Bußgeldberechnung bei Einkommensänderungen in der Privatinsolvenz

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Römer
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Bußgeldberechnung bei Einkommensänderungen in der Privatinsolvenz

Beitrag von Römer »

Guten Abend,

derzeit befinde ich mich in einem Privatinsolvenzverfahren und es steht die Möglichkeit im Raum, dass ich ein Bußgeld in Form von 30 Tagessätzen aufgrund eines Vergehens zahlen muss. Die endgültige Entscheidung hierzu fällt jedoch erst in drei Monaten.

Zur Zeit beträgt mein Nettoeinkommen 2.800 Euro monatlich, von denen ich etwa 980 Euro im Rahmen der Insolvenz abführen muss, sodass mir ungefähr 1.800 Euro verbleiben.

Meine Frage: Wird das Bußgeld auf Basis meines Gesamteinkommens von 2.800 Euro berechnet oder bezieht es sich auf die 1.800 Euro, die mir nach Abzug der Insolvenzbeträge bleiben?

Weiterhin frage ich mich, wie die Situation aussieht, falls ich in drei Monaten, also zum Zeitpunkt der Bußgeldfestsetzung, ALG2 beziehen sollte. Würde in diesem Fall das Bußgeld angepasst und somit niedriger ausfallen, oder basiert die Berechnung auf meinem Einkommen zum Zeitpunkt des Vergehens?

Ich bin für jeden Rat dankbar ☺️
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Re: Bußgeldberechnung bei Einkommensänderungen in der Privatinsolvenz

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Hi Römer,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bußgeldberechnung bei Einkommensänderungen in der Privatinsolvenz" geschaut?
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robo
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Re: Bußgeldberechnung bei Einkommensänderungen in der Privatinsolvenz

Beitrag von robo »

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Römer
Neuankömmling
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Re: Bußgeldberechnung bei Einkommensänderungen in der Privatinsolvenz

Beitrag von Römer »

robo hat geschrieben: 17. Mär 2024, 08:39 Tante Gugl hilft:
https://www.google.com/search?q=bu%C3%9 ... nt=gws-wiz


Natürlich habe ich zunächst gründlich recherchiert, bevor ich den umfangreicheren Schritt unternommen habe, mich hier zu registrieren und zu schreiben.

Nun habe ich erneut online nach Informationen gesucht, stoße jedoch auf widersprüchliche Angaben: Eine Quelle behauptet, dass das Nettoeinkommen vor der Beteiligung des Insolvenzverwalters ermittelt wird, während eine andere das Gegenteil aussagt. Könntest du mir freundlicherweise dennoch eine kurze Auskunft geben, selbst wenn es nur ein paar Worte sind?
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robo
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Re: Bußgeldberechnung bei Einkommensänderungen in der Privatinsolvenz

Beitrag von robo »

Meines Wissens wird ein 'Tagessatz' gemäß StGB nach dem Netto berechnet.

Ein Freund, der neulich vor Gericht stand, erzählte mir, bei ihm ging das so:
"Was verdienen Sie ?" fragte der Richter.
"Brutto oder netto ?" fragte der Freund zurück.
"Netto", sagte der Richter.
"2.700,-", sagte mein Freund.
"geteilt durch 30 ist 90,- EUR Tagessatz", sagte der Richter.

Nix mit Nachweis, Beleg, Lohnabrechnung oder irgendsowas!
Sehr erstaunlich, fand ich.

Wenn der Richter Dich also fragt und Du sagst ehrlich:
"Ich habe 1.800,- € netto", dann gibt es einen 60,- € Tagessatz.
Fertig.

Und wenn Du zum Zeitpunkt des Urteils im Bürgergeldbezug bist,
dann sagst Du das eben dem Richter, wie hoch Dein aktuelles "Einkommen" ist.
Was sonst ?
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Shopgirl
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Re: Bußgeldberechnung bei Einkommensänderungen in der Privatinsolvenz

Beitrag von Shopgirl »

Ähm, es sind aber nicht 1800 € netto. Ich würde einen Teufel tun und meinen eigentlichen Verdienst verschweigen.
Man kann doch auch andere Verpflichtungen nicht einfach vom Netto abziehen, wie man lustig ist.

