PI oder RI

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Shopgirl
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Re: PI oder RI

Beitrag von Shopgirl »

Uff. Also ohne die Kontobewegungen zu sehen, ist das schwierig.

Wie hoch war denn deine Zahlungseingänge im Juli? Kommt es hin, dass das etwa 1500 Euro + 650 Euro gewesen sind? Die 1500 konntest du damit im Juli verfügen, den Rest nimmst du mit in den August. Somit ist der Übertrag ab 01.08 frei.

Bei den 1300 Euro kann ich nur raten. Was hat man dir dazu gesagt? Die werden nicht mehr frei?

Ist denn das Konto jetzt mit dem Insolvenzbeschlag belegt oder noch nicht? Pfändungen gibt es keine (mehr), richtig?
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Renegade
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Re: PI oder RI

Beitrag von Renegade »

Hallo Shopgirl,

danke für die schnelle Rückmeldung.

Ich versuche, zu sortieren : Ja , auf dem Konto gibt es keine Pfändung mehr. Das Gehalt Juni wurde noch in voller Höhe Ende Juni überwiesen, das ist bei mir rückwirkend. Da ich immer über den Sockelfreibetrag von 1500 Euro komme, verstehe ich den Sinn mit dem Sperren der 650 Euro und Freigabe zum 01.08. nicht so ganz.

Die 1300 Euro sind angesammelt seit der Pfändung, also pfändbare Beträge seit März, ich denke mal, die werden zur Masse gezogen, das ist ja auch okay so.
Die Rede war bisher nur "durch Bekanntwerden Ihres IVs..". Ob der IV da schon tätig war, werde ich hoffentlich am Montag erfahren. Klar, die Bank muss sich absichern, um nicht schadensersatzpflichtig zu werden.

Um die Verwirrung komplett zu machen, habe ich heute ein Schreiben der Bank bekommen, wonach der Sockelfreibetrag bei 1864 Euro liegt.
Erneuter Anruf bei der Bank: "das haben wir bei uns nicht im System".. ist eine DB-Tochter.
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imker
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Re: PI oder RI

Beitrag von imker »

Hast Du jemals eine Bescheinigung bei der Bank zur Höhe des Freibetrages abgegeben??
Hast jemals beim Gericht beantragt, dass das vom Arbeitgeber als von pfändbaren Beträge "gereinigte" Arbeitseinkommen in voller Höhe unpfändbar ist?
Bekommtst Du jeden Monat den gleichen Lohn - 12- mal-im-Jahr??
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Shopgirl
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Re: PI oder RI

Beitrag von Shopgirl »

Die 1300 sollten aber nur gesperrt bleiben, wenn der IV sich bei der Bank gemeldet hat, bzw. die Bank von der Insolvenz weiß und deshalb nur den Freibetrag verfügen lässt. Dass sie das tut sieht man daran "durch Bekanntwerden Ihres IVs..".
Da ich immer über den Sockelfreibetrag von 1500 Euro komme, verstehe ich den Sinn mit dem Sperren der 650 Euro und Freigabe zum 01.08. nicht so ganz.
Wie hoch ist denn dein Gehalt? Passt das in etwa, wenn man 1500 mit 650 addiert?

Eine Ferndiagnose ist aber nahezu unmöglich, ohne die Kontobewegungen der letzten Monate zu sehen. Hier können wir nur raten, was wir natürlich gern tun, vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkel. Grundsätzlich sollte dir aber die Pfändungshotline der NB (ich tippe mal darauf, dass deine Bank die NB ist), weiterhelfen können.
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Renegade
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Re: PI oder RI

Beitrag von Renegade »

Hallo Imker, hallo Shopgirl,

@imker: Das FA hat 2x eine Bescheinigung über die Festsetzung eines individuellen Freibetrags geschickt, aber der Betrag stimmt mit dem Sockelfreibetrag nicht überein.
Eine Quellenfreigabe habe ich -noch- nicht beantragt, ich dachte, das geht über den IV. Termin ist am Montag.
Ja, ich verdiene, mal abgesehen von November, immer das Gleiche.

@Shopgirl:
Ja, das kommt im Ungefähren him mit dem Gehalt. Mit der Insolvenzabteilung der NB habe ich gestern telefoniert, die sitzen wohl in Essen und das heutige Schreiben kam aus HH.. gestern hieß es noch, der Sockelfreibetrag läge bei 1589,33 Euro. Keine Ahnung, wie die auf den Betrag kommen . Ausser meinem Gehalt keine Einnahmen, Ausgaben das Übliche, Miete, 49-Ticket, Telefon/Internet/TV und Handy, meine Lebenshaltungskosten.
Ich werde den Brief am Montag zu dem Termin beim IV mitnehmen, vielleicht weiß ich dann mehr.
Inso-Abteilung ist Samstags nicht erreichbar.

Danke für eure Unterstützung und ein schönes Wochenende
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