RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

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mischa1981
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von mischa1981 »

Nutzername83 hat geschrieben: 19. Apr 2024, 19:30
mischa1981 hat geschrieben: 18. Apr 2024, 11:02 Mach dir keine Gedanken, Versagensanträge kommen eher selten. Ich schau selbst auch oft bei Insolvenzbekanntmachungen.de vorbei und dort habe ich das letzte Jahr nur einen einzigen Versagensantrag gefunden, der vom Treuhänder gestellt wurde und dort ging es um eine Firma.
Wie genau kann ich das da einsehen? Bei mir kommt immer „zu viele Einträge vorhanden“ 😅🤷🏼‍♂️

Gibt man da „Versagungsantrag RSB“ ein, oder was genau?
Die Suche ist in der Tat nicht optimal leider. Ich suche immer nach Bundesland und Gerichtsort und grenze den Zeitraum ein. Wenn ich nach meinem Namen "Nachname, Vorname" suche, finde ich auch nix. Meist nur, wenn ich nur nach meinem Nachnamen suche.
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imker
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von imker »

Nutzername83 hat geschrieben: 19. Apr 2024, 20:55 Alles klar, danke!

...
Trotzdem: Restangst bleibt ;)
Mein Eindruck ist aber, dass das Thema bei Dir nicht klar ist. Du wiederholst ständig, dass die Bank dass doch alles wusste und mitbekommen hat.

Darauf kommt es bei einem Versagungsantrag nicht wirklich an.

Lies doch mal die Beiträge im "Link" - ich versteh die Rechtspfleger so, dass bei nachgewiesener/glaubhaft gemachter Spielsucht als Ursache für die Geldverschwendung der Versagungsantrag nicht durchgegehen wird. Die klugen Köpfe in dem Link sind der Auffassung, dass Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Sucht nicht gegeben sind.
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Nutzername83
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von Nutzername83 »

Doch doch, dass sie davon wusste spiegelt für mich eher die „moralische“ Seite wider (ich weiß, dass es nichts zur Sache tut im rechtlichen Kontext, mich aber trotzdem immer wieder wurmt und ich mich frage: Warum machen die das dann?). Zu allem Überfluss haben die mich auch gemeldet und ich musste eine Strafanzeige abwehren. Alles so unnötig…

Ich warte erstmal ab, die Spielsucht kann ich durch Therapiesitzungen glaubhaft darlegen!

Ich hoffe einfach, dass sich die Bank diese Mühe nicht macht, zumal es nicht im Millionen geht. Mein Insolvenzverwalter meinte mal zu mir, dass Banken eh gegen sowas versichert sind und die das eigentlich nicht so groß juckt (es sei denn, die Beträge sind wirklich hoch).

Ich hoffe aufs Beste! Danke für eure Beiträge :)
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caffery
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von caffery »

Nutzername83 hat geschrieben: 19. Apr 2024, 20:06 Ich verstehe auch allgemein nicht, wieso Spielsucht zwar als Krankheit anerkannt wird, aber in solchen Fällen nicht zählt. Niemand zockt sich schließlich aus Spaß an der eigenen Vernichtung in den Ruin.
Weil eine derartig universelle Absage an jegliche Verantwortung für das eigene Handeln, aus meiner Sicht ganz allgemein schon schwierig ist, aber wenn dann, nur so lange ein Argument sein kann wie man sein eigenes Geld zum Teufel jagt.

Wenn man sich zur Befriedigung seiner Sucht Geld bei anderen leiht, dann ist nicht das (Ver)spielen das Problem, sondern das Leihen zu genau diesem Zweck.

Nichts läge mir ferner als hier meine persönliche Meinung zu dem Thema diskutieren zu wollen - aber aus meiner Praxiserfahrung heraus kann ich sagen, dass es von einschlägig bekannten - ich sag mal "spielertypischen Instituten" - vergleichsweise häufig zu sog. vbuh-Anmeldungen (vorrangig wegen der Behauptung es seien unvollständige Angaben beim Kreditabschluss gemacht worden) kommt und nur sehr sehr selten zu Versagungsanträgen. Wohl allein aus dem Grund, weil Letzteres taktischer Quatsch für die Gläubiger wäre, da sie ja dann wieder mit allen anderen Gläubigern um Dein Pfändbares konkurrieren müssten.
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Nutzername83
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von Nutzername83 »

Das letzte verstehe ich nicht ganz:

Inwiefern ist es eine Konkurrenz? Sagen wir mal Gläubiger 1 bekommt als erstes sein Geld, wenn er das hat, ist Glüubiger 2 dran usw, oder sehe ich das falsch? Bedeutet dann, jeder bekommt sein ganzes Geld, es dauert nur länger?!

