Die Zeit nach der Inso

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Shopgirl
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Re: Die Zeit nach der Inso

Beitrag von Shopgirl »

Die normale Aufbewahrungsfrist, wenn du dort Kunde warst/bist, sind 10 Jahre. So lange müssen sie. Mir wäre nicht bekannt, dass sie nicht auch länger dürfen. Kontoauszüge z.B können, mit Glück, auch noch nach über 10 Jahren dupliziert werden - sofern halt die Daten noch da sind.

Wenn es in der Zeit zu finanziellen Ausfällen kam, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte, wenn die Bank diese Infos für die eigene Geschäftsbeziehung nutzt.
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tidus82
Admin
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Re: Die Zeit nach der Inso

Beitrag von tidus82 »

Ich sehe das genauso wie shopgirl - warum sollte die dsgvo dagegen sprechen? In der DSGVO gehts primär um Datenweitergabe. Ich würde heute auch definitiv nicht mehr zu einem meiner damaligen Gläubiger rennen und um eine Geschäftsbeziehung bitten.
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Gina
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Re: Die Zeit nach der Inso

Beitrag von Gina »

tidus82 hat geschrieben: 12. Feb 2024, 17:05 Ich sehe das genauso wie shopgirl - warum sollte die dsgvo dagegen sprechen? In der DSGVO gehts primär um Datenweitergabe. Ich würde heute auch definitiv nicht mehr zu einem meiner damaligen Gläubiger rennen und um eine Geschäftsbeziehung bitten.
Meinte das Recht auf Vergessenwerden zum Beispiel. Die Daten müssen ja gespeichert werden, aber speichern und auswerten sind eben 2 verschiedene Dinge. Das meinte ich.
Mich hätte es nur interessiert, ob jemand hier vielleicht nach einiger Zeit wieder bei altbekannten Banken gelandet ist.
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cefan
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Re: Die Zeit nach der Inso

Beitrag von cefan »

Bei mir gehörte Barclays mit zur Inso, sie waren dort Gläubiger und haben die Forderung aber recht schnell verkauft und abgeschrieben.
Bereits zu Beginn der Inso habe ich von meiner Mutter eine Partnerkarte bekommen, ebenfalls bei Barclaycard und absolut kein Problem. Da wir sehr oft verreisen und man im Ausland eine Kreditkarte öfter mal gebrauchen kann, war ich ihr sehr dankbar dafür. Wenn ich mal etwas ausgegeben habe, habe ich es ihr auch direkt wieder zurückgezahlt, also alles kein Problem.

Nach Erteilung der RSB habe ich es tatsächlich mal versucht und bei Barclays eine Kreditkarte beantragt. Diese wurde auch direkt genehmigt, sogar mit erstaunlich hohem Limit. Das Problem war nur, dass ich mich partout nicht online registrieren konnte. Dies wäre aber für Zahlungsfreigaben und Abruf der Abrechnungen notwendig gewesen. Nach mehreren Telefonaten hat dort mal jemand herausgefunden warum dies nicht klappt: Da irgendwo in den Tiefen der Daten ein abgeschriebenes Konto von mir schlummert, funktioniert das nicht. Da könne auch die IT nichts machen. Im Prinzip hätte ich die Karte also nutzen und behalten können, genehmigt wurde sie immerhin, aber sie wäre ziemlich beschnitten gewesen und hätte nur offline funktioniert. Daraufhin habe ich die Karte direkt telefonisch gekündigt und sie war anschließend sofort wieder Geschichte. Immerhin dies verlief problemlos.
Die Partnerkarte (ohne Onlinezugang) besitze ich aber noch heute. Bin jedoch für eigene Kreditkarten zu anderen Anbietern gewechselt.

Hier kann ich American Express sehr empfehlen. Die Karten sind nicht ganz billig, ja. Aber sie funktionieren problemlos und mir noch höherem Limit. Ich könnte hier mittlerweile das 10fache (!!!) meines monatlichen Einkommens mit dieser Karte bezahlen. Bei anderen Anbietern habe ich nicht mal ein halbes Monatsgehalt als Limit erhalten. Für größere Urlaubsbuchungen also nicht zu gebrauchen.
Das schöne ist auch, dass es sich um Charge-Karten handelt, also der Gesamtsaldo jeden Monat vollständig ausgeglichen wird. Somit hat man hier auch kein Verschuldungsrisiko.
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Darnox
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Re: Die Zeit nach der Inso

