RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

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Itak65
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von Itak65 »

Eine unerlaubte handlung wegen falschangaben im Kreditvertrag es gibt aber auch noch andere Gründe. Bei mir hat ein gläubiger vbuh angemeldet ich habe dem widersprochen auch das steht in der Tabelle. Das wurde schon oft im forum diskutiert stöbere mal ein etwas da findest reichlich Beiträge zum lesen.
Itak65
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Nutzername83
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von Nutzername83 »

Ah ok. Hab tatsächlich bei einer „Erhöhung eines laufenden Rahmenkredits“ bei meiner damaligen Hausbank vergessen einen laufenden anderen Rahmenkredit anzugeben. Hoffe ich mal, dass die den Mist nicht geltend machen. Andererseits haben die alle laufenden Kredite jahrelang auf meinem Konto gesehen. Eigentlich können die ja nicht sagen „wussten wir nicht“…

Nochmal geguckt, 13.05. ist mein Schlusstermin, bisher lief alles gut 🙏🏻😌
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robo
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von robo »

Nutzername83 hat geschrieben: 22. Apr 2024, 14:51 Was meinst du mit „vbuh Anmeldung in der Tabelle…?“
Zu einem Inso-Antrag gehört eine Liste mit allen Gläubigern / Schulden (vom Schuldner erstellt),
diese Liste prüft dann der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter
(und streicht möglicherweise einige Gläubiger, da 'verjährt' oder 'nicht tituliert' oder so).
Was dann an Gläubigern / Schulden übrig bleibt, kommt auf die 'Tabelle'
und wenn es dann 'Insolvenz-Masse' zu verteilen gibt,
wird nur an die Gläubiger auf der Tabelle verteilt
(später die RSB gilt aber trotzdem für alle Gläubiger, auch die, die nicht in der 'Tabelle' stehen).

Nun kann ein Gläubiger, der seine Forderung zur 'Tabelle' meldet, dazu einen Zusatz anmelden:
"Meine Forderung stammt aus einer 'vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung'.

Ob das stimmt, prüft das Inso-Gericht erstmal nicht (der Insolvenzverwalter auch nicht).

Und wenn sich der Schuldner gegen diesen "vbuH"-Zusatz nicht wehrt, dann bleiben ihm später DIESE Schulden (trotz RSB ansonsten) erhalten. Der Gläubiger kann während des Inso-Verfahrens zwar nicht vollstrecken lassen, aber sobald die Abtretungsfrist beendet und die RSB erteilt ist, kann er mit dem Vollstrecken loslegen.

Das bedeutet: "vbuH Anmeldung in der Tabelle" - alles klar ?

... und nach der letzten BGH-Entscheidung sollte der Schuldner nicht nur dem vbuH-Zusatz widersprechen, sondern der GANZEN Forderung PLUS vbuH-Zusatz. Am besten mit Anwalt, denn beim Widerspruch sind eben juristische Formalien zu beachten, die ein Laie normal nicht so drauf hat.
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Nutzername83
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von Nutzername83 »

Ok, danke!

Dann gehe ich davon aus, hätte die Bank gesehen, dass ich da bei Kreditaufstockung was vergessen hätte, wäre es bereits in der Tabelle angemeldet worden. Die Inso läuft ja schon ein Jahr. Bisher kam nichts…
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Itak65
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von Itak65 »

Ja vei mir hat der gläubiger es direkt 3 Monate nach insoeröffnung angemeldet.
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Nutzername83
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von Nutzername83 »

Das beruhigt mich etwas. Und wie gesagt, Hausbank, die hatten vollen Einblick auf alle laufenden Kredite. Würde mich wundern, wenn die jetzt damit kommen…

und es war auch nicht absichtlich oder vorsätzlich- habe es schlichtweg verpeilt, da einen Kredit zu nennen der noch lief zu der Zeit :/

Bin ich froh, wenn das alles endlich vorbei ist. Die Inso ansich reicht schon als Bestrafung für alles voll und ganz aus 😅
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schwarzwaldbote
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von schwarzwaldbote »

Nutzername83 hat geschrieben: 22. Apr 2024, 17:10 Das beruhigt mich etwas. Und wie gesagt, Hausbank, die hatten vollen Einblick auf alle laufenden Kredite. Würde mich wundern, wenn die jetzt damit kommen…

und es war auch nicht absichtlich oder vorsätzlich- habe es schlichtweg verpeilt, da einen Kredit zu nennen der noch lief zu der Zeit :/

Bin ich froh, wenn das alles endlich vorbei ist. Die Inso ansich reicht schon als Bestrafung für alles voll und ganz aus 😅
Sei mir nicht böse, aber wie kann man nur so einen Mist von sich geben.
Die Inso ist das beste für Menschen mit Schulden, um diese in relativ kurzer Zeit erlassen zu bekommen. Gilt für jemanden der durch einen Schicksalsschlag, oder auch für jemand der höflich ausgedrückt, über seine Verhältnisse gelebt hat.
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Nutzername83
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von Nutzername83 »

Prinzipiell ja, aber es ist vll auch von Fall zu Fall unterschiedlich. Ich habe auch zwei private Gläubiger, für mich ists also mit der Inso noch nicht abgeschlossen…

Aber ja, vll hast du recht- die Möglichkeit ist super! Sorry, so sollte das nicht rüberkommen. Ich finde jedenfalls das alles in meinem Fall sehr stressig insgesamt.
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Ben1986
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von Ben1986 »

Zudem ist eine Insolvenz kein Freibrief genauso weiter danach zu leben wie vorher. Ich habe definitiv über meine Verhältnisse gelebt,auch wenn es mit Schicksalsschlägen verbunden war, dass interessiert keinen. Von daher sollte man in sich kehren und überlegen wie man die Zukunft besser gestalten kann.

So eine Chance bekommt man nicht oft und was das mit dem Kopf macht keine Schulden zu haben oder maßig ohne die Hoffnung ohne Schulden leben zu können muss ich hier nicht weiter erläutern.

Meine ich jetzt allgemein,da kann sich jeder angesprochen fühlen wie er möchte inklusive mir selbst.
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Nutzername83
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von Nutzername83 »

Klar, die Insolvenz hat mich schon sehr zum nachdenken gebracht…ist aber alles unschön, man muss alles nachweisen, immer aufpassen etc. Aber es ist für mich auch ein Neustart: seitdem keine Gedanken mehr ans Spielen verschwendet, also hats definitiv was gebracht!

Bei mir ist es eben ärgerlich, da ich recht viel verdient habe und einiges gepfändet wird (Inflationsausgleich etc, alles weg). Aber gut, ist auch alles verdient, bei der Scheisse die ich gebaut habe. Was solls - hab draus gelernt 👍
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