Hallo zusammen,
ich habe kürzlich eine Forderung vom Insolvenzgericht erhalten. Seit 2018 bin ich Bürgeldempfänger, und die ausstehende Rechnung beläuft sich auf 1684,43 Euro.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Ratenzahlung ist mir bekannt, aber gibt es eine maximale Laufzeit, beispielsweise 48 Monate? Ist eine Stundung möglich? Wenn ja, bis wann und für wie lange? Des Weiteren würde mich interessieren, wie viel vom Regelsatz des Bürgelds ich behalten darf – gibt es ein Minimum? Oder gibt es noch andere Optionen?
Ich stelle diese Fragen, weil ich neben der Forderung des Insolvenzgerichts auch noch Zahnarztrechnungen, Stromnachzahlungen und ähnliche Verpflichtungen aus dem Regelsatz bezahlen muss.
Zusätzlich kann ich zurzeit auch nicht arbeiten. Nächste Woche steht eine wichtige Operation an, und ich muss mich anschließend ausruhen.
Eventuell überlege ich mir, einen Beratungshilfeschein zu beantragen, aber das zuständige Gericht benötigt über 6 Wochen, um mir diesen auszustellen.
Ich füge den Brief hier ein, jedoch ohne persönliche Daten.
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung und Tipps.
Anbei das Schreiben die persönlichen Daten wurden entfernt:
anbei erhalten Sie zur Kenntnisnahme die Beschlussausfertigung. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung stehen nunmehr die Kosten für das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren fest. Die bewilligte Stundung der Verfahrenskosten endete mit der Erteilung der Restschuldbefreiung. Es ist noch ein Betrag in Höhe von 1684,43 Euro offen, um dessen Begleichung auf das nachfolgende Konto gebeten wird: [Bankverbindung]
Die Begleichung der Rechnung wird binnen 4 Wochen ab Zugang dieses Schreibens erwartet. Ratenzahlungen sind auf schriftliche Anfrage möglich. Sollte es nicht möglich sein, den oben genannten Betrag binnen der genannten Frist zu begleichen, kann eine Verlängerung der Stundung der Verfahrenskosten auf Antrag erfolgen. Hierzu wird um ausführliche Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gebeten.
Zur Abgabe der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist ein Vordruck beigefügt. Die Angaben sind jeweils mittels geeigneter Belege (Einkommensbescheinigungen, etc.) nachzuweisen. Sofern keine angemessene Beschäftigung vorliegt, besteht außerdem die Verpflichtung, sich um ein angemessenes Arbeitsverhältnis zu bemühen. Geeignete Nachweise sind vorzulegen.
Nach fruchtlosem Ablauf der genannten Frist werden die Verfahrenskosten in Höhe von 1684,43 EUR in Rechnung gestellt und mit gesonderter Post durch die zuständige Gerichtskasse eingefordert. Eine Verlängerung der Verfahrenskostenstundung bzw. eine Ratenzahlungsbewilligung durch das Insolvenzgericht wäre dann nicht mehr möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
xxxx
Beschluss
In dem Restschuldbefreiungsverfahren der [Name], geboren am [Geburtsdatum], [Adresse], wird der Schuldnerin gemäß § 300 lnsO Restschuldbefreiung erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen die Schuldnerin hatten, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben(§§ 300-302, 38 lnsO).
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 lnsO aufgeführten Forderungen.
Gründe: Die Schuldnerin wurde mit Beschluss vom [Datum] zum Restschuldbefreiungsverfahren zugelassen. Die Laufzeit der Abtretungserklärung endete am [Datum]. Die Beteiligten wurden zum Antrag auf Restschuldbefreiung angehört. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Der Schuldnerin ist daher antragsgemäß Restschuldbefreiung zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von demjenigen, dessen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zurückgewiesen wurde, mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht xxx einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (die notwendigen Belege sind beizufügen)
Hilfe bezüglich Forderung vom Insolvenzgericht -Restschuldbefreiung
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Re: Hilfe bezüglich Forderung vom Insolvenzgericht -Restschuldbefreiung
Hi Bürokratieflüchtling,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Hilfe bezüglich Forderung vom Insolvenzgericht -Restschuldbefreiung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Hilfe bezüglich Forderung vom Insolvenzgericht -Restschuldbefreiung" geschaut?
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Re: Hilfe bezüglich Forderung vom Insolvenzgericht -Restschuldbefreiung
Bürokratieflüchtling hat geschrieben: ↑14. Apr 2024, 23:22 ...
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?
...
Sollte es nicht möglich sein, den oben genannten Betrag binnen der genannten Frist zu begleichen, kann eine Verlängerung der Stundung der Verfahrenskosten auf Antrag erfolgen.
...
Zur Abgabe der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist ein Vordruck beigefügt.
...
Steht doch da:
... kann eine Verlängerung der Stundung der Verfahrenskosten auf Antrag erfolgen.
Du hast bereits einmal eine Stundung der Verfahrenskosten beantragt (und erhalten),
also weisst Du ja, wie es geht: Einfach nochmal einen Stundungsantrag stellen.
Dann bekommst Du eine Antwort vom Gericht und weisst, wie es weitergeht.
Und warum "kaufst" Du was, was Du nicht bezahlen kannst (Zahnarzt) ?
Als Bürgergeldempfänger zahlt alles Nötige doch die Krankenkasse für Dich.
Strom, ja, den sollte man bezahlen. Doof, wenn der abgestellt wird.
Dort also Ratenzahlung beantragen !
Viel Glück!
Vor welcher "Bürokraktie" flüchtest Du eigentlich ?
Wenn man Geld vom Staat will, geht es ja nun mal nicht ohne "Bürokratie" ...
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Re: Hilfe bezüglich Forderung vom Insolvenzgericht -Restschuldbefreiung
Kurze Frage zur Erteilung der RSB was @ Bürokratieflüchtling gepostet hat ,gilt dieses Schreiben als rechtskräftig oder erst zwei Wochen später WG Notfrist?
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Re: Hilfe bezüglich Forderung vom Insolvenzgericht -Restschuldbefreiung
Du schickst da einfach ne Kopie Deines Bürgergeld-Bescheids hin und beantragst die Weiterführung der Stundung. Das machst Du jedes Jahr ein Mal und nach dem vierten Mal (Dauer-SGB II Bezug vorausgesetzt) melden sie sich nie wieder.
Für sowas banales wie ne Kostenstundung gibts keine Beratungshilfe.Bürokratieflüchtling hat geschrieben: ↑14. Apr 2024, 23:22 Eventuell überlege ich mir, einen Beratungshilfeschein zu beantragen, aber das zuständige Gericht benötigt über 6 Wochen, um mir diesen auszustellen.
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- Neuankömmling
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Re: Hilfe bezüglich Forderung vom Insolvenzgericht -Restschuldbefreiung
Vielen Dank, liebe Mitglieder! Ich habe die Stundung und den Bescheid vom Jobcenter beigelegt und warte nun auf die Rückmeldung vom Gericht. Eure Hilfe war mir eine große Unterstützung.
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