Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Naja, ich will nur alle möglichen Optionen abwägen.
Zurzeit sieht meine Bankauswahl wie folgt aus:
4.N26
6.Fidorbank
3.Spardabank
2.Targobank
1.Skatbank
5.Ferratumbank
aber ob ich bei den Banken bei denen ich noch kein Konto habe, überhaupt eins bekomme (wegen schlechter Schufa und so) ist sehr fraglich. Die Targoibank hat ein Studentenkonto, in das ich von den Voraussetzungen her passen würde.
Habe bisher leider nur bei N26, Fidorbank und Ferratumbank ein Konto, insofern bleiben die mir als nächste Wahl wenn es mit den Banken vor Ort nichts wird
so aus Erfahrung, welche der Banken (insbesondere der Direktbanken) würdet ihr mir empfehlen?
Zurzeit sieht meine Bankauswahl wie folgt aus:
4.N26
6.Fidorbank
3.Spardabank
2.Targobank
1.Skatbank
5.Ferratumbank
aber ob ich bei den Banken bei denen ich noch kein Konto habe, überhaupt eins bekomme (wegen schlechter Schufa und so) ist sehr fraglich. Die Targoibank hat ein Studentenkonto, in das ich von den Voraussetzungen her passen würde.
Habe bisher leider nur bei N26, Fidorbank und Ferratumbank ein Konto, insofern bleiben die mir als nächste Wahl wenn es mit den Banken vor Ort nichts wird
so aus Erfahrung, welche der Banken (insbesondere der Direktbanken) würdet ihr mir empfehlen?
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Ich habe am Mittwoch mal einen Termin bei der Targobank zur Eröffnung des Studentenkontos.
Angenommen, die nehmen mich dort, wisst ihr wie lange das dauert bis ich zum ersten Mal meine Iban erfahre?
Geht mir drum weil ich dem Jobcenter das gern schon mitteilen würde damit das Geld am Ersten gleich auf das neue Konto geht
Angenommen, die nehmen mich dort, wisst ihr wie lange das dauert bis ich zum ersten Mal meine Iban erfahre?
Geht mir drum weil ich dem Jobcenter das gern schon mitteilen würde damit das Geld am Ersten gleich auf das neue Konto geht
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Das hatten wir doch alles schon zig mal. So langsam komme ich hier an einen Punkt an dem ich mir nur noch verwundert den Kopf kratzen kann.
Da krieg ich Schnappatmung: Tagelang wird Dir hier Wesentliches empfohlen und nu machst Du nen Termin bei der Targobank. Da kannst Du auch nen Pyromanen zum Brandschutzbeauftragten ernennen.
... und wenn ich mir die ganzen Gammelbanken ansehe bei denen Du Dich (warum auch immer) ohnehin schon angemeldet hast, kratze ich mir endgültig n Loch in die Schläfe. Wer macht denn sowas?
Versuche Dich doch bitte mal auf das Wesentliche zu konzentrieren. Wir reden hier über Existenzsicherung - das ist kein Spielchen. Meine Meinung: Kündige den riesen Haufen Konten und mach EIN Konto bei einer anständigen Bank - Tipps dafür wurden Dir hier zu Hauf gegeben.
... und wenn Du Dir einen Gefallen tun willst dann mach einen Bogen um die Targobank!
PS: Ich hoffe, Du nimmst mir die klaren Worte nicht übel. Sie sind gut gemeint - auch wenn sie sich vielleicht nicht so lesen;)
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Wenn du Hartz IV kriegst, bist du doch kein Student
Nichts für ungut, aber das wirkt alles total kopflos. Mach ein Konto auf bei einer 0815-Bank vor Ort. In deiner Situation brauchst du weder die Targo (*schauder), noch eine der App-Banken.
Nichts für ungut, aber das wirkt alles total kopflos. Mach ein Konto auf bei einer 0815-Bank vor Ort. In deiner Situation brauchst du weder die Targo (*schauder), noch eine der App-Banken.
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- Wissender
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Wieso? Das Eine schließt doch das Andere nicht aus
Alles Kündigen, Kündigungsrückantwort abwarten, mt Banken die keinen Bock auf Kündigung haben hadern, etc.
Das kostet halt auch Alles Zeit und bis schätzungsweise 20. müsste ich die neue Iban ja dem jobcenter schon mitgeteilt haben damit das zum Ersten noch was wird :-/
Also vermute ich mal.
Alles Kündigen, Kündigungsrückantwort abwarten, mt Banken die keinen Bock auf Kündigung haben hadern, etc.
Das kostet halt auch Alles Zeit und bis schätzungsweise 20. müsste ich die neue Iban ja dem jobcenter schon mitgeteilt haben damit das zum Ersten noch was wird :-/
Also vermute ich mal.
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Doch, genau so ist es.
NEIN! Das hatte ich aber auch schon geschrieben. Eine Ablehnung der Kündigung ist gesetzlich nicht möglich und eine Kündigungsbestätigung nicht nötig.
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Werden Kündigungen eigentlich nur per Email akzeptiert oder müssen die auch bspw. per Fax akzeptiert werden?
weil gerade bei Direktbanken bleibe ja ausser Fax/Email nur noch Brief :-/
weil gerade bei Direktbanken bleibe ja ausser Fax/Email nur noch Brief :-/
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Die werden weder per Email, noch per Fax akzeptiert....
Dio, der Thread ist nur aus einem Grund so lang: Weil hier jeder von uns das Unheil kommen sieht. Schnapp dir morgen deinen Ausweis, geh zur örtlichen Sparkasse (sofern du da keine Schulden hast) und frag nett an, ob die dir ein Konto aufmachen. Falls nicht, kannst du immer noch alles andere kündigen und dann die Sparkasse erneut belästigen. Dann MÜSSEN sie.
Dio, der Thread ist nur aus einem Grund so lang: Weil hier jeder von uns das Unheil kommen sieht. Schnapp dir morgen deinen Ausweis, geh zur örtlichen Sparkasse (sofern du da keine Schulden hast) und frag nett an, ob die dir ein Konto aufmachen. Falls nicht, kannst du immer noch alles andere kündigen und dann die Sparkasse erneut belästigen. Dann MÜSSEN sie.
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
hmmm... ich habe schon zig solcher Direktbankkonten per Fax gekündigt. Ich kann mich erinnern, dass es bis vor 3 Jahren (als die Kündigungsregelungen gesetzlich vereinfacht wurden) ganz selten mal zu Zickigkeiten einzelner Institute kam. Seit dem eigentlich nicht mehr.
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