Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
Dann mach was du für richtig hältst. Ich halte dein Verhalten nicht für richtig, ist aber auch nur meine persönliche Meinung.
Trotzdem viel Erfolg.
Trotzdem viel Erfolg.
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
zum glück spielt es keine rolle was du für richtig oder falsch hältst.schwarzwaldbote hat geschrieben: ↑26. Mär 2024, 23:51 Dann mach was du für richtig hältst. Ich halte dein Verhalten nicht für richtig, ist aber auch nur meine persönliche Meinung.
Trotzdem viel Erfolg.
genausowenig wie es eine rolle spielen darf was ein rechtspfleger für richtig oder falsch hält.
manche halten sich gerne an gesetze und andere eben kann man einschüchtern und schikanieren bis sie tun was man gerne von ihnen möchte. Im endeffekt spielt nur das gesetz eine rolle.
aber wie bereits gesagt: das ist jedem selbst überlassen, ich besitze so viel selbstachtung dass ich mir sowas nicht gefallen lasse.
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
muss man nicht, bis auf den ausweis. was auch logisch ist.schwarzwaldbote hat geschrieben: ↑27. Mär 2024, 00:00Ich hoffe dazu muss man keine Originale vorzeigen.
Bin immer noch sprachlos dass es hier leute gibt die sich dazu nötigen lassen würden, ausweis, führerschein, fahrzeugschein, mietvertrag, geburtsurkunde etc etc im original irgend so einem beamten auszuhändigen aber so unterschiedlich sind die Leute eben
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
Zwischenzeitlich habe ich natürlich Post vom Gerichtsvollzieher bekommen zwecks Vermögensauskunft.
Aber das müsste jetzt erstmal hinfällig sein da der Beschluss von meinem netten Herrn Rechtspfleger aufgehoben wurde oder?
Wenn ja, reicht es wenn ich dem Gerichtsvollzieher dieses Schreiben vorlege oder muss ich jetzt einstweiligen Vollstreckungsschutz beantragen?
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
Glückwunsch !!
Ja, wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Ich würde mit dem GV die Sache besprechen und ihm das Schreiben vorlegen,
dann wird er Dir schon sagen, ob ihm das erstmal genügt oder ob er noch was anderes von Dir braucht.
Wirklich unglaublich, Deine Geschichte.
Und der Mensch muss diesen ganzen Aufwand noch nicht einmal bezahlen.
Ja, wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Ich würde mit dem GV die Sache besprechen und ihm das Schreiben vorlegen,
dann wird er Dir schon sagen, ob ihm das erstmal genügt oder ob er noch was anderes von Dir braucht.
Wirklich unglaublich, Deine Geschichte.
Und der Mensch muss diesen ganzen Aufwand noch nicht einmal bezahlen.
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!
es muss eine Art Dienstaufsichtsbeschwerde geben die ich gegen den Herrn einreichen kann.
Das ist der nächste Schritt den ich mache sobald das Thema erledigt ist.
Mir kann keiner erzählen dass nach unserem Schriftwechsel das nicht vorsätzlich war was wiederum die Frage aufwirft was seine Absicht war.
Spätestens nach den Fragen in meiner sofortigen Beschwerde hätte ein Umdenken stattfinden müssen.
Solche Charaktere sollten normalerweise aus ihrem Beruf entfernt werden. Er stiehlt nicht nur den Bürgern Zeit und Nerven sondern verschwendet auch Steuergelder und Arbeitszeit von Dritten.
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