PI oder RI
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Re: PI oder RI
Hallo zusammen,
@caffery: Die Einrede der Verjährung habe ich schon erhoben, aber die AOK ist da anderer Meinung..
Ist dann eigentlich nur die Hauptforderung oder auch die Säumniszuschläge möglicherweise nicht restschuldbefreit ?
Gegenüber einem Inkasso ist das mit der Verjährungseinrede nach §214 BGB noch problematischer, das kann ich auch der nächsten Wand erzählen. Die argumentieren dann mit §212 BGB, wonach die Verjährung angeblich bei einem Vollstreckungsversuch von Neuem beginnt , selbst wenn die 30-Jahre-Frist eines VBs erreicht ist.
Ansonsten quäle ich mich gerade durch die Gläubiger-Liste.. EOS.. naja, mit denen werdet ihr auch so eure Erfahrungen haben. Und die nervige von DM-in-Euro-Umrechnerei ..
@obo: ich hoffe doch sehr, dass das FA die Pfändung dann zurücknimmt. So wie ich hier gelesen habe, ist das mit einem neuen Konto ja recht kompliziert. Ich würde ja jetzt schon gerne wechseln, weil ich nie sehe, wieviel Geld ich zur Verfügung habe. Lt Bank kann ich mir das ja " mit dem Taschenrechner ausrechnen"... jo.
@caffery: Die Einrede der Verjährung habe ich schon erhoben, aber die AOK ist da anderer Meinung..
Ist dann eigentlich nur die Hauptforderung oder auch die Säumniszuschläge möglicherweise nicht restschuldbefreit ?
Gegenüber einem Inkasso ist das mit der Verjährungseinrede nach §214 BGB noch problematischer, das kann ich auch der nächsten Wand erzählen. Die argumentieren dann mit §212 BGB, wonach die Verjährung angeblich bei einem Vollstreckungsversuch von Neuem beginnt , selbst wenn die 30-Jahre-Frist eines VBs erreicht ist.
Ansonsten quäle ich mich gerade durch die Gläubiger-Liste.. EOS.. naja, mit denen werdet ihr auch so eure Erfahrungen haben. Und die nervige von DM-in-Euro-Umrechnerei ..
@obo: ich hoffe doch sehr, dass das FA die Pfändung dann zurücknimmt. So wie ich hier gelesen habe, ist das mit einem neuen Konto ja recht kompliziert. Ich würde ja jetzt schon gerne wechseln, weil ich nie sehe, wieviel Geld ich zur Verfügung habe. Lt Bank kann ich mir das ja " mit dem Taschenrechner ausrechnen"... jo.
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Re: PI oder RI
Nein, eigentlich nicht.
Ich glaube, da spielt auch oft die Angst mit, ob das wirklich so funktioniert.
Aber das Gesetz (ZKG) gibt es jetzt immerhin schon seit acht Jahren - lies hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Jedermann-Konto
Man braucht nur einen guten Zeitplan: Wenn man regelmäßige Einkünfte hat, dann gleich nach dem letzten Geldeingang alles Geld abheben und das Konto kündigen.
Dann hat man ja kein Konto mehr.
Und wenn man kein Konto hat, dann MUSS jede Bank Deiner Wahl Dir ein Konto geben.
Natürlich gibt es immer noch Banken, die solche Kunden am liebsten abwimmeln.
Nicht abwimmeln lassen.
Und dann die neue Bankverbindung dem "Geldgeber" (Arbeitgeber, Arbeitsamt, Sozialamt, Rentenversicherung, Krankenkasse - wer auch immer) umgehend mitteilen, ggf. mit dem Zusatz: "Schuldbefreiende Zahlung ab sofort NUR NOCH auf dieses neue Konto IBAN ...".
Ich habe das inzwischen schon dreimal durch (weil Kontoführungsgebühren eingeführt wurden), immer ganz ohne Probleme. Ich kenne aber auch noch die alten Verhältnisse, als es noch keinen 'Kontrahierungszwang' für die Banken gab, und kann die Angst, ohne Konto dazustehen, durchaus verstehen.
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Re: PI oder RI
leider beides
Das stimmt ja leider auch. Wenn die vor Ablauf der 30 Jahre vollstrecken gibts neue 30. Auch nach 29 Jahren und 11 Monaten.Renegade hat geschrieben: ↑30. Mai 2024, 16:02 Gegenüber einem Inkasso ist das mit der Verjährungseinrede nach §214 BGB noch problematischer, das kann ich auch der nächsten Wand erzählen. Die argumentieren dann mit §212 BGB, wonach die Verjährung angeblich bei einem Vollstreckungsversuch von Neuem beginnt , selbst wenn die 30-Jahre-Frist eines VBs erreicht ist.
