Hallo zusammen,
ich habe eine Abtretung , die der Gläubiger offengelegt hat.
Zur Zeit ca. 1000 Euro im Monat von meinem Lohn.
Jetzt hat dieser Gläubiger auch mein Konto gepfändet.
Ich habe ein P-Konto, mit Pfändungsschutz von 1.500 Euro
Mir wird deshalb bereits nur der unpfändbare Betrag meines (Arbeits-) Einkommens
auf das P-Konto ausbezahlt.
Da ich eigentlich ganz gut verdiene, meine Ausgaben aber
weit darüber liegen, muss ich ja einen Antrag beim Vollstreckungs Gericht stellen.
(Der Gesetzgeber hat bei § 906 ZPO ausdrücklich
betont, dass der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen auch bei der Pfändung des Guthabens
auf dem P-Konto Beachtung findet und die höheren Beträge deshalb abweichend freizugeben
sind. Es sind mir dieselben unpfändbaren Beträge gem. §§ 850a ff. ZPO wie bei einer Pfändung
meines Lohnes bei dem Arbeitgeber zu belassen.)
Wie kann ich die Abtretung nachweisen, die steht zwar auf meiner Lohnabrechnung mit einem Aktenzeichen des Gläubigers, aber langt das für das Gericht?
Vielen Dank
Abtretung und Kontopfändung
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- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Abtretung und Kontopfändung
Alte Bauernweisheit: Versuch macht kluuch ... *s*
Das Kind heisst 'Quellenfreigabe' und zB hier gibt es ein Formular dafür:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Das gilt auch bei 'normaler' Lohnpfändung / -abtretung, also ohne Insolvenzverfahren,
Lohnabrechnung dazu, Kontoauszüge dazu und ab zum Gericht.
Viel Glück !
Das Kind heisst 'Quellenfreigabe' und zB hier gibt es ein Formular dafür:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf
Das gilt auch bei 'normaler' Lohnpfändung / -abtretung, also ohne Insolvenzverfahren,
Lohnabrechnung dazu, Kontoauszüge dazu und ab zum Gericht.
Viel Glück !
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