Abtretung und Kontopfändung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Biker123
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Registriert: 23. Dez 2023, 19:20

Abtretung und Kontopfändung

Beitrag von Biker123 »

Hallo zusammen,
ich habe eine Abtretung , die der Gläubiger offengelegt hat.
Zur Zeit ca. 1000 Euro im Monat von meinem Lohn.
Jetzt hat dieser Gläubiger auch mein Konto gepfändet.
Ich habe ein P-Konto, mit Pfändungsschutz von 1.500 Euro
Mir wird deshalb bereits nur der unpfändbare Betrag meines (Arbeits-) Einkommens
auf das P-Konto ausbezahlt.
Da ich eigentlich ganz gut verdiene, meine Ausgaben aber
weit darüber liegen, muss ich ja einen Antrag beim Vollstreckungs Gericht stellen.

(Der Gesetzgeber hat bei § 906 ZPO ausdrücklich
betont, dass der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen auch bei der Pfändung des Guthabens
auf dem P-Konto Beachtung findet und die höheren Beträge deshalb abweichend freizugeben
sind. Es sind mir dieselben unpfändbaren Beträge gem. §§ 850a ff. ZPO wie bei einer Pfändung
meines Lohnes bei dem Arbeitgeber zu belassen.)

Wie kann ich die Abtretung nachweisen, die steht zwar auf meiner Lohnabrechnung mit einem Aktenzeichen des Gläubigers, aber langt das für das Gericht?

Vielen Dank
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Abtretung und Kontopfändung

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Hi Biker123,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Abtretung und Kontopfändung" geschaut?
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robo
Allwissender
Reaktionen: 77
Beiträge: 697
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Abtretung und Kontopfändung

Beitrag von robo »

Alte Bauernweisheit: Versuch macht kluuch ... *s*

Das Kind heisst 'Quellenfreigabe' und zB hier gibt es ein Formular dafür:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf

Das gilt auch bei 'normaler' Lohnpfändung / -abtretung, also ohne Insolvenzverfahren,
Lohnabrechnung dazu, Kontoauszüge dazu und ab zum Gericht.
Viel Glück !
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