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Nutzername83 hat geschrieben: ↑22. Apr 2024, 18:46
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Ich habe auch zwei private Gläubiger, für mich ists also mit der Inso noch nicht abgeschlossen…
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Das ehrt Dich natürlich, wenn Du diese Schulden nach der RSB trotzdem bezahlen willst.
Aber diese beiden Gläubiger stehen hoffentlich auch auf Deiner Liste ?
Denn da sollten ALLE stehen.
Und nicht nur die von Dir ausgewählten.
Und selbst wenn der IV dann Gläubiger von Deiner Liste streicht,
gilt die RSB, wie gesagt, auch für sie.
Aber natürlich "darfst" Du diese Schulden trotzdem bezahlen,
die Gläubiger können sie nur nicht mehr zwangsweise eintreiben.
Private Schulden = Ehrenschulden, das wird abbezahlt (sind dann noch über 50- 60K). Darf man alles keinem erzählen…
Und das meinte ich mit Insolvenz = Bestrafung, nämlich dass es erst soweit kommen musste. Das wurmt mich einfach so dermaßen…aber man kann die Zeit nicht zurückdrehen, leider.
Guten morgen, ich habe gestern den Beschluss vom AG bekommen das, das Verfahren aufgehoben wurde .Da steht auch versagungsanträge wurden keine gestellt.
Was für eine Erleichterung die erste Hürde ist genommen.
Itak65
Itak65 hat geschrieben: ↑24. Apr 2024, 07:06
Guten morgen, ich habe gestern den Beschluss vom AG bekommen das, das Verfahren aufgehoben wurde .Da steht auch versagungsanträge wurden keine gestellt.
Was für eine Erleichterung die erste Hürde ist genommen.
Itak65
Sauber, freut mich für dich
So langsam werd ich auch kribbelig, da die Gläubiger noch bis 06.05. Zeit haben, einen Versagungsantrag zu stellen, sollte das nicht der Fall sein wird mir die RSB erteilt. Bin gottfroh wenn das alles mal rum ist. Aber die 1,5 Wochen werd ich jetzt auch noch rumkriegen
Ich versteh das nicht ich schaue mir oft die Bekanntmachungen an. Wenn die abtretungsfrist tag genau 3 jahre nach der insoeröffnung beendet ist wieso dann die gläubiger noch wochen später Anträge stellen können.bei manchen ist die Frist nur 14 Tage und in einer Bekanntmachung habe ich gesehen 8 Wochen. Das ist gür die leute auch nicht schön man sitzt ja wie auf heissen Kohlen.
Itak65.
Ich meine die 14 Tage Frist gilt für jeden ,nur dauert es bei manchen Gerichten länger bzw. Bis die Akte geschlossen werden kann. Denke liegt an der Auslastung oder man bearbeitet einfach später manche Fälle,ich glaube die handeln das halt unterschiedlich. Ich würde mich nicht wegen dieser 14 Tage Frist verrückt machen. Du wartest das du offiziell in die WVP bist oder? Das hat bei mir nachdem Schlusstermin ca 3 1/2 Monate später gedauert.
Hi Ben nein ich habe den Beschluss gestern bekommen das ich jetzt in der whp bin.
Ich meinte wenn die 3 Jahre vorbei sind das die gläubiger darüber hinaus noch wochenlang Zeit haben Einwände gegen die Erteilung der rsb vorzubringen
Itak65