Fragen zur Kontopfändung sowie pfändbare Beträge

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No_Rain
Neuankömmling
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Registriert: 16. Apr 2024, 20:28

Fragen zur Kontopfändung sowie pfändbare Beträge

Beitrag von No_Rain »

Hallo.

Sachverhalt:
3 Pfändungen auf meinem P-Konto
=> Gläubiger 1 => Ratenzahlungsvereinbarung => Ruhendstellung der Pfändung => 30 € Rate bezahlt im lfd. Monat
=> Gläubiger 2 => Ratenzahlungsvereinbarung => Restforderung/Rate 96,30 € bezahlt im lfd. Monat
=> Gläubiger 3 => Ratenzahlungsvereinbarung verweigert

Nettolohn lfd. Monat => 2308 € (ich habe ein Kind)
Kindergeld lfd. Monat => 250 €
nicht verfügbarer Betrag laut Bank => 240,01 € ?

Fragen:
Wie hoch ist der pfändbare Betrag?
Werden meine bereits geleisteten Raten auf den pfändbaren/einbehalten Betrag angerechnet oder sollte ich einfach lieber pfänden lassen, damit ich mein verbleibendes Geld schütze?
Was passiert mit dem einbehalten Betrag/pfändbaren Betrag?
Muss die Bank das einbehaltene Geld nicht an den Gläubiger abführen, der zuerst die Pfändung eingereicht hat?

Kann mir Antworten auf meine Fragen liefern?

LG
No_Rain
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Fragen zur Kontopfändung sowie pfändbare Beträge

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Hi No_Rain,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen zur Kontopfändung sowie pfändbare Beträge" geschaut?
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Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 132
Beiträge: 933
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Fragen zur Kontopfändung sowie pfändbare Beträge

Beitrag von Shopgirl »

Sobald eine neue Pfändung bei der Bank eintrudelt, leben die alten Pfändungen wieder auf.
Wenn also Pfändung 3 gerade frisch dazugekommen ist, sind die Pfändungen von Gläubiger 1 und 2 nicht mehr ruhend.

Aktuell liegt die Pfändungsgrenze auf einem P-Konto bei 1409,99 Euro. Hast du Unterhaltspflichtige, kann sie entsprechend erhöht werden. Bei einer unterhaltspflichtigen Person sind 1.939,99 Euro geschützt. Aber das eben nur mit entsprechender Bescheinigung.
So sieht das Ding aus: https://www.agsbv.de/wp-content/uploads ... al_pdf.pdf
Werden meine bereits geleisteten Raten auf den pfändbaren/einbehalten Betrag angerechnet
Nein
Was passiert mit dem einbehalten Betrag/pfändbaren Betrag?
Wird von der Bank an Gläubiger 1 abgeführt. Ist der befriedigt, ist Gläubiger 2 dran u.s.w.
Muss die Bank das einbehaltene Geld nicht an den Gläubiger abführen, der zuerst die Pfändung eingereicht hat?
Jap. Genau das.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 2580
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Fragen zur Kontopfändung sowie pfändbare Beträge

Beitrag von caffery »

Ich möchte zu shopgirls Ausführungen noch ergänzen, dass das Kindergeld zusätzlich geschützt werden kann und in jedem Fall auch unpfändbar ist.

Um die Pfändung(en) auf den eigentlich pfändbaren Betrag laut Tabelle (aktuell bei Dir 184,98 Euro) zu beschränken musst Du einen Antrag auf Vollstreckungsschutz an die pfändenden Behörden, bzw. an die Gerichte stellen welche die Pfändungsbeschlüsse erlassen haben.

Bei den von Dir dargelegten Fakten machen Deine Ratenzahlungen sehr wahrscheinlich keinen Sinn - viel eher würde mutmaßlich der Gang zu einer Beratungsstelle zielführend sein.
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