Brief von Insolvenzverwalter

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Serkan55
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Brief von Insolvenzverwalter

Beitrag von Serkan55 »

Hallo ich habe heute brief vom Insolvenzverwalter bekommen. Bilder habe ich zugefügt. Es geht um den Antrag vom 13.04.2021. Jetzt bin ich bißchen verwirrt. Weil mein Lohn wird gepfändet. Ich hatte damals Antrag gestellt weil mein Konto wurde auch gepfändet. Beides geht ja nicht. Deswegen hat man mein Konto damals frei gestellt. Seit dem kann ich es unter p Konto normal nutzen. Was ich jetzt nur nicht verstehe wiso ich erst jetzt so ein Schreiben bekomme das ich auf das ganze Geld zugreifen kann. Was ich bist jetzt auch immer konnte. Wo ist jetzt da ein Unterschied oder hat die Bank bis heute Geld zurück gehalten wegen der pfandung.
Ich weiß nicht wie ich es verstehen soll.
Danke
Lg
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Re: Brief von Insolvenzverwalter

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Hi Serkan55,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Brief von Insolvenzverwalter" geschaut?
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tidus82
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Re: Brief von Insolvenzverwalter

Beitrag von tidus82 »

Also ich lese daraus, dass das Konto freigegeben wurde und entsprechend keine Doppelpfändung mehr stattfinden sollte.
Ich würde mal bei der Bank fragen - eventuell ist dort noch eine Altpfändung eines alten Gläubigers drauf, die jetzt wieder aus dem Tiefschlaf erwacht ist, weil der IV sich „rausgezogen“ hat.
Ich würde dir eh empfehlen, da du ja in der WVP zu sein scheinst: mach ein neues Konto bei einer neuen Bank auf. :) dann sollten sich diese Sachen alle erledigen.
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planlos
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Re: Brief von Insolvenzverwalter

Beitrag von planlos »

tidus82 hat geschrieben: 18. Aug 2023, 16:50 [...]
Ich würde dir eh empfehlen, da du ja in der WVP zu sein scheinst: mach ein neues Konto bei einer neuen Bank auf. :) dann sollten sich diese Sachen alle erledigen.
Darf man das sobald man in der WVP ist einfach machen? Muss man dem Treuhänder da bescheid geben?

Mich reizt schon länger die Tomorrow Bank und würde das dann gerne probieren.
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tidus82
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Re: Brief von Insolvenzverwalter

Beitrag von tidus82 »

Du brauchst gar nichts melden - außer das was in §295 InsO steht. Also Umzug oder neuer Arbeitgeber (bzw Kündigung oder Arbeitslosigkeit)
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Serkan55
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Re: Brief von Insolvenzverwalter

Beitrag von Serkan55 »

Hallo eine Frage ist es Ok wenn ich den Insolvenzverwalter anschreiben und frage was ich bis jetzt bezahlt habe oder kommt es nicht so gut rüber??
Danke
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tidus82
Admin
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Re: Brief von Insolvenzverwalter

Beitrag von tidus82 »

ich habe damals zwecks Verkürzung immer wieder mal Kontakt mit meiner Insolvenzverwalterin gehabt und gefragt wieviel ich bereits gezahlt habe und wieviel noch ausstehend ist.
Ich denke, du kannst durchaus ne Mail hin schicken mit deinem Aktenzeichen und freundlich fragen :-)
Paddy
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Re: Brief von Insolvenzverwalter

Beitrag von Paddy »

Serkan55 hat geschrieben: 26. Jun 2024, 11:02 Hallo eine Frage ist es Ok wenn ich den Insolvenzverwalter anschreiben und frage was ich bis jetzt bezahlt habe oder kommt es nicht so gut rüber??
Danke
Das habe ich auch gemacht, war völlig in Ordnung. Ich war damals knapp an der 30%-Marke und musste einen vergleichbar geringen Betrag extra überweisen, um die drei Jahre zu erreichen. Ich habe sogar eine komplette Aufstellung über gepfändete und abgeführte Beträge sowie die IV-Kosten erhalten.

P.S.: Auch wenn dein Nachname nicht wirklich selten ist würde ich ihn hier auch schwärzen ;)
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