Bank wechseln bei bestehendem P-Konto möglich?
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Re: Bank wechseln bei bestehendem P-Konto möglich?
@robo - leider geht das nicht mehr, weil die C24 Bank es leider nicht zulässt dieses Private „Freunde werben Freunde“ Ding innerhalb des Forums zu posten. Ich habe damit leider auch nie irgendwas von denen bekommen, steht aber leider auch in deren AGB und ich musste mich eines besseren belehren lassen.
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Re: Bank wechseln bei bestehendem P-Konto möglich?
Zu Bunq gab es doch hier vor nicht allzu langer Zeit einen Beitrag. Da ging es darum, dass die keine P-Konten einrichten.
Ich würde von solchen Spielchen mit ausländischen Banken abraten. Aber das ist ein ganz persönliches mieses Gefühl, das ich dabei hätte, wenn ich wirklich auf Kundenservice und einen Ansprechpartner angewiesen wäre, falls mal was schief läuft.
Von diesen reinen App-Neo-Banken halte ich auch nicht viel. Man muss sich nur mal das Kundenservice-Debakel der N 26 angucken. Ich weiß nicht, ob das immer noch bei denen so ist, aber eine Bank, die ich nur per Chat erreiche, ist mir nicht geheuer.
[Transparenz-Hinweis: Ich arbeite bei einer klassischen Bank und deswegen ist meine Meinung zu dem Thema evtl. von persönlichen Erfahrungen beeinflusst ]
Wie Robo es gesagt hat: Konto kündigen, mit der Kündigung zu einer anderen Bank, Konto eröffnen, alles umstellen und dann aus dem neuen Konto ein P-Konto machen, sobald das P-Konto-Merkmal beim alten Konto gelöscht ist.
Ich würde von solchen Spielchen mit ausländischen Banken abraten. Aber das ist ein ganz persönliches mieses Gefühl, das ich dabei hätte, wenn ich wirklich auf Kundenservice und einen Ansprechpartner angewiesen wäre, falls mal was schief läuft.
Von diesen reinen App-Neo-Banken halte ich auch nicht viel. Man muss sich nur mal das Kundenservice-Debakel der N 26 angucken. Ich weiß nicht, ob das immer noch bei denen so ist, aber eine Bank, die ich nur per Chat erreiche, ist mir nicht geheuer.
[Transparenz-Hinweis: Ich arbeite bei einer klassischen Bank und deswegen ist meine Meinung zu dem Thema evtl. von persönlichen Erfahrungen beeinflusst ]
Wie Robo es gesagt hat: Konto kündigen, mit der Kündigung zu einer anderen Bank, Konto eröffnen, alles umstellen und dann aus dem neuen Konto ein P-Konto machen, sobald das P-Konto-Merkmal beim alten Konto gelöscht ist.
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Re: Bank wechseln bei bestehendem P-Konto möglich?
Warum? Was ist daran problematisch?Ich bin der Meinung das man solche Hinweise hier nicht öffentlich posten sollte, auch wenn es gut gemeint ist.
Aber wie gesagt, das ist nue meine Meinung !
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Re: Bank wechseln bei bestehendem P-Konto möglich?
Sorry, wenn ich das nicht richtig verstehe. Konto kündigen ohne eine neues Konto zu haben? Dann irgendwo ein Konto versuchen zu eröffnen?
Das verstehe ich nicht.
Was ist wenn mir keine Bank oder Sparkasse dann ein Konto gibt? Ich weiß dass man mir kein Konto zwangskündigen kann, wenn man nur ein Konto hat. Aber es gibt keine Verpflichtung von Banken jemand ein Konto zu geben, der kein Konto hat.
Wenn ich mein jetziges Konto kündige und mir keine andere Bank oder Sparkasse ein neues Konto gibt, stehe ich ohne Konto da.
Eine Bank, die komplett ohne Schufa arbeitet, klingt insofern verlockend, weil man hier gar keine Pfändungen zu erwarten hat. Insofern bräuchte man noch nicht mal das Konto als P-Konto.
Blöd ist es aber dann, wenn die Insolvenz ansteht. Dann braucht man ja zwingend ein P-Konto, weil das ja vom Treuhänder kontrolliert wird während dem Insolvenzverfahren.
