PI oder RI
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Re: PI oder RI
https://wistev.de/journal/2020/05/29/de ... orschrift/
https://www.rudolph-recht.de/vorenthalt ... endigkeit/
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
(1) Wer als Arbeitgeber ... wird bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Arbeitgeber
1.
der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder
2.
die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt
und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält.
(3) ......
also meist das NICHT-MELDEN
https://www.rudolph-recht.de/vorenthalt ... endigkeit/
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
(1) Wer als Arbeitgeber ... wird bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Arbeitgeber
1.
der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder
2.
die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt
und dadurch dieser Stelle vom Arbeitgeber zu tragende Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält.
(3) ......
also meist das NICHT-MELDEN
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Re: PI oder RI
Hallo und guten Morgen in die Runde,
@robo und @aktiver Rentner:
Danke für eure mentale Unterstützung, kann ich im Moment gut gebrauchen, gerade weil mir immer wieder durch den Kopf geht, ob ich in dem Antrag auch alles richtig gemacht habe. Mir fallen tausend Sachen ein, die ich vielleicht hätte besser machen können. Und am Montag dann gleich dem neuen AG die "frohe Botschaft" verkünden..
@aktiverRentner: ich habe versucht, dir eine PN zu schicken, aber irgendwie ist die im Nirvana gelandet..
zunächst muss ich mich selbst berichtigen: Der Bezug in 212 war natürlich auf 197 nicht auf 214.
Imker:
Also ein Verstoß gegen die Meldepflicht liegt wohl nicht zugrunde. Zumal wir hier von Beiträgen von 1993 bis Januar 1994 reden. Und da stellt sich mir die Frage, ob der Tatvorwurf überhaupt noch erhoben werden kann, weil die "Tat" an sich verjährt ist. Siehe 1 StR 58/19 - BGH vom 01.09.2020. Hier beschränkt der BGH die Verjährung auf max 10 Jahre mit Verjährungsbeginn bei Fälligkeit, zuvor war sie wohl bei 35 Jahren gelegen, weil die Verjährung §266a StGB erst nach 30 Jahren begonnen hätte.
Wie ist denn eure Erfahrung mit solch alten Sachen ? Wird das trotzdem von der RSB ausgenommen, auch wenn die Tat zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung verjährt ist ?
Grüße und einen schönen Samstag
@robo und @aktiver Rentner:
Danke für eure mentale Unterstützung, kann ich im Moment gut gebrauchen, gerade weil mir immer wieder durch den Kopf geht, ob ich in dem Antrag auch alles richtig gemacht habe. Mir fallen tausend Sachen ein, die ich vielleicht hätte besser machen können. Und am Montag dann gleich dem neuen AG die "frohe Botschaft" verkünden..
@aktiverRentner: ich habe versucht, dir eine PN zu schicken, aber irgendwie ist die im Nirvana gelandet..
zunächst muss ich mich selbst berichtigen: Der Bezug in 212 war natürlich auf 197 nicht auf 214.
Imker:
Also ein Verstoß gegen die Meldepflicht liegt wohl nicht zugrunde. Zumal wir hier von Beiträgen von 1993 bis Januar 1994 reden. Und da stellt sich mir die Frage, ob der Tatvorwurf überhaupt noch erhoben werden kann, weil die "Tat" an sich verjährt ist. Siehe 1 StR 58/19 - BGH vom 01.09.2020. Hier beschränkt der BGH die Verjährung auf max 10 Jahre mit Verjährungsbeginn bei Fälligkeit, zuvor war sie wohl bei 35 Jahren gelegen, weil die Verjährung §266a StGB erst nach 30 Jahren begonnen hätte.
Wie ist denn eure Erfahrung mit solch alten Sachen ? Wird das trotzdem von der RSB ausgenommen, auch wenn die Tat zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung verjährt ist ?
Grüße und einen schönen Samstag
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2588
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: PI oder RI
Hallo zusammen,
hier mal ein Upate:
Ich habe den Antrag am 31.05. abgegeben und relativ schnell eine Rückmeldung erhalten, in der der Richter die Gläubigerliste bemängelt hat. Man hatte mir hierzu eine Woche Zeit gegeben, allerdings hat die Post schon alleine 6 Tage für die Zustellung gebraucht. Ein Anruf bei Gericht hat jedoch ergeben, dass ich doch noch ein paar Tage mehr Zeit habe. Kurz und gut, am 17.06. die Liste nochmals abgegeben, am 20.06. wurde eröffnet. Beschluss habe ich -mal wieder- mehr als eine Woche später bekommen. Termin mit dem IV ist auch schon vereinbart.