Nur bereits Verjährtes kann dadurch nicht wieder "aufleben". Das betrifft auch Zinsen.
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Re: PI oder RI
[/quote]Das stimmt ja leider auch. Wenn die vor Ablauf der 30 Jahre vollstrecken gibts neue 30. Auch nach 29 Jahren und 11 Monaten.
Nur bereits Verjährtes kann dadurch nicht wieder "aufleben". Das betrifft auch Zinsen.
[/quote]
Zinsen verjähren regelmässig in 3 Jahren.Was das angeht, so habe ich schon einiges um mehr als die Hälfte reduziert.
Und was 212 angeht: laut BMJ gibt es keinen Bezug mehr zu 197. Von daher wäre es interessant, wie das ein Gericht sieht.. gibt es dazu Erfahrungswerte ?
Ich habe mir mal 266 STGB angesehen: Das betrifft tatsächlich nur die AN-Anteile, so hatte ich das auch in Erinnerung. Das nicht-zahlen der AG-Anteile ist davon nicht erfasst. Na gut, da muss ich mich überraschen lassen.
Noch eine Frage zur Gläubiger-Liste :
Muss ich da wirklich auch noch die Zinsen aufschlüsseln ? Oder reicht da "Nebenkosten" pauschal ? Zumal ein Teil eh nicht aktuell ist. Und muss ich die Forderungsaufstellungen mit dem Antrag abgeben oder bekommt die erst der IV ?
Grüße und einen schönen Abend
Nur bereits Verjährtes kann dadurch nicht wieder "aufleben". Das betrifft auch Zinsen.
[/quote]
Zinsen verjähren regelmässig in 3 Jahren.Was das angeht, so habe ich schon einiges um mehr als die Hälfte reduziert.
Und was 212 angeht: laut BMJ gibt es keinen Bezug mehr zu 197. Von daher wäre es interessant, wie das ein Gericht sieht.. gibt es dazu Erfahrungswerte ?
Ich habe mir mal 266 STGB angesehen: Das betrifft tatsächlich nur die AN-Anteile, so hatte ich das auch in Erinnerung. Das nicht-zahlen der AG-Anteile ist davon nicht erfasst. Na gut, da muss ich mich überraschen lassen.
Noch eine Frage zur Gläubiger-Liste :
Muss ich da wirklich auch noch die Zinsen aufschlüsseln ? Oder reicht da "Nebenkosten" pauschal ? Zumal ein Teil eh nicht aktuell ist. Und muss ich die Forderungsaufstellungen mit dem Antrag abgeben oder bekommt die erst der IV ?
Grüße und einen schönen Abend
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Re: PI oder RI
Das sind drei Fragen, nicht eineRenegade hat geschrieben: ↑30. Mai 2024, 21:39 ...
Noch eine Frage zur Gläubiger-Liste :
Muss ich da wirklich auch noch die Zinsen aufschlüsseln ? Oder reicht da "Nebenkosten" pauschal ? Zumal ein Teil eh nicht aktuell ist. Und muss ich die Forderungsaufstellungen mit dem Antrag abgeben oder bekommt die erst der IV ?
...
1. Nein, musst Du nicht.
2. Ja, reicht.
3. Der IV schreibt die Gläubiger eh selbst an und fordert sie auf, ihre Forderungen gegen Dich zu belegen.
Im Grunde reichen Gläubiger-Namen und Adressen, wenn die Ursprungsforderung noch bekannt ist, trag das ein (" ... Rechnung vom 1.1.1999 über 100,00 DM ..."), dann unter Nebenkosten " ... 1,- EUR ...
Das würde im Grunde genügen, denn der IV wird Deine Gläubiger eh nochmal selbst anschreiben, wie gesagt, und dann zählt nur das, was der IV von den Angaben des Gläubigers anerkennt
(bei mir hat er damals reichlich rausgestrichen, weil verjährt oder nicht tituliert oder was weiß ich).
Du bist ja schon ganz gut informiert ... kannst Du dazu mal einen Link geben:
"Und was 212 angeht: laut BMJ gibt es keinen Bezug mehr zu 197" ?
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Re: PI oder RI
Das klingt, als wäre da eher der Wunsch Vater des Gedankens;)
So ist es
Ich bemühe mein faules Fleisch in den meisten Fällen nur noch dazu eine Gesamtsumme einzutragen und auf jegliche Aufschlüsselung komplett zu verzichten.
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Re: PI oder RI
Hallo Robo, hallo Caffrey,
okay, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Was ich sagen wollte: nach meiner Erinnerung gab es in 212 einen Verweis auf 214 Satz 1 Halbsatz sowieso, Ziffer 1-5.
Und den sehe ich jetzt nicht mehr, wenn ich auf der BMJ-Seite den § aufrufe
.
