Genaue Berechnung vorzeitige RSB
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Genaue Berechnung vorzeitige RSB
Hallöchen
Folgender Fall wo ich mal Hilfe brauche:
Am 17.9. endet die Insolvenz mit vorzeitiger RSB nach fünf Jahren. Der Antrag wird aber ja sichtlich bei der Bearbeitung wohl deutlich darüber hinaus dauern. Das dann ein Rückzahlungsanspruch ab dem 17.9. besteht ist klar. Der Lohn immer am Ende des Monats im Voraus für den nächsten Monat gezahlt also Ende August hier für September. Somit sollten ja 13 Tage von 30 Tagen sozusagen Neuerwerb sein und zustehen. Wie wird das aber berechnet dann? Bei angenommen 3000 netto wird dies dann geteilt also 3000 durch 30 mal 17 also 1700 netto und dann die Tabelle geschaut was ja dann weniger ist was noch gepfändet wird oder wird der pfändungsbetrag wie bisher bei den anderen Monaten ( da gleiches Gehalt jeden Monat ) geteilt durch 30 und dann mal 17 gerechnet was ja höher wäre ?
Danke schon ma
Folgender Fall wo ich mal Hilfe brauche:
Am 17.9. endet die Insolvenz mit vorzeitiger RSB nach fünf Jahren. Der Antrag wird aber ja sichtlich bei der Bearbeitung wohl deutlich darüber hinaus dauern. Das dann ein Rückzahlungsanspruch ab dem 17.9. besteht ist klar. Der Lohn immer am Ende des Monats im Voraus für den nächsten Monat gezahlt also Ende August hier für September. Somit sollten ja 13 Tage von 30 Tagen sozusagen Neuerwerb sein und zustehen. Wie wird das aber berechnet dann? Bei angenommen 3000 netto wird dies dann geteilt also 3000 durch 30 mal 17 also 1700 netto und dann die Tabelle geschaut was ja dann weniger ist was noch gepfändet wird oder wird der pfändungsbetrag wie bisher bei den anderen Monaten ( da gleiches Gehalt jeden Monat ) geteilt durch 30 und dann mal 17 gerechnet was ja höher wäre ?
Danke schon ma
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Re: Genaue Berechnung vorzeitige RSB
Hi Chris173,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Genaue Berechnung vorzeitige RSB" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Genaue Berechnung vorzeitige RSB" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Genaue Berechnung vorzeitige RSB
Es gibt keine obergerichtlichen Entscheidungen zu diesem Thema. Aber allgemein kann man sagen, alle Forderungen, die im Zeitraum der Abtretungsfrist fallen, gehören zur Insolvenzmasse. In Ihrem Fall also der voll pfändbare Lohnanteil. Es erfolgt dort keine Bruchteilsberechnung.
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Re: Genaue Berechnung vorzeitige RSB
Meine Inso endete am 24.01. und es wurde noch komplett der Januar wie immer gepfändet und nichts zurück gezahlt. Aber ganz ehrlich: Egal. Es ist vorbei und ab dem nächsten Monat geht es aufwärts!
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Re: Genaue Berechnung vorzeitige RSB
Ohha ok das hatte ich auf anderen anwaltlichen Seiten halt auch anders gelesen, dass es zwar erstmal normal abgetreten ist aber dann zurück gezahlt wird eben anteilig … gibt es da Unterschiede ob der Lohn im Voraus oder Nachhinein gezahlt wird etwa ?
Danke schon mal für eure Auskünfte
Danke schon mal für eure Auskünfte
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Re: Genaue Berechnung vorzeitige RSB
Ich denke taggenau wird das nicht berechnet. Meine Abtretungsfrist endete zum 26.01.2024. Dennoch wurde der volle Januar noch abgetreten. Im Februar hab ich dann bei meiner Personalabteilung "Beschwerde" eingelegt, weil der Februar weiterhin munter abgetreten wurde. Der Treuhänder hat das aber gesehen und das zu viel abgetretene Geld wieder zurückerstattet.
Das wird aber nur monatsweise gehen, nicht taggenau.
Das wird aber nur monatsweise gehen, nicht taggenau.
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Re: Genaue Berechnung vorzeitige RSB
Bei mir wurden auch drei Tage zuviel abgerechnet weil meine Abtretungsfrist kurz vor Ende Mai endete . Der Arbeitgeber berechnet dies natürlich weil es auch kaum anders geht den vollen Monat. Dennoch wurden ja drei Tage zuviel berechnet,ich hab dies dem Treuhänder mitgeteilt mal sehen was passiert kann ja nicht schaden . Das kann je nachdem wieviel Stundenlohn man bekommt schon bisschen Kohle sein. Und alles was nach den Abtretungsfrist mehr bezahlt worden ist ,steht einen ja auch zu.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Genaue Berechnung vorzeitige RSB
Es kommt faktisch auf die Fälligkeit an; ist z.B. das Ende der Abtretungsfrist der 15. des Monats, dann ist alles, was bis zum 15. fällig wird, auch Insolvenzmasse. Unabhängig, für wann es bezahlt wird. Wird es am 16. fällig, ist es hal nicht mehr Insolvenzmasse. Aber auch da streiten sich teilweise die Gemüter. Sollte es zu Streitigkeiten zwischen dem Treuhänder und dem Schuldner kommen, müssen Sie gemäß BGH im Prozesswege diese geltend machen. Und mir ist nicht eine Entscheidung zu diesem Thema bekannt. wahrscheinlich klagt einfach keiner, da die Klagekosten ja noch deutlich höher sein könnten als das, was man erkämpfen will.Chris173 hat geschrieben: ↑24. Jun 2024, 12:29 Ohha ok das hatte ich auf anderen anwaltlichen Seiten halt auch anders gelesen, dass es zwar erstmal normal abgetreten ist aber dann zurück gezahlt wird eben anteilig … gibt es da Unterschiede ob der Lohn im Voraus oder Nachhinein gezahlt wird etwa ?
Danke schon mal für eure Auskünfte
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Re: Genaue Berechnung vorzeitige RSB
Ein kleinen Erfolg konnte ich heute schon genießen und zwar habe ich heute zum ersten mal mein volles Gehalt bekommen,hat mein Arbeitgeber alles richtig gemacht.Gott sei Dank.
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Re: Genaue Berechnung vorzeitige RSB
Und endlich ist die RSB angekündigt online mit der 14 Tage Frist , Anhörung allen Beteiligten.
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Re: Genaue Berechnung vorzeitige RSB
Na siehste, jetzt kannst die Tage abzählen
Ende der Insolvenz ist nun in Reichweite
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