts.
In Erzwingungshaft (wie es richtig heißt) wirst du - wenn überhaupt - nicht wegen den Schulden genommen, sondern wenn du die eidesstattliche Versicherung nicht abgibst
0
Veronique
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 32
Registriert: 2. Jul 2024, 13:32

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von Veronique »

Danke für die Antwort!
Die Erzwingungshaft meinte ich allerdings nicht, sondern das hier:
https://www.google.com/search?client=fi ... eitsstrafe
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 260
Beiträge: 1519
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von tidus82 »

Hast du denn eine Geldstrafe von einem Gericht aufgebrummt bekommen? Du hast etwas von der Krankenkasse geschrieben.
0
Veronique
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 32
Registriert: 2. Jul 2024, 13:32

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von Veronique »

Bislang habe ich keine Geldstrafe von meiner ehemaligen KK bekommen.
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 260
Beiträge: 1519
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von tidus82 »

Die Krankenkasse kann dir auch keine Geldstrafe aufdrücken - das ist dem Gericht vorbehalten.
Sie könnte Mahnungen und Zinen und so ein Spaß berechnen, aber nichts wofür du ins Gefängnis gehst. Versuch dich ein kleines bisschen zu entspannen :)
0
Veronique
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 32
Registriert: 2. Jul 2024, 13:32

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von Veronique »

Puh, danke... Aber was ist, wenn die Krankenkasse vor Gericht geht? Es handelt sich immerhin um 100k nicht bezahlte Beiträge.
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 260
Beiträge: 1519
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von tidus82 »

Die wird nicht vor Gericht gehen, weil die Krankenkasse ihre Zwangsvollstreckungsmassnahmen selbst einleiten kann ohne vorher ein Gericht zu fragen.
Schulden zu haben ist kein Verbrechen - egal wie viele Schulden es sind.
1
1 Bild
Renegade
Mitglied
Reaktionen: 0
Beiträge: 19
Registriert: 29. Mai 2024, 14:37

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von Renegade »

Wenn es deine eigenen sind, dann nicht, weshalb sollten sie vor Gericht gehen ?
Wenn Du Mitarbeiter hast/hattest und die AN-Anteile veruntreut hast, könnten sie. Die Frage ist aber, ob sie den Schaden noch vergrößern wollen, ohne selbst etwas davon zu haben. In dem Fall ist der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch die KK wahrscheinlicher.
Bei einer Ersatzfreiheitsstrafe wirst du zu von einem Gericht x Tagessätzen zu y Euro verurteilt, weil du eine Straftat begangen hast. Das heisst, wenn du die Strafe zahlst, kommst du nicht ins Gefängnis, wenn du nicht zahlst, dann Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe der Tagessätze.
0
Veronique
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 32
Registriert: 2. Jul 2024, 13:32

Re: Ersatzhaft bei KK-Schulden?

Beitrag von Veronique »

tidus82, vielen Dank für deine Worte! Damit lebt es sich um einiges entspannter!
Renegade, du meinst also, dass es nicht auf mich zutrifft, da es nur meine Schulden sind - oder sehe ich das falsch?

Danke nochmalfür eure Antworten!
0
Antworten