Wenn man gerade zu einer Geldstrafe verurteilt ist, ist das vielleicht nicht der richtige Zeitpunkt und der richtige Ort, um irgendwelche Spielchen zu spielen. Wie man solche Tipps geben kann, erschließt sich mir einfach nicht.
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Nie_mehr_Schulden
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Re: Bußgeldberechnung bei Einkommensänderungen in der Privatinsolvenz

Beitrag von Nie_mehr_Schulden »

Dein Tagessatz wird von deinem Nettoeinkommen berechnet, also von 2.800 Euro. Die Pfändung hat nichts mit der Lohnfindung zu tun, der Arbeitgeber muss es lediglich überweisen.

Wenn du am Tag des Urteils Bürgergeld beziehst, dann kannst du dies natürlich angeben.
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tidus82
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Re: Bußgeldberechnung bei Einkommensänderungen in der Privatinsolvenz

Beitrag von tidus82 »

Das sehe ich genauso wie shopgirl, sonst hätte ich netto nämlich auch nur 300 Euro - ich muss ja schließlich essen kaufen, Miete zahlen etc.

Netto ist das was bei „Netto-Verdienst“ auf der Lohnabrechnung steht. Und das ist auch nicht immer der Betrag, der auf das Konto kommt.
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robo
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Re: Bußgeldberechnung bei Einkommensänderungen in der Privatinsolvenz

Beitrag von robo »

Ihr beide (Shopgirl, tidus82) habt eine Meinung, aber kein Wissen, richtig ?
Genau wie ich.
Jedem seine Meinung.

Ich weiß dazu aus 1. Hand, dass an DEM Gericht niemand nach einem Beleg gefragt hat,
es wurde einfach die Angabe des Angeklagten akzeptiert.
Ob das an jedem Gericht so ist, weiß ich natürlich nicht.

Und was ein Angeklagter vor Gericht sagt, ist natürlich jedem selbst überlassen.
Er muss ja auch die Konsequenzen dafür tragen, so oder so.

Schade, dass hier niemand weiß, ob es eine 'offizielle' Regelung für solche Fälle gibt.
An Deiner Stelle, Römer, würde ich jedenfalls versuchen, mit dem Richter zu handeln.
Insolvenz UND ggf. Bürgergeldbezug sind ja schon "erschwerte Bedingungen" ...
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tidus82
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Re: Bußgeldberechnung bei Einkommensänderungen in der Privatinsolvenz

Beitrag von tidus82 »

Das Problem Robo ist:
Wenn der Richter Dich also fragt und Du sagst ehrlich:
"Ich habe 1.800,- € netto", dann gibt es einen 60,- € Tagessatz.
Fertig.
Wenn ehrlich, dann ehrlich - nämlich sagen:
Ich bekomme 2800 Euro, davon gehen 1000 Euro in die Insolvenz.
Und ob der Richter das am Ende so entscheidet, dass er den Tagessatz daran bemisst oder nicht, das muss ihm überlassen werden.

Wenn jedoch der TE (auch wenn es aus Unwissenheit oder aufgrund eines Ratschlages aus diesem Forum ist) eine falsche Angabe macht, dann kann das echt schwerwiegende Konsequenzen haben.

Deswegen empfand ich deinen Ratschlag als nicht sehr sinnvoll, auch wenn du vielleicht (über dritte) andere Erfahrungen gemacht hast.

Der TE kann am Ende sicher nicht erklären: „Aber die robo im Forum hat gesagt, dass ihr Bekannter…“

Du weißt was ich meine :-)
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tidus82
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Re: Bußgeldberechnung bei Einkommensänderungen in der Privatinsolvenz

Beitrag von tidus82 »

Und nochmal kurz als Nachtrag: wenn der Richter das genauso sieht, dass Insolvenz und Bürgergeldbezug erschwerte Bedingungen sind, dann wird er das so entscheiden.

Trotzdem sollte man - insbesondere bei dem Einkommen - keine falschen Angaben machen.

Ich behaupte dass das unter „Prozessbetrug“ fallen würde
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