Beitrag von Darnox »

cefan hat geschrieben: 21. Feb 2024, 21:51 Aber sie funktionieren problemlos und mit noch höherem Limit. Ich könnte hier mittlerweile das 10fache (!!!) meines monatlichen Einkommens mit dieser Karte bezahlen.
cefan hat geschrieben: 21. Feb 2024, 21:51 Das schöne ist auch, dass es sich um Charge-Karten handelt, also der Gesamtsaldo jeden Monat vollständig ausgeglichen wird. Somit hat man hier auch kein Verschuldungsrisiko.
Bist du dir da sicher? :D Bei einem so hohen Limit muss man sich auch weiterhin "im Griff" haben und darf nicht schwach werden. Ich denke der ein oder andere Ex-Schuldner sollte hier vorsichtig an die Sache ran gehen.
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mischa1981
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Re: Die Zeit nach der Inso

Beitrag von mischa1981 »

Darnox hat geschrieben: 26. Feb 2024, 10:53
cefan hat geschrieben: 21. Feb 2024, 21:51 Aber sie funktionieren problemlos und mit noch höherem Limit. Ich könnte hier mittlerweile das 10fache (!!!) meines monatlichen Einkommens mit dieser Karte bezahlen.
cefan hat geschrieben: 21. Feb 2024, 21:51 Das schöne ist auch, dass es sich um Charge-Karten handelt, also der Gesamtsaldo jeden Monat vollständig ausgeglichen wird. Somit hat man hier auch kein Verschuldungsrisiko.
Bist du dir da sicher? :D Bei einem so hohen Limit muss man sich auch weiterhin "im Griff" haben und darf nicht schwach werden. Ich denke der ein oder andere Ex-Schuldner sollte hier vorsichtig an die Sache ran gehen.
Sobald die Inso aus der Schufa gelöscht ist wird das vermutlich nicht mehr interessieren, aber einer der Hauptpunkte einer Insolvenz ist ja, dass man nicht erneut in die Schuldenfalle gerät.

@cefan, du musst dir bewusst sein, 10 bzw. 11 Jahre nach deiner letzten Restschuldbefreiung kannst du NICHT erneut in Privatinsolvenz gehen, also mach bitte nicht den Fehler und überschulde dich sofort wieder. Das wird definitiv nicht gut gehen und dann stehst du auch da als jemand, der aus der Vergangenheit nichts gelernt hat. Ein P Konto kann man wieder einrichten aber solltest du Single sein bzw. nicht verheiratet und keine unterhaltspflichtigen Personen haben, wirst du die nächsten Jahre bei 1.409,99 Euro netto bleiben. Oder eben mehr, je nachdem wie die Pfändungstabelle angepasst wird.

Ich habe meine Lektion in jedem Fall gelernt und werde wenn, dann höchstens Kreditkarten auf Guthabensbasis holen. Man verschuldet sich mit so einer Kreditkarte doch recht schnell wieder.
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Ben1986
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Re: Die Zeit nach der Inso

Beitrag von Ben1986 »

Mahlzeit, kann mir jemand aus Erfahrung sagen ,ob es oft vorkommt das ein Gläubiger belästigen bzw deren Inkassovertretung wenn deren Forderung eigentlich erledigt ist nach der Restschuldbefreiung? Ich überlege sobald mir die RSB erteilt wurde per Mail die Gläubiger und deren Vertretung mein RSB-Bescheid zuzusenden mit ein kurzen Text,dass ich die Forderung nicht mehr erfülle gemäß §301 Inso um auf Nummer sicher zugehen
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El Torro
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Re: Die Zeit nach der Inso

Beitrag von El Torro »

Moin...
Das Kommt drauf an...Bei mir waren 8 Gläubiger, die Ich nach der Rsb sehr gut einschätzen konnte..die Banken davon wussten von der Schufa schon, das Rsb erteilt wurde ..und die anderen konnte Ich gut einschätzen, das da nichts mehr kommt..zumal irgendwie alles was mit Zahlungsverkehr zu Tun hat, staendig von der Schufa informiert wird...
Wenn du natürlich 48 Inkassobuden als Gläubiger hast, sieht es anders aus..
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El Torro
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Re: Die Zeit nach der Inso

Beitrag von El Torro »

Ein anderer sehr interessanter Aspekt..neulichst durch Zufall mal meinen Namen und Das Wort Insolvenz eingegeben bei Google...tauchte ein Eintrag mit Namn und Ik Nummer auf..weitergereicht konnte man dort , so glaube Ich , gegen Bezahlung noch die Kompletten Insolvenzdaten einsehen..wird wahrscheinlich ein Firma mit Sitz auf den Bahamas sein, die sodas anbietet...
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Ben1986
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Re: Die Zeit nach der Inso

Beitrag von Ben1986 »

Alles klar ,sind bei mir auch unter 10 Gläubiger, also überschaubar. Danke dir.
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