Hallo Experten!
Ich bin im ersten Jahr der Wohlverhaltensphase. Letztes Jahr habe ich noch meine Steuererstattung von der Einkommenssteuer abtreten müssen. Das Finanzamt hat das Geld automatisch an meinen Insolvenzverwalter abgeführt.
Wie ist es nun in der Wohlverhaltensphase? Mein Insolvenzverwalter ist nun mein Treuhänder geworden. Muss ich weiterhin die Steuererstattung von der Einkommenssteuer abtreten?
Danke in Voraus!
Adam
Steuererstattung von der Einkommenssteuer in der Wohlverhaltensphase?
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Re: Steuererstattung von der Einkommenssteuer in der Wohlverhaltensphase?
Hi adamo,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuererstattung von der Einkommenssteuer in der Wohlverhaltensphase?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuererstattung von der Einkommenssteuer in der Wohlverhaltensphase?" geschaut?
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Re: Steuererstattung von der Einkommenssteuer in der Wohlverhaltensphase?
Dafür musst Du in Deinen Aufhebungsbeschluss gucken. Normalerweise wird darin für Steuererstattungen die in die Zeit des eröffneten Verfahrens fallen die Nachtragsverteilung angeordnet. In dem Falle wäre Deine Frage für die genannten Zeiträume mit "Ja" zu beantworten.
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Re: Steuererstattung von der Einkommenssteuer in der Wohlverhaltensphase?
Danke für die schnelle Antwort!caffery hat geschrieben: ↑17. Jun 2019, 15:40 Dafür musst Du in Deinen Aufhebungsbeschluss gucken. Normalerweise wird darin für Steuererstattungen die in die Zeit des eröffneten Verfahrens fallen die Nachtragsverteilung angeordnet. In dem Falle wäre Deine Frage für die genannten Zeiträume mit "Ja" zu beantworten.
Bei mir steht:
Die Vornahme der Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO wird für folgende Vermögensgegenstande angeordnet: mögliche Einkommenssteuererstattungsansprüche für das Kalenderjahr 2018, und 2019 anteilig bis zur Aufhebung des Verfahrens
Was ist mit "Aufhebung des Verfahrens " gemeint? Ich bin ja schon in der WVP. Oder ist damit die gesamten 6 Jahre der Insolvenzzeit gemeint?
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Re: Steuererstattung von der Einkommenssteuer in der Wohlverhaltensphase?
Nein...
Es ist alles so, wie es laufen soll.
Aufhebungsbeschluss -> Dann WVP
Bis zum Datum vom Aufhebungsbeschluss geht die Steuererstattung anteilig an den (ehemals) IV (Und jetzt ja TH)...
Es ist alles so, wie es laufen soll.
Aufhebungsbeschluss -> Dann WVP
Bis zum Datum vom Aufhebungsbeschluss geht die Steuererstattung anteilig an den (ehemals) IV (Und jetzt ja TH)...
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