Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Shopgirl hat geschrieben: ↑21. Jun 2019, 21:33
Bitte bitte schreib der Bank nicht mehr solche E-Mails.
Ich bin jemand, der sowas regelmäßig auf dem Tisch hat und weißt du, was wir damit machen?
Lesen. Lachen. Löschen.
Solange du keinen Beschluss hast, interessiert sich die Bank wirklich überhaupt gar nicht dafür, was für Anträge du irgendwo gestellt hast.
Das weis ich doch selber das die von der Bank das nicht ernst nehmen und sich damit den Hintern abwischen.
Sonst müsste ich als 0815 Person ja nicht zum AG oder IV oder SB gehen um Anträge zu stellen. Dann würde ich es ja einfach so nach Schriftwechsel bekommen, was solls!
Ich war beim AG, dass ist die höchste Stelle und jetzt kann ich nur Abwarten.
Sparfuch123 hat geschrieben: ↑22. Jun 2019, 15:21
Sonst müsste ich als 0815 Person ja nicht zum AG oder IV oder SB gehen um Anträge zu stellen. Dann würde ich es ja einfach so nach Schriftwechsel bekommen, was solls!
Nein. Eben nicht. Die Bank DARF nicht einfach so Gelder freigeben, nur weil der Kontoinhaber behauptet, die wären unpfändbar. Die Bank haftet, wenn sie dir Gelder auszahlt, die aber eigentlich an Gläubiger XY oder an den IV gehen müssten...
Vielleicht hilft es hier ja ein bisschen, sich den Zusammenhang mal ganz nüchtern - und natürlich vereinfacht formuliert - vor Augen zu führen.
Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verfügungsberechtigung Deines Kontos auf den Verwalter über. Du bist also als Insolvenzschuldner ab dem Moment der Eröffnung jemand, der überhaupt gar keine Berechtigung hat irgendwas bezüglich Deines Kontos zu unternehmen - und für die Bank ein Kunde der keinerlei Berechtigung zu irgendwas hat. Nicht weil die Bank böse ist, sondern weil das so im Gesetz steht.
Das ist erstmal die grundsätzliche Ausgangslage die man sich bewusst machen sollte.
Dann gibt es natürlich Mechanismen die dazu führen, dass Insolvenzschuldner über den unpfändbaren Teil ihres Kontoguthabens zu verfügen können um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Dazu gibt es im Insolvenzverfahren im Wesentlichen drei Wege auf die Banken reagieren müssen/dürfen, die allesamt nicht von alleine passieren, sondern vom Schuldner angestoßen werden müssen:
1. Einrichtung eines P-Kontos und ggf. Einreichung einer P-Kontobescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags. Hierbei bedarf es keinerlei zusätzlichen Aktion des Verwalter oder des Gerichts. (oder sollte es zumindest)
Dies sollte im Idealfall bereits vor Verfahrenseröffnung passiert sein.
2. Erwirken eines Gerichtsbeschlusses. Dieser kann verschiedene Inhalte haben.
Bei Dir kam es scheinbar zu einer sogenannten Quellenfreigabe. Der P-Kontofreibetrag hat nicht ausgereicht, also hat ein Gericht auf Antrag entschieden, dass die regelmäßigen Zahlungen EINER bestimmten Quellte vom Insolvenzbeschlag (der Pfändung des Verwalters) frei sind. ALLE anderen Eingänge auf Dein Konto unterliegen weiter dieser Pfändung. Der Freibetrag selber spielt in diesem Szenario keine Rolle mehr - sondern allein der Zahlungseingang der im Beschluss genannten Stelle.
3. Der Insolvenzverwalter gibt das Konto frei und trifft mit dem Schuldner eine alternative Abrede. (Darauf lassen sich aber längst nicht alle Verwalter ein - müssen sie auch nicht)
PS: Auch im Sinne der Allgemeinheit wäre es super, wenn Du - bei aller Aufregung - etwas freundlicher den Banken gegenüber agieren würdest. Schuldner haben bei Banken ohnehin schon einen schweren Stand, wohl weil sie als arbeits- und kostenintensive Kunden gelten. Bei solchem Theater wird man an dieser Wahrnehmung sicher nichts ändern können.
Außerdem muss ich auch mal eine Ode an Deinen Schuldnerberater singen. Wenn das ein karitativer Berater ist, ziehe ich meinen Hut wenn der so nett ist und Dir die Freigabeanträge ans Gericht formuliert und zustellt. Ich kenne praktisch niemanden, der das macht bzw. dafür Zeit hätte. Ich selber mache das auch nur in Ausnahmefällen - ansonsten gibts entweder einen Mustertext zum selbst befüllen oder eine Liste mit Dingen die beim persönlichen Besuch bei Gericht mitzubringen sind.
Wenns ein kommerzieller Berater ist, der sich die Anträge verzollen lässt muss ich meine Begeisterung natürlich deutlich dämmen;)
ich wollte euch nur auf dem laufenden halten und bescheid geben. Das die Bank heute wirklich am 28.06.19 den Betrag den ich erst zum 13.06.2019 bekommen habe an meinen Inso Verwalter "ausgekehrt hat".