Ich hatte mal vor 1 Jahr bei einer ganz nirmalen Soarkasse in einem Ort außerhalb Berlins angefragt wg. einer Kontoeröffnung. Hier hatte ich ja bereits das Konto bei meiner HypoVereinsbank. Da hat diese Sparkasse die Eröffnung eines Kontos abgelehnt nachdem die Schufaabfrage vorlag.
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Re: Bank wechseln bei bestehendem P-Konto möglich?
mhh... dann schau Dir mal den Text etc. zum Zahlungskontengesetz an "ZKG"
https://www.buzer.de/gesetz/11992/b28846.htm
Konto zum "Datum" kündigen und mit einer Koie dieser Kündigung ein neues Konto eröffnen/beantragen.
https://www.buzer.de/gesetz/11992/b28846.htm
Konto zum "Datum" kündigen und mit einer Koie dieser Kündigung ein neues Konto eröffnen/beantragen.
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Re: Bank wechseln bei bestehendem P-Konto möglich?
Ja, genau so.
Aber Du brauchst es nicht 'versuchen', wenn Du kein Konto (mehr) hast,
dann MUSS Dir jede Bank ein Konto geben.
Was genau verstehst Du an dem Gesetzestext nicht ?
Hast Du ihn überhaupt gelesen ?
(s. Link von Imker und zuvor auch von mir)
Falsch.
Lies das Gesetz.
Seit 2016 GIBT es diese Verpflichtung für Banken, jemandem ein Konto zu geben, der kein Konto hat.
Wieder falsch.
Vielleicht hast Du ja früher (vor 2016) schon schlechte Erfahrungen mit Banken gemacht ?
Aber das Gesetz ist jetzt schon acht Jahre alt, das kennen inzwischen alle Banken
(auch, wenn Dir ein Azubi am Schalter vielleicht was anderes erzählt).
Wieder falsch.
Glaub mir, wenn ein "Profi"-Gläubiger Dich pfänden will, dann findet er Deine "ohne Schufa Konto" auch.
Und ohne P-Konto gibt es dann keinen Pfändungsschutz.
Hatten wir schon öfter hier.
Jetzt endlich mal: RICHTIG !
(na ja ... auch nicht so ganz ... denn man braucht auch in der Inso nicht zwingend ein P-Konto ...
aber viele Insolvenzverwalter hätten das gern, um sich selbst den Aufwand mit der Freigabe zu ersparen).
Das ist "voll normal".Sila1212 hat geschrieben: ↑4. Jun 2024, 04:56 ...
Ich hatte mal vor 1 Jahr bei einer ganz nirmalen Soarkasse in einem Ort außerhalb Berlins angefragt wg. einer Kontoeröffnung. Hier hatte ich ja bereits das Konto bei meiner HypoVereinsbank. Da hat diese Sparkasse die Eröffnung eines Kontos abgelehnt nachdem die Schufaabfrage vorlag.
Viele Banken wollen solche Kunden eben nicht.
Und wenn Du bereits ein Konto hast, müssen sie ja auch nicht.
So, jetzt habe ich hier fertig.
Ich wiederhol mich nicht gern.
Und wenn Du die Links nicht liest, die wir Dir hier genannt haben, und uns nicht glaubst,
dann mach Deine Erfahrungen und nimm ein Konto in der Pampa.
Viel Glück !
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Re: Bank wechseln bei bestehendem P-Konto möglich?
Mahlzeit....
Was auch wichtig ist, was hier noch nicht gesagt wurde....
Ab Datum der Eröffnung der Insolvenz brauchst du ein Pkonto wegen den Freibetraegen,
weil das Insolvenzverfahren bis zur Aufhebung des Verfahrens wie eine Pfaendung auf das Konto wirkt.
Stichwort: Insolvenzbeschlag.
Robo hatte es nur anders beschrieben mit der Freigabe.
Gruss El Torro
Was auch wichtig ist, was hier noch nicht gesagt wurde....
Ab Datum der Eröffnung der Insolvenz brauchst du ein Pkonto wegen den Freibetraegen,
weil das Insolvenzverfahren bis zur Aufhebung des Verfahrens wie eine Pfaendung auf das Konto wirkt.
Stichwort: Insolvenzbeschlag.
Robo hatte es nur anders beschrieben mit der Freigabe.
Gruss El Torro
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