Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

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robo
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von robo »

Versuch macht kluch.
Ruf ihn an und frage freundlich.
Eine Klage kann man auch wieder zurückziehen.
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schwarzwaldbote
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von schwarzwaldbote »

Wird er mit Sicherheit aber nicht mehr machen.
Da ist schon zuviel negatives passiert.
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

kurzes zwischenupdate:
1.jpg
1.jpg (580.41 KiB) 1892 mal betrachtet

Wie kann es sein dass die Landesjustizkasse mir weiterhin mit Zwangsvollstreckung und Pfändung droht wenn die Akten zur Entscheidung dem Landgericht vorgelegt wurden und es noch keine Entscheidung gibt?

Ich bin ziemlich inzwischen ziemlich fassungslos was die für einen terror schieben.
Bekomme ich eigentlich mit einem Beratungshilfeschein einen Anwalt der sich der sache annehmen könnte?
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schwarzwaldbote
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von schwarzwaldbote »

Hättest du von anfang an alles so gemacht wie verlangt wurde, wie originale Unterlagen usw vorgelegt, wäre das alles nicht gekommen.
Nun ust das Kind wohl endgültig in den Brunnen gefallen.
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Graf Wadula
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von Graf Wadula »

Rechtlich gesehen ist das Schreiben im Grundsatz richtig. Der Sachbearbeiter (Rechtspfleger) hätte wahrscheinlich bei der Gerichtskostenrechnung eine Mahnsperre setzen können. Ist ja keine Überraschung, dass das nicht erfolgt ist. Im Grundsatz ist bei Ihnen mit Bürgergeld ja eh nichts pfändbar.
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schwarzwaldbote
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von schwarzwaldbote »

Pfändbar ist nichts, das stimmt.
Aber man hat halt gleich nach der Inso wieder Ärger mit Vollstreckungsmaßnahmen usw.
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robo
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von robo »

schwarzwaldbote hat geschrieben: 26. Mär 2024, 09:37 Hättest du von anfang an alles so gemacht wie verlangt wurde, wie originale Unterlagen usw vorgelegt, wäre das alles nicht gekommen.
...
@schwarzwaldbote
Schlauberger, Besserwisser, Klugschwätzer ... such Dir was aus.

@banhamer
Vielleicht hättest Deinem Schreiben ans Gericht noch so etwas hinzufügen sollen, wie
"Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (bis zur Entscheidung des Gericht)".

Vielleicht kann man das noch nachtragen ?
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schwarzwaldbote
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von schwarzwaldbote »

robo hat geschrieben: 26. Mär 2024, 14:54
schwarzwaldbote hat geschrieben: 26. Mär 2024, 09:37 Hättest du von anfang an alles so gemacht wie verlangt wurde, wie originale Unterlagen usw vorgelegt, wäre das alles nicht gekommen.
...
@schwarzwaldbote
Schlauberger, Besserwisser, Klugschwätzer ... such Dir was aus.

@banhamer
Vielleicht hättest Deinem Schreiben ans Gericht noch so etwas hinzufügen sollen, wie
"Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (bis zur Entscheidung des Gericht)".

Vielleicht kann man das noch nachtragen ?
@robo
ich nehme alles. Oder anders gesagt, du kannst mich nicht beleidigen.
Vielleicht kann sich titus mal um deine Person kümmern.
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

schwarzwaldbote hat geschrieben: 26. Mär 2024, 09:37 Hättest du von anfang an alles so gemacht wie verlangt wurde, wie originale Unterlagen usw vorgelegt, wäre das alles nicht gekommen.
Nun ust das Kind wohl endgültig in den Brunnen gefallen.

lieber herr schwarzwaldbote,

vielen dank für deinen kommentar der leider absolut nicht konstruktiv ist.
klar im nachhinein ist man immer klüger und es freut mich dass du mir das nun mehrmals gesagt hast aber wenn du nichts hilfreiches beizutragen hast, dann lass es doch bitte.

zumal ich bereits gesagt habe dass das aushändigen von Originalen meines wissens nach keine rechtliche Grundlage hat und ich es nicht bereue es nicht getan zu haben nur weil man versucht vor einem Beamten zu kuschen.

Wenn das deine Philosophie im Leben ist dann ist das für mich absolut ok, aber bitte verstehe auch dass es Leute gibt für die es das nicht ist.

danke.
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

Morgen werde ich einen Beratungshilfeschein beantragen und mir einen Anwalt suchen.
Dem Landgericht werde ich schreiben dass Sie bitte die Eintreibungmaßnahmen der LJK bis zum Entscheid unterbinden sollen.
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