Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren

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RubyGloom
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren

Beitrag von RubyGloom »

arreis hat geschrieben: 23. Jun 2019, 10:52 Warum solltest Du die Steuerklasse wechseln müssen, das stellt sich für mich nicht dar?
Wir haben die Steuerklasse gewechselt als meine Frau angefangen hat zu arbeiten von 3/5 in 4/4 und wenn wir uns jetzt in der Steuererklärung für 2018 getrennt veranlagen lassen hätten, dann hätte ich nachzahlen müssen.
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Lieschenmüller
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren

Beitrag von Lieschenmüller »

Ab September hat seine Frau wieder gearbeitet. Also denke ich mal, dass er da die Steuerklasse wechseln musste. Kenne mich da aber garnicht aus.
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arreis
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren

Beitrag von arreis »

Die Gefahr der Nachzahlung besteht ja in jedem Fall, gerade dann, wenn der Verdienst Deiner Frau hinzugerechnet wird. Ich weiß ja nicht ob Deine Frau z.B. Arbeitslosengeld bezogen hat, auch wenn dies eigentlich Steuerfrei ist, wirk es sich auf die zu zahlenden Steuern aus.
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RubyGloom
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren

Beitrag von RubyGloom »

arreis hat geschrieben: 23. Jun 2019, 11:02 Die Gefahr der Nachzahlung besteht ja in jedem Fall, gerade dann, wenn der Verdienst Deiner Frau hinzugerechnet wird. Ich weiß ja nicht ob Deine Frau z.B. Arbeitslosengeld bezogen hat, auch wenn dies eigentlich Steuerfrei ist, wirk es sich auf die zu zahlenden Steuern aus.
Nein, es ist bei uns leider viel komplizierter, da wir eine Patchworkfamilie sind und ich prinzipiell nicht schlecht verdiene, aber 2 von 3 Kinder werden bei mir nicht berücksichtigt, sowohl bei der Pfändung als auch bei einer Einzelveranlagung bei der Steuer. Daher muss ich bei der Einzelveranlagung soviel nach bezahlen, da ich die Kinder für eine gemeinsame Veranlagung auf der Steuerkarte habe. Meine Frau hatte vorher kein Einkommen auch kein Alg oder sonstiges. Deshalb würde sie ja alleine Lohnsteuer+ wieder rausbekommen, bzw. bekommen wir zusammen überhaupt eine fast 4stellige Rückzahlung.

Das Finanzamt hat von sich aus eine Aufteilung der Rückzahlung gemacht, wonach mir 90% zustehen und meiner Frau 10% und das verstehen wir nicht ...
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arreis
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren

Beitrag von arreis »

Solange ihr Kindergeld bekommt, spielen die Kinder bei der Einkommensteuer eine untergeordnete Rolle, die Kinderfreibeträge werden nur zur Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätsbeitrags herangezogen.

Für einen Laien ist es schwer das zu verstehen oder zu ermitteln. Ich bin auch nur Laie, aber wenn ich das richtig verstanden habe, richtet sich die Aufteilung an dem Prozentsatz, der sich aus den abzugsfähigen Positionen der Einzelperson ergibt. Wenn wir hier keinen Steuerberater haben, der das besser erklären kann, bleibt Dir nichts anderes übrig, als einen solchen aufzusuchen um eine Klärung in die Angelegenheit zu bringen.
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RubyGloom
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren

Beitrag von RubyGloom »

arreis hat geschrieben: 23. Jun 2019, 13:08 Solange ihr Kindergeld bekommt, spielen die Kinder bei der Einkommensteuer eine untergeordnete Rolle, die Kinderfreibeträge werden nur zur Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätsbeitrags herangezogen.
Schön wärs wenn es so wäre ... ohne die Kinder in der Steuererklärung müsste ich einzeln veranlagt gleich nochmal 1000€ mehr nachzahlen :o

Zwecks Rückerstattung vom Finanzamt auseinander rechnen, ja so hat es das Finanzamt ja gemacht, bedeutet von 1000€ bekommt meine Frau 100€ und 900€ gehen an den IV ... bei 1200€ Entfernungspauschale in 3,5 Monaten alleine bei meiner Frau ...

Ich hatte halt verschiedene Varianten gelesen, wie soetwas berechnet wird ... wenn wenigstens die Hälfte der Rückerstattung an meine Frau gehen würde, damit könnte ich leben, das würde dem entsprechen, was ich sonst alleine rückerstattet bekomme, aber so ist das ganz schön frustrierend für meine Frau ... würde sie die Einzelveranlagung beantragen, würde sie alleine 1000€ zurück bekommen, aber ich müsste knapp 3000€ nachzahlen ...
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arreis
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren

Beitrag von arreis »

Du kannst das nicht an den 1200,- € Fahrkosten festmachen, du musst die Gesamtheit der abzugsfähigen Positionen betrachten.
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RubyGloom
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren

Beitrag von RubyGloom »

arreis hat geschrieben: 23. Jun 2019, 15:04 Du kannst das nicht an den 1200,- € Fahrkosten festmachen, du musst die Gesamtheit der abzugsfähigen Positionen betrachten.
Naja im Rahmen der Gleichbehandlung mach ich das schon ... hätte meine Frau nicht diese Fahrtkosten, also lasse ich die normale 1000€ Werbungskostenpauschale stehen, bekommen wir nicht einmal die Hälfte an Rückerstattung :-(

Für 2019 wird es noch extremer: Habe eine Proberechnung mit Elster gemacht für 2019 und wir bekommen fast 2000€ Rückerstattung ... wenn ich dann die prozentuale Aufteilung laut Finanzamt rechne, bekommt meine Frau gerade 250€ wieder ... und der Rest geht an den IV ... ist das nicht ungerecht ? Da darf man doch mal nachfragen, ob das normal und so gewollt ist oder ob es ein Hintertürchen gibt ... und wenn mein IV diese hohe Rückerstattung bekommt, bin ich in 5 Jahren noch nicht in der WVP :-(
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Ruhrpottmensch
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren

Beitrag von Ruhrpottmensch »

Ich kann nicht viel zu dem Fall beitragen...

Aber eins sagen sagen: Uff... Das ist echt heftig! :o
Sowohl die Zahlen die im Raum stehen, als auch das Du immer noch nicht in der WVP bist. :shock:

Ich drücke Dir die Daumen, dass es wenigstens noch eine halbwegs sinnvolle Lösung (für Euch) gibt)...
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ichhabwasvergessen
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Re: Steuererstattung Aufteilung unter Eheleuten im eröffneten Verfahren

Beitrag von ichhabwasvergessen »

RubyGloom hat geschrieben: 23. Jun 2019, 10:24
ichhabwasvergessen hat geschrieben: 23. Jun 2019, 10:20 Das heißt dann Aufteilung der Steuerschuld. Den Paragrafen in der AO (Abgabenordnung), auf den man sich da berufen kann, habe ich nicht im Kopf. Wird aber leicht zu googlen sein.
268 ist der Paragraph, aber der gilt leider nur bei Steuerschuld, also wenn man nachzahlen muss und dann wird persönlich gerechnet, wer welchen Anteil trägt.

Bei einer Erstattung finde ich dazu keinen Paragraphen und sehr unterschiedliche Aussagen, ob die Erstattung nach Kopf, Prozenten oder Fantasieschlüsseln aufgeteilt wird.
Eine Steuerschuld kann negativ oder positiv sein. Nach meiner Kenntnis und persönlichen Erfahrung werden Erstattungen und Nachzahlungen nach dem gleichen Verfahren aufgeteilt.
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