Inkasso meldet Deliktforderung an ?

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imker
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Re: Inkasso meldet Deliktforderung an ?

Beitrag von imker »

nicht abwarten - frag den freundlichen Verwalter, ob er die Kopie der Fordertungsanmeldung mailen kann. Sonst Einsicht in die Gerichtsakte eine Woche vor dem Termin und Foto maschen. Es für das weitere Vorgehen ist verteufelt wichtig zu wissen, ob ein vertraglicher Anspruch oder ein Schadensersatzanspruch angemeldet wurde.
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schraupo
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Re: Inkasso meldet Deliktforderung an ?

Beitrag von schraupo »

ok verstehe ! werde den IV gleich mal darauf ansprechen.
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Itak65
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Re: Inkasso meldet Deliktforderung an ?

Beitrag von Itak65 »

Hallo @imker was ist zu befürchten bei 823 BGB das steht bei mir in der Anmeldung vbuh in der tabelle?
Itak65
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imker
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Re: Inkasso meldet Deliktforderung an ?

Beitrag von imker »

Der Gläubiger muss - wenn ihm 100 EUR aus dem Kaufvertrag und der gleiche Betrag aus einem Eingehungsbetrug zustehen sollen - klar in der Anmeldung zum Ausdruck bringen, was er anmeldet: Kaufpreis oder Schadensersatz - und das ist oft ein Kudelmuddel, weil das dahinterliegende jur Problem den Bearbeitern oft unbekannt ist. Es gibt nicht nur im StrR, sondern auch im Zivilrecht eine Anspruchskonkurrenz und wenn das so ist, dann muss der Gläubiger deutlich machen, welchen der beiden oder mehreren Ansprüche er im Verfahren anmeldet und der IV welcher er feststellt und das Gericht, was es als Feststellung beurkundet.
Ein Teufelskreis ist das. "Bestellung einer Hose vom 1.1.2024 - trotz Mahnung nicht bezahlt - und ein Kreuz bei vbuH" was hat der sich geprellt fühlende und ja auch geprellte Verkäufer für eine Forderung angemeldet.
Da muss man schon genau in die Forderungsanmeldung schauen, die Verjährung eines Schadensersatzanspruches im Blick behalten und erst dann mit mehr als einem bloßem Widerspruch tätig werden, wenn Verjährungs eingetreten oder das Inso-Verfahren so weit gediehen ist, dass nach Hinweis auf den Fehler wirklich nicht mehr nachgemeldet werden kann.
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Itak65
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Re: Inkasso meldet Deliktforderung an ?

Beitrag von Itak65 »

Vld Imker für die ausführliche Beantwortung, ja bei mir steht wue geschrieben zur vbuh zusätzlich 823 BGB sowie 263 STGB diese Forderung war noch nicht tituliert, ich habe dem zusatz vbuh widersprochen und so steht es auch in der tabelle und bin gespannt was kommt.
Itak65
Allen ein angenehmes Wochenende
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schraupo
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Re: Inkasso meldet Deliktforderung an ?

Beitrag von schraupo »

Vielen Dank Imker für die Hilfe !
Da vlickt man als normalo ja mal gar nicht durch :lol:
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imker
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Re: Inkasso meldet Deliktforderung an ?

Beitrag von imker »

Itak65 hat geschrieben: 5. Jul 2024, 16:15 Vld Imker für die ausführliche Beantwortung, ja bei mir steht wue geschrieben zur vbuh zusätzlich 823 BGB sowie 263 STGB diese Forderung war noch nicht tituliert, ich habe dem zusatz vbuh widersprochen und so steht es auch in der tabelle und bin gespannt was kommt.
Itak65
Allen ein angenehmes Wochenende
Hast Du die Forderungsanmeldung gesehen oder "nur" den Tabellen"kram"?? Für 823,263 ist Vorsatz erforderlich - wie kann der vom Gläubiger bei Dir dargestellt werden??
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Itak65
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Re: Inkasso meldet Deliktforderung an ?

Beitrag von Itak65 »

Nur den Tabellenkram. Und Vorsatz können die mir nicht unterstellen.
Itak65
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Itak65
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Re: Inkasso meldet Deliktforderung an ?

Beitrag von Itak65 »

Sorry @Imker, ich hatte dein letzten satz nicht richtig gelesen.das gericht hatte mir damals die Abschrift von barex geschickt die meinen hätten sie gewusst das ich 42000 euro schulden habe hätten sie den Kredit in Höhe von 3500 nicht gewährt. In meinen Widerspruch gegen die vbuh anmeldung habe ich dem Gericht mitgeteilt das ich zu dem Zeitpunkt
22000 Euro Schulden hatte keine 42000, dies ist auch nachweisbar.
Die unterstellen mir ich hätte gewusst das ich den Kredit nicht bedienen kann. Und dem ist nicht so.
Lg itak65
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Inkasso meldet Deliktforderung an ?

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Wenn du zum damaligen Kreditabschluss deinen anderen Kredit bedienen konntest, dann dürfte dir eigentlich nichts passieren. Falls nicht, dann könnte es natürlich etwas heikel werden.
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