Zwischenzeitlich hatte sich auch die Schuldnerberatung der Diakonie gemeldet, allerdings sind sie für Ex-Selbstständige nicht der Ansprechpartner, ich hätte also ohne die KK-Forderung ein ziemliches Problem gehabt, für eine PI eine -kostenfreie- Schuldnerberatung zu finden.
Das FA hat mittlerweile seine Forderung um mehr als die Hälfte reduziert und die Kontopfändung aufgehoben.
Da es nicht zu einer Zahlung kam, was passiert jetzt damit ? Konto ist natürlich ein P-Konto , habe ich im Antrag auch angegeben und einen Antrag auf individuelle Freigabe gestellt, da habe ich allerdings noch nichts gehört.
Dass das Verfahren eröffnet ist, habe ich in den Insolvenzbekanntmachungen gelesen und ja: obwohl ich es wusste, dass es genauso passiert, war es erst einmal ein Schock.
Stundung wurde für die einzelnen Abschnitte bewilligt und eine Ablehnung mangels Masse ausgeschlossen.
Die KK hat mir eine Forderungsaufstellung geschickt, aber hier immer noch keine vbuH geltend gemacht. Ich bin mal gespannt, was der IV sagt. Hätte ich da nach eurer Erfahrung schon etwas hören müssen, wenn sie das als
vbuH geltend machen wollen ?
AG ist ebenfalls informiert.
Die große Erleichterung spüre ich noch nicht, was vielleicht auch daran liegt, dass 5 Jahre Krisenmodus und Zäsuren nicht spurlos an einem vorbei gehen.
Danke für eure Hilfe und einen schönen Sonntag
hier mal ein Upate:
Ich habe den Antrag am 31.05. abgegeben und relativ schnell eine Rückmeldung erhalten, in der der Richter die Gläubigerliste bemängelt hat. Man hatte mir hierzu eine Woche Zeit gegeben, allerdings hat die Post schon alleine 6 Tage für die Zustellung gebraucht. Ein Anruf bei Gericht hat jedoch ergeben, dass ich doch noch ein paar Tage mehr Zeit habe. Kurz und gut, am 17.06. die Liste nochmals abgegeben, am 20.06. wurde eröffnet. Beschluss habe ich -mal wieder- mehr als eine Woche später bekommen. Termin mit dem IV ist auch schon vereinbart.
Zwischenzeitlich hatte sich auch die Schuldnerberatung der Diakonie gemeldet, allerdings sind sie für Ex-Selbstständige nicht der Ansprechpartner, ich hätte also ohne die KK-Forderung ein ziemliches Problem gehabt, für eine PI eine -kostenfreie- Schuldnerberatung zu finden.
Das FA hat mittlerweile seine Forderung um mehr als die Hälfte reduziert und die Kontopfändung aufgehoben.
Da es nicht zu einer Zahlung kam, was passiert jetzt damit ? Konto ist natürlich ein P-Konto , habe ich im Antrag auch angegeben und einen Antrag auf individuelle Freigabe gestellt, da habe ich allerdings noch nichts gehört.
Dass das Verfahren eröffnet ist, habe ich in den Insolvenzbekanntmachungen gelesen und ja: obwohl ich es wusste, dass es genauso passiert, war es erst einmal ein Schock.
Stundung wurde für die einzelnen Abschnitte bewilligt und eine Ablehnung mangels Masse ausgeschlossen.
Die KK hat mir eine Forderungsaufstellung geschickt, aber hier immer noch keine vbuH geltend gemacht. Ich bin mal gespannt, was der IV sagt. Hätte ich da nach eurer Erfahrung schon etwas hören müssen, wenn sie das als
vbuH geltend machen wollen ?
AG ist ebenfalls informiert.
Die große Erleichterung spüre ich noch nicht, was vielleicht auch daran liegt, dass 5 Jahre Krisenmodus und Zäsuren nicht spurlos an einem vorbei gehen.
Danke für eure Hilfe und einen schönen Sonntag
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Re: PI oder RI
Glückwunsch zur Eröffnung, die Uhr läuft jetzt also und in weniger als drei Jahren bis Du durch !
Zum Konto: Man hört öfter davon, dass Banken nach den drei Jahren (und trotz RSB) Probleme machen, wenn Altpfändungen von vor dem Inso-Verfahren auf einem Konto liegen.
Das Problem heißt: "Öffentlich-rechtliche Verstrickung", kannste ja mal gugln.
Wenn Du jetzt sicher bist, dass das FA die Kontopfändung aufgehoben hat, dürfte es solche Probleme ja eigentlich nicht geben. Ob Du Dich darauf verlassen willst oder ob Du Dir doch ein neues Konto suchst, kannst Du nur alleine entscheiden.
