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robo hat geschrieben: ↑19. Apr 2024, 14:11
60% ?
Das klingt doch ganz gut - oder nicht ?
Das ist die mutmaßlich wohlwollende Angabe der Branche. Also vermutlich in Wahrheit eher weniger.
Es bedeutet halt, dass man im Durchschnitt bei regelmäßigem Spielen grundsätzlich von 10 Euro immer 4 verliert. Ich hab irgendwann mal gehört, wie viel Euro ein Automat im Schnitt pro Stunde durchrattert. Das hab ich aber vergessen. Da konnte man dann sehr genau sehen, wie viel Geld man da so in der Stunde verbläst.
Die "ganz schlauen" Cracks - denen das zu wenig Verlust die Stunde ist - spielen deshalb an 3-4 Dingern gleichzeitig. Vermutlich damit man schneller nach Hause kommt nachdem alles weg ist;)
Wem das dann immer noch nicht genug ist - der kann seine Asche bei Slots im Netz natürlich noch effektiver zum Teufel jagen.
Ja, so ist es. Ich habe in schlimmsten Zeiten in den Slots mit 4/10 Euro angefangen und sogar schonmal 100 Euro pro Drehung gespielt. Wahnsinniger geht es nicht mehr :/
Bin heilfroh, dass ich überall gesperrt bin und das hinter mir habe…
mischa1981 hat geschrieben: ↑18. Apr 2024, 11:02
Mach dir keine Gedanken, Versagensanträge kommen eher selten. Ich schau selbst auch oft bei Insolvenzbekanntmachungen.de vorbei und dort habe ich das letzte Jahr nur einen einzigen Versagensantrag gefunden, der vom Treuhänder gestellt wurde und dort ging es um eine Firma.
Wie genau kann ich das da einsehen? Bei mir kommt immer „zu viele Einträge vorhanden“
Gibt man da „Versagungsantrag RSB“ ein, oder was genau?
nehmen wir mal hypothetisch an, dass meine ehemalige Hausbank einen Versagungsantrag stellt aufgrund von Verspielen von Kohle vor der Insolvenz (habe da ja jahrelang übers Konto gespielt).
Der Antrag geht durch, weil sie als Beweismittel Kontoauszüge haben und ich bin am Arsch
Was genau passiert dann? Kommen alle Gläubiger an (bei mir waren es 4 Banken) und pfänden mein Gehalt für 10 Jahre, bis alles abbezahlt ist?
Dann hätte ich so lange nur den P-Konto Freibetrag plus Kindergeld, richtig?
Eine grausame Vorstellung! Ich verstehe auch allgemein nicht, wieso Spielsucht zwar als Krankheit anerkannt wird, aber in solchen Fällen nicht zählt. Niemand zockt sich schließlich aus Spaß an der eigenen Vernichtung in den Ruin.
oh mannomann
Gehalt wird anders gepfändet und es sind andere Freibträge als beim P-Konto zu beachten - bleib ruhig - lass Dir das mal persönlich von jemanden erklären, der dafür ein Händchen hat
imker hat geschrieben: ↑19. Apr 2024, 20:14
oh mannomann
Gehalt wird anders gepfändet und es sind andere Freibträge als beim P-Konto zu beachten - bleib ruhig - lass Dir das mal persönlich von jemanden erklären, der dafür ein Händchen hat
Ok, ich meine ja nur, wenn die Insolvenztabelle als Vollstreckungstitel gilt, dann könnten die Gläubiger quasi direkt beim Arbeitgeber pfänden, so wie jetzt der Insolvenzverwalter.
Vll wirklich besser keine Hypothetischen Annahmen treffen Schlusstermin ist Ende Mai, bis dahin halte ich noch durch.
und nochmal: was ist denn nach Deinem Verständnis der Insolvenzthemen der Versagungsgrund, den Du befürchtest?
Eingehungsbetrug ist kein Versagungsgrund. Eingehungsbetrug erleichtert die Forderungs-Anmeldung als vbuH. Versagung wegen Vermögensverschwendung - mag sein, weil Geld für Glücksspiele ausgeben Verschwendung sein kann - klär doch mal, ob das bei einer Krankheit (Sucht) schon mal geklappt hat und wenn Du da nichts findest, schau mal bei https://www.rechtspflegerforum.de/forum ... ungsgrund/ und dort den Beitrag Nr. 5 und Nr. 11 lesen und sich zurücklegen
Bei mir käme nur die „Verschwendung von Vermögen“ in Betracht, da ich ca 6 Monate vor Insolvenzeröffnung noch einen Kredit aufgestockt bekommen habe und diesen dann zum Großteil verspielt habe (natürlich aus der Sucht heraus). Das verrückte: die Bank wusste bereits lange davon und bewilligt mir trotzdem das Geld. Alles nicht nachvollziehbar.
Andererseits läuft meine Insolvenz schon über ein Jahr, der Verwalter meinte, dass Banken Versagungsanträge auch schon direkt am Anfang stellen können und damit nicht warten…
Das beruhigt mich schon etwas und auch die Tatsache, dass solche Versagungen wohl sehr selten bis gar nicht passieren.
Trotzdem: Restangst bleibt
In der Therapie gruppe die ich 44 wochen besuchte war nicht einer der erzählte das die RSB versagt wurde.Gut einige sind mit Sicherheit durchs Raster gerutscht corona Zeiten.
Itak65