Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

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Nutzername83
Fortgeschrittener
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Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Beitrag von Nutzername83 »

Natürlich habe ich das alles verstanden.

Meine Frage bezog sich doch lediglich auf „Masse vorhanden bzw der Schuldner verdient genug, dann würden die Gläubiger nach und nach alle pfänden können“…auch, wenn sie konkurrieren. Aber danke für die erneute Ausführung :)
Dass eine vbuh Anmeldung besser ist, liegt auf der Hand 😛
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Ben1986
Wissender
Reaktionen: 36
Beiträge: 355
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Re: Restschuldbefreiung wird nicht erteilt

Beitrag von Ben1986 »

Pfändung in den Vorrechtsbereich bei vbuh ,muss da nicht auch pfändungsfreie Zulagen beachtet werden wie Nachtzuschläge oder Feiertage? Wird das dann wenn es soweit ist mit einbezogen in den Vorrechtsbereich? Richtwert ist ja das Existenzminimum was ein bleibt,aber wird das anhand einer Gehaltsabrechnung festgelegt? Soweit ich weiß sind ja Erschwerniszuschläge nicht pfändbar,gerade bei Menschen die Nachtdienste usw machen.

Zweite Frage dazu könnte die offene Forderung dann einfach von irgendjemand beglichen werden bsp Arbeitgeber und dann ist alles wieder gut? Man könnte ja dann in Raten bei seinen Arbeitgeber monatlich begleichen und müsste dann mit keinen extremem Pfändungen rechnen in den Bereich der einen "Weh tut"
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