Und diese Abkürzung bedeutet „Eingehungsbetrug“? Das wäre dann, wenn ich mir heute einen Kredit leihe, den direkt verspiele und morgen Insolvenz anmelde?
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imker
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von imker »

oh je .. doch ein Quiz ???
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Nutzername83
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von Nutzername83 »

Das hilft mir nicht weiter 😅

Aber Quiz klingt lustig…wenn es nicht doch recht ernst wäre, bei allem was ich durchgemacht habe.
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Itak65
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von Itak65 »

Du scheinst das sehr auf die leichte Schulter zu nehmen, eine Therapie über so lange Zeit ist kein Zucker schlecken und man muss hart an sich arbeiten. Du denkst ach ich bin süchtig mir kann keiner was, das ist aber die falsche Vorgehensweise.
Itak65
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Nutzername83
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von Nutzername83 »

Ohhh, ganz im Gegenteil. Ich könnte hier Bände über meinen Leidensweg schreiben, aber das tut nicht viel zur Sache. Deswegen ja auch meine Angst!

Ich mache immer noch eine Therapie, bin überall gesperrt (u.a über OASIS Sperre), meine Beziehung ist den Bach runtergegangen nach 12 Jahren Ehe inkl. Einer Tochter, was aber auch andere Gründe hat - die Spielsucht resultiert u.a aus einer schweren Erkrankung meiner Frau, 6stelliger Bereich Schulden (auch 2 private Gläubiger), Anzeige wegen illegalem Glücksspiel und Insolvenz - ich war schon am Rock Bottom und kurz vorm Suizid (hätte ich keine Tochter, wäre es vll soweit gewesen) Also: NEIN, ich nehme hier nichts auf die leichte Schulter!

Aber nochmal: Danke für eure Kommentare. Hilft mir insgesamt weiter 🙏🏻
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Nutzername83
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Re: RSB - Wann werden Versagungsanträge gestellt?

Beitrag von Nutzername83 »

caffery hat geschrieben: 20. Apr 2024, 11:10
Nutzername83 hat geschrieben: 19. Apr 2024, 20:06 Ich verstehe auch allgemein nicht, wieso Spielsucht zwar als Krankheit anerkannt wird, aber in solchen Fällen nicht zählt. Niemand zockt sich schließlich aus Spaß an der eigenen Vernichtung in den Ruin.
Weil eine derartig universelle Absage an jegliche Verantwortung für das eigene Handeln, aus meiner Sicht ganz allgemein schon schwierig ist, aber wenn dann, nur so lange ein Argument sein kann wie man sein eigenes Geld zum Teufel jagt.

Wenn man sich zur Befriedigung seiner Sucht Geld bei anderen leiht, dann ist nicht das (Ver)spielen das Problem, sondern das Leihen zu genau diesem Zweck.

Nichts läge mir ferner als hier meine persönliche Meinung zu dem Thema diskutieren zu wollen - aber aus meiner Praxiserfahrung heraus kann ich sagen, dass es von einschlägig bekannten - ich sag mal "spielertypischen Instituten" - vergleichsweise häufig zu sog. vbuh-Anmeldungen (vorrangig wegen der Behauptung es seien unvollständige Angaben beim Kreditabschluss gemacht worden) kommt und nur sehr sehr selten zu Versagungsanträgen. Wohl allein aus dem Grund, weil Letzteres taktischer Quatsch für die Gläubiger wäre, da sie ja dann wieder mit allen anderen Gläubigern um Dein Pfändbares konkurrieren müssten.
Nichts für ungut, aber die Situation kann auch nur jemand nachvollziehen, der es selbst durchgemacht hat. Ich habe etliche Kommentare/ Gespräche durch, wo Leute sagten „Warum hast du das gemacht, du bist doch nicht dumm“ etc…

Ich sag dir, das Gehirn ist aus = kompletter Kontrollverlust. Ich konnte in 2-3 Therapiesitzungen schon alles rein kognitiv reflektieren, aber man ist immer mit dem Suchtdruck/ dem Gefühl dabei, das ist nicht kontrollierbar (leider).

Ich sagte ja bereits: es sollten ALLE Möglichkeiten zu zocken komplett verboten werden…ich könnte ein Buch über das alles schreiben, doch wünschte ich, dass es eine Zeitmaschine gäbe :/
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