derzeit befinde ich mich in einem Privatinsolvenzverfahren und es steht die Möglichkeit im Raum, dass ich ein Bußgeld in Form von 30 Tagessätzen aufgrund eines Vergehens zahlen muss. Die endgültige Entscheidung hierzu fällt jedoch erst in drei Monaten.
Zur Zeit beträgt mein Nettoeinkommen 2.800 Euro monatlich, von denen ich etwa 980 Euro im Rahmen der Insolvenz abführen muss, sodass mir ungefähr 1.800 Euro verbleiben.
Meine Frage: Wird das Bußgeld auf Basis meines Gesamteinkommens von 2.800 Euro berechnet oder bezieht es sich auf die 1.800 Euro, die mir nach Abzug der Insolvenzbeträge bleiben?
Weiterhin frage ich mich, wie die Situation aussieht, falls ich in drei Monaten, also zum Zeitpunkt der Bußgeldfestsetzung, ALG2 beziehen sollte. Würde in diesem Fall das Bußgeld angepasst und somit niedriger ausfallen, oder basiert die Berechnung auf meinem Einkommen zum Zeitpunkt des Vergehens?
Ich bin für jeden Rat dankbar