Es ist ja in deutschen Gesetzbüchern oftmals so, dass man sich durch mehrere §en mit Satznummern, Halbsätzen und sonstigen Nummern wühlen muss, um an Ende festzustellen, dass man trotzdem nicht weiss, was man wann und unter welchen Umständen darf , oder wer was wann und wie muss.
Deshalb auch meine Frage, ob jemand damit Erfahrung hat. Klar ist scheinbar nicht, wie das "Verjährung beginnt von neuem" tatsächlich zu verstehen ist. Man könnte einen Vollstreckungsversuch auch als Verjährungsunterbrechung sehen und den "Neubeginn" danach so, dass die Zeit angehängt wird. Hat schon einmal jemand versucht, die Einrede der Verjährung trotzdem durchzusetzen, ggf mit negativer Feststellungsklage ?
So. Mein Antrag ist abgegeben und der nette Herr am Empfang hat , trotzdem ich zu spät war - hatte den Antrag auf Stundung vergessen , noch den Eingangsstempel drauf gemacht.
Die Liste hat mich den letzten Nerv gekostet, aber ich habe brav jede Forderung einzeln mit HF und Nebenkosten, Gesamtkosten und Datum der Titulierung angegeben.
Ich hoffe, ich habe das Richtige getan. Na okay, ich hatte ja keine andere Wahl mehr. Ihr seid euch sicher , dass 3 Jahre schnell vorbeigehen ?! Im Moment kommen sie mir vor wie eine Ewigkeit und passieren darf in den nächsten 3 Jahren nix.
Grüße und einen schönen Nachmittag
okay, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Was ich sagen wollte: nach meiner Erinnerung gab es in 212 einen Verweis auf 214 Satz 1 Halbsatz sowieso, Ziffer 1-5.
Und den sehe ich jetzt nicht mehr, wenn ich auf der BMJ-Seite den § aufrufe
.
Es ist ja in deutschen Gesetzbüchern oftmals so, dass man sich durch mehrere §en mit Satznummern, Halbsätzen und sonstigen Nummern wühlen muss, um an Ende festzustellen, dass man trotzdem nicht weiss, was man wann und unter welchen Umständen darf , oder wer was wann und wie muss.
Deshalb auch meine Frage, ob jemand damit Erfahrung hat. Klar ist scheinbar nicht, wie das "Verjährung beginnt von neuem" tatsächlich zu verstehen ist. Man könnte einen Vollstreckungsversuch auch als Verjährungsunterbrechung sehen und den "Neubeginn" danach so, dass die Zeit angehängt wird. Hat schon einmal jemand versucht, die Einrede der Verjährung trotzdem durchzusetzen, ggf mit negativer Feststellungsklage ?
So. Mein Antrag ist abgegeben und der nette Herr am Empfang hat , trotzdem ich zu spät war - hatte den Antrag auf Stundung vergessen , noch den Eingangsstempel drauf gemacht.
Die Liste hat mich den letzten Nerv gekostet, aber ich habe brav jede Forderung einzeln mit HF und Nebenkosten, Gesamtkosten und Datum der Titulierung angegeben.
Ich hoffe, ich habe das Richtige getan. Na okay, ich hatte ja keine andere Wahl mehr. Ihr seid euch sicher , dass 3 Jahre schnell vorbeigehen ?! Im Moment kommen sie mir vor wie eine Ewigkeit und passieren darf in den nächsten 3 Jahren nix.
Grüße und einen schönen Nachmittag
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Re: PI oder RI
Ja, ich bin mir sicher. Ratzfatz ... und schon ist der 31.5.2027 !
Was sollte passieren ?
Doof wäre, wenn ein Erbfall eintreten würde ...
Oder ein mittelmäßiger Lottogewinn.
Glückwunsch zur Abgabe.
Da warst Du ja fleissig.
Was sollte passieren ?
Doof wäre, wenn ein Erbfall eintreten würde ...
Oder ein mittelmäßiger Lottogewinn.
Glückwunsch zur Abgabe.
Da warst Du ja fleissig.
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Re: PI oder RI
Vorsicht bei den Arbeitgeberanteilen. Es soll auch strafbar sein.
"Seit 2004 ist gemäß § 266a Abs. 2 StGB auch das Nichtabführen der Arbeitgeberanteile strafbar. Hier ist zusätzlich stets ein Täuschungselement erforderlich, d.h. die bloße Nichtzahlung führt noch nicht zur Strafbarkeit."
"Seit 2004 ist gemäß § 266a Abs. 2 StGB auch das Nichtabführen der Arbeitgeberanteile strafbar. Hier ist zusätzlich stets ein Täuschungselement erforderlich, d.h. die bloße Nichtzahlung führt noch nicht zur Strafbarkeit."
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