Hallo..
Mal wieder ne Frage....
Wenn man einen Gläubiger mit festgestellter Forderung nach erteilter Resrschuldbefreiung bezahlt,
Ist das dann Gläubigerbegünstigung und die R S B
Kann widerrufen werden oder ist das nicht mehr möglich...
Der Grund, warum bezahlt wurde ,
Sei mal nicht relevant..
MfG
El Torro
Gläubigerbevorzugung nach RSB
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Gläubigerbevorzugung nach RSB
Nein, das ist keine Gläubigerbevorzugung, weil:
1. du keine Auflagen aus der Insolvenz mehr hast
2. Du mit deinem Geld machen kannst was du willst
Und
3. die Forderung ja weiter besteht und nur mit einer Einrede behaftet wurde.
1. du keine Auflagen aus der Insolvenz mehr hast
2. Du mit deinem Geld machen kannst was du willst
Und
3. die Forderung ja weiter besteht und nur mit einer Einrede behaftet wurde.
0
Re: Gläubigerbevorzugung nach RSB
4. Du hättest den Gläubiger sogar während der Insolvenz aus dem Unpfändbaren bezahlen können
0
Re: Gläubigerbevorzugung nach RSB
Nur nochmal zum Verständnis man kann nach der RSB egal welchen Gläubiger bezahlen? Ich habe das nicht vor Frage nur aus Verständnis nochmals nach.
Rein rechtlich bestehen die Forderungen noch ,sie sind aber nicht mehr einforderbar,außer nach §302 ausgenommene Forderungen war richtig?
Rein rechtlich bestehen die Forderungen noch ,sie sind aber nicht mehr einforderbar,außer nach §302 ausgenommene Forderungen war richtig?
0