Dein Antrag auf 'individuelle Freigabe' sollte ein Antrag auf 'Quellenfreigabe' sein, etwa so:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Den wird das Gericht vermutlich erst dann bearbeiten, wenn Dein IV Deinen AG kontaktiert hat und der AG dem IV den pfändbaren Teil und Dir den nichtpfändbaren Teil Deines Einkommens überwiesen hat, also nach der nächsten Lohnabrechnung. Vermute ich mal.
Der IV wird den AG UND alle Deine Gläubiger kontaktieren, die Du auf Deiner Liste aufgeführt hast.
Und die KK muss dann dem IV ihre Forderung gegen Dich melden, wenn sie es "auf die Tabelle" schaffen möchte und etwas von dem Kuchen abhaben möchte, den der IV dann demnächst zu verteilen hat.
WENN es nach Abzug der Verfahrenskosten etwas zum Verteilen gibt.
Sollte die KK dann tatsächlich den Zusatz "aus vbuH" anmelden, dann wird das Gericht Dich darüber informieren und Dich dazu hören. Das kann also noch dauern, fasse Dich in Geduld.
Die Erleichterung wird schon noch kommen - und die drei Jahre sind dann auch schnell um.
Bisher ist doch alles im grünen Bereich - weiter so !
Zum Konto: Man hört öfter davon, dass Banken nach den drei Jahren (und trotz RSB) Probleme machen, wenn Altpfändungen von vor dem Inso-Verfahren auf einem Konto liegen.
Das Problem heißt: "Öffentlich-rechtliche Verstrickung", kannste ja mal gugln.
Wenn Du jetzt sicher bist, dass das FA die Kontopfändung aufgehoben hat, dürfte es solche Probleme ja eigentlich nicht geben. Ob Du Dich darauf verlassen willst oder ob Du Dir doch ein neues Konto suchst, kannst Du nur alleine entscheiden.
Dein Antrag auf 'individuelle Freigabe' sollte ein Antrag auf 'Quellenfreigabe' sein, etwa so:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Den wird das Gericht vermutlich erst dann bearbeiten, wenn Dein IV Deinen AG kontaktiert hat und der AG dem IV den pfändbaren Teil und Dir den nichtpfändbaren Teil Deines Einkommens überwiesen hat, also nach der nächsten Lohnabrechnung. Vermute ich mal.
Der IV wird den AG UND alle Deine Gläubiger kontaktieren, die Du auf Deiner Liste aufgeführt hast.
Und die KK muss dann dem IV ihre Forderung gegen Dich melden, wenn sie es "auf die Tabelle" schaffen möchte und etwas von dem Kuchen abhaben möchte, den der IV dann demnächst zu verteilen hat.
WENN es nach Abzug der Verfahrenskosten etwas zum Verteilen gibt.
Sollte die KK dann tatsächlich den Zusatz "aus vbuH" anmelden, dann wird das Gericht Dich darüber informieren und Dich dazu hören. Das kann also noch dauern, fasse Dich in Geduld.
Die Erleichterung wird schon noch kommen - und die drei Jahre sind dann auch schnell um.
Bisher ist doch alles im grünen Bereich - weiter so !
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Re: PI oder RI
Danke .
Es sind ja "nur" noch 2 Jahre, 11 Monate und 13 Tage .
Ja , was die Kontopfändung angeht, da bin ich mir sicher, da ich das Erledigungsschreiben des FA an die Bank habe. Darüber hinaus gab es keine Pfändungen.
Bekommt man eigentlich von irgendjemandem ein Schreiben über den Insolvenzbeschlag des Kontos ?
Da habe ich bis jetzt noch nichts bekommen und das ist ja das Problem:
Das FA hatte einen individuellen Freibetrag festgesetzt und jetzt aber die Pfändung aufgehoben. Das Gehalt Juni wurde nicht gepfändet, sondern in voller Höhe überwiesen. Eine Gehaltspfändung gab es ohnehin nie.
Wenn ich das Ganze richtige verstehe - und eigentlich verstehe ich es nicht- , dann steht mir aktuell, sofern der IV oder das Gericht das Konto beschlagen hat, ja nur der Basisfreibetrag zur Verfügung. Deshalb hatte ich ja auch den Antrag auf individuelle Freigabe gestellt. Leider kann man bei meinem Konto so gar nichts sehen, die Bank hatte nie ein Auskehrungskonto eingerichtet und den verfügbaren Betrag muss man telefonisch erfragen .
