Hallo.
Sachverhalt:
3 Pfändungen auf meinem P-Konto
=> Gläubiger 1 => Ratenzahlungsvereinbarung => Ruhendstellung der Pfändung => 30 € Rate bezahlt im lfd. Monat
=> Gläubiger 2 => Ratenzahlungsvereinbarung => Restforderung/Rate 96,30 € bezahlt im lfd. Monat
=> Gläubiger 3 => Ratenzahlungsvereinbarung verweigert
Nettolohn lfd. Monat => 2308 € (ich habe ein Kind)
Kindergeld lfd. Monat => 250 €
nicht verfügbarer Betrag laut Bank => 240,01 € ?
Fragen:
Wie hoch ist der pfändbare Betrag?
Werden meine bereits geleisteten Raten auf den pfändbaren/einbehalten Betrag angerechnet oder sollte ich einfach lieber pfänden lassen, damit ich mein verbleibendes Geld schütze?
Was passiert mit dem einbehalten Betrag/pfändbaren Betrag?
Muss die Bank das einbehaltene Geld nicht an den Gläubiger abführen, der zuerst die Pfändung eingereicht hat?
Kann mir Antworten auf meine Fragen liefern?
LG
No_Rain
Fragen zur Kontopfändung sowie pfändbare Beträge
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Re: Fragen zur Kontopfändung sowie pfändbare Beträge
Hi No_Rain,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen zur Kontopfändung sowie pfändbare Beträge" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Fragen zur Kontopfändung sowie pfändbare Beträge" geschaut?
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Re: Fragen zur Kontopfändung sowie pfändbare Beträge
Sobald eine neue Pfändung bei der Bank eintrudelt, leben die alten Pfändungen wieder auf.
Wenn also Pfändung 3 gerade frisch dazugekommen ist, sind die Pfändungen von Gläubiger 1 und 2 nicht mehr ruhend.
Aktuell liegt die Pfändungsgrenze auf einem P-Konto bei 1409,99 Euro. Hast du Unterhaltspflichtige, kann sie entsprechend erhöht werden. Bei einer unterhaltspflichtigen Person sind 1.939,99 Euro geschützt. Aber das eben nur mit entsprechender Bescheinigung.
So sieht das Ding aus: https://www.agsbv.de/wp-content/uploads ... al_pdf.pdf
Wenn also Pfändung 3 gerade frisch dazugekommen ist, sind die Pfändungen von Gläubiger 1 und 2 nicht mehr ruhend.
Aktuell liegt die Pfändungsgrenze auf einem P-Konto bei 1409,99 Euro. Hast du Unterhaltspflichtige, kann sie entsprechend erhöht werden. Bei einer unterhaltspflichtigen Person sind 1.939,99 Euro geschützt. Aber das eben nur mit entsprechender Bescheinigung.
So sieht das Ding aus: https://www.agsbv.de/wp-content/uploads ... al_pdf.pdf
NeinWerden meine bereits geleisteten Raten auf den pfändbaren/einbehalten Betrag angerechnet
Wird von der Bank an Gläubiger 1 abgeführt. Ist der befriedigt, ist Gläubiger 2 dran u.s.w.Was passiert mit dem einbehalten Betrag/pfändbaren Betrag?
Jap. Genau das.Muss die Bank das einbehaltene Geld nicht an den Gläubiger abführen, der zuerst die Pfändung eingereicht hat?
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Fragen zur Kontopfändung sowie pfändbare Beträge
Ich möchte zu shopgirls Ausführungen noch ergänzen, dass das Kindergeld zusätzlich geschützt werden kann und in jedem Fall auch unpfändbar ist.
Um die Pfändung(en) auf den eigentlich pfändbaren Betrag laut Tabelle (aktuell bei Dir 184,98 Euro) zu beschränken musst Du einen Antrag auf Vollstreckungsschutz an die pfändenden Behörden, bzw. an die Gerichte stellen welche die Pfändungsbeschlüsse erlassen haben.
Bei den von Dir dargelegten Fakten machen Deine Ratenzahlungen sehr wahrscheinlich keinen Sinn - viel eher würde mutmaßlich der Gang zu einer Beratungsstelle zielführend sein.
Um die Pfändung(en) auf den eigentlich pfändbaren Betrag laut Tabelle (aktuell bei Dir 184,98 Euro) zu beschränken musst Du einen Antrag auf Vollstreckungsschutz an die pfändenden Behörden, bzw. an die Gerichte stellen welche die Pfändungsbeschlüsse erlassen haben.
Bei den von Dir dargelegten Fakten machen Deine Ratenzahlungen sehr wahrscheinlich keinen Sinn - viel eher würde mutmaßlich der Gang zu einer Beratungsstelle zielführend sein.
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