Wenn es nicht sein muss, würde ich aktuell die Bank nicht wechseln wollen, ich möchte da erst einmal etwas Ruhe reinbringen.
Es sind ja "nur" noch 2 Jahre, 11 Monate und 13 Tage .
Ja , was die Kontopfändung angeht, da bin ich mir sicher, da ich das Erledigungsschreiben des FA an die Bank habe. Darüber hinaus gab es keine Pfändungen.
Bekommt man eigentlich von irgendjemandem ein Schreiben über den Insolvenzbeschlag des Kontos ?
Da habe ich bis jetzt noch nichts bekommen und das ist ja das Problem:
Das FA hatte einen individuellen Freibetrag festgesetzt und jetzt aber die Pfändung aufgehoben. Das Gehalt Juni wurde nicht gepfändet, sondern in voller Höhe überwiesen. Eine Gehaltspfändung gab es ohnehin nie.
Wenn ich das Ganze richtige verstehe - und eigentlich verstehe ich es nicht- , dann steht mir aktuell, sofern der IV oder das Gericht das Konto beschlagen hat, ja nur der Basisfreibetrag zur Verfügung. Deshalb hatte ich ja auch den Antrag auf individuelle Freigabe gestellt. Leider kann man bei meinem Konto so gar nichts sehen, die Bank hatte nie ein Auskehrungskonto eingerichtet und den verfügbaren Betrag muss man telefonisch erfragen .
Wenn es nicht sein muss, würde ich aktuell die Bank nicht wechseln wollen, ich möchte da erst einmal etwas Ruhe reinbringen.
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Re: PI oder RI
Nein, bekommt man nicht.
Man merkt es nur ... und zwar dann, wenn die Bank das Konto wg der Inso-Eröffnung gesperrt hat und man dann, vorzugsweise Freitagnachmittag, im Supermarkt an der Kasse steht und die Karte gesperrt ist (wenn man zuvor kein P-Konto eingerichtet hat oder bereits über den monatlichen Freibetrag verfügt hat).
Diese Erfahrung hat hier schon so mancher gemacht.
Besonders "schön", wenn es auch zum Monatsende ist und kurz drauf die Miete nicht überwiesen wird.
Wenn Du noch kannst, dann heb jetzt alles in bar vom Konto ab, was die Bank Dich abheben läßt.
So lange Du das kannst, darfst Du das auch - Montag morgen vielleicht nicht mehr ...
Möglicherweise wird der IV Dich später fragen, was Du mit dem Geld gemacht hast.
Dann kannst Du ja ganz ehrlich sagen, dass Du mit einem 'Insolvenzbeschlag' o.ä. gerechnet hättest und vorsorgen wolltest, denn man muss ja Miete, Strom, Telefon usw zahlen und der Kühlschrank will auch gefüllt sein ...
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Re: PI oder RI
Richtig - aber das ist Aufgabe der Bank (als Drittschuldner).
Der IV kann dann später das Konto ggf. wieder "freigeben" oder das Gericht kann einen Freigabebeschluss erlassen (an den sich auch nicht immer alle Banken halten).
Aber weiter richtig: Wenn das P-Konto "dicht" ist, gibt es vorerst nur den "Grundfreibetrag",
von derzeit (Juli 2024) 1.500,- EUR (wenn man ein P-Konto hat, sonst nix), s.
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... ssen-61950
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Re: PI oder RI
Hab heute mit der Bank telefoniert, ja es ist nur der Basisbetrag verfügbar. Den Antrag auf individuelle Freigabe hatte ich ja im Juni schon gestellt, aber bisher keine Antwort bekommen. Diese Freigabe wäre aber für Juli notwendig, da das Gehalt von Juni noch nicht beschlagen war, somit würde eine Quellenfreigabe wahrscheinlich für diesen Fall nichts nutzen.
Allerdings ist das Ganze etwas merkwürdig: es gibt zum einen eine Guthabensperre von ca 650 Euro, die stünden mir lt telefonischer Auskunft am 01.08. wieder zur Verfügung , zum anderen eine über 1300 Euro.
Vielleicht kann shopgirl das momentane Dunkel mit Wissen erhellen ? Der Sinn erschliesst sich mir gerade nicht.
Allerdings ist das Ganze etwas merkwürdig: es gibt zum einen eine Guthabensperre von ca 650 Euro, die stünden mir lt telefonischer Auskunft am 01.08. wieder zur Verfügung , zum anderen eine über 1300 Euro.
Vielleicht kann shopgirl das momentane Dunkel mit Wissen erhellen ? Der Sinn erschliesst sich mir gerade nicht.
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