Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Also zu der Aussage des Kollegen, dass die Raten auf den Dispo und an die Krankenkasse (im Hartz-Bezug) notwendig seien, hatte ich ja schon intensiv den Kopf geschüttelt. Ich hege ja noch die kleine Hoffnung eines Kommunikationsfehlers - ansonsten müsste ich mich in der Tat für die Aussage des Kollegen schämen.
Was das warten auf den 3-Jährigen Heiland angeht bin ich da bei Shopgirl. Zumal die Änderung auch (nach heutigem Stand) vermutlich am 01.07.2022 Inkrafttreten wird. Da verstehe ich nicht ganz den Sinn 3 Jahre auf etwas zu warten was heute (höchstens) 6 Jahre dauert und in 3 Jahren sehr wahrscheinlich in Stein gemeißelt 3. Man braucht keinen Taschenrechner um diese Idee Stand heute mit Blick auf den Kalender benagelt zu finden.
Zumal: Es ist völlig unklar was da sonst noch geändert wird! Ich will ja nichts an die Wand malen aber man muss sich klar machen was für ein Endziel hinter der ganzen Nummer steht: Die Angleichung bzw. Gleichschaltung der Restschuldbefreiung in der gesamten EU. Es gibt etliche EU-Länder die zwar kürzere RSB Verfahren haben, diese aber an deutlich härtere Bedingungen geknüpft sind als bei uns - wie etwa MIndestquoten (wie z.b. in Österreich). Niemand kann heute seriös vorgersagen, wohin da die Reise geht.
Was das warten auf den 3-Jährigen Heiland angeht bin ich da bei Shopgirl. Zumal die Änderung auch (nach heutigem Stand) vermutlich am 01.07.2022 Inkrafttreten wird. Da verstehe ich nicht ganz den Sinn 3 Jahre auf etwas zu warten was heute (höchstens) 6 Jahre dauert und in 3 Jahren sehr wahrscheinlich in Stein gemeißelt 3. Man braucht keinen Taschenrechner um diese Idee Stand heute mit Blick auf den Kalender benagelt zu finden.
Zumal: Es ist völlig unklar was da sonst noch geändert wird! Ich will ja nichts an die Wand malen aber man muss sich klar machen was für ein Endziel hinter der ganzen Nummer steht: Die Angleichung bzw. Gleichschaltung der Restschuldbefreiung in der gesamten EU. Es gibt etliche EU-Länder die zwar kürzere RSB Verfahren haben, diese aber an deutlich härtere Bedingungen geknüpft sind als bei uns - wie etwa MIndestquoten (wie z.b. in Österreich). Niemand kann heute seriös vorgersagen, wohin da die Reise geht.
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
sehr sehr wahrscheinlich.
zu holen ist bei mir so oder so nichts, nur hat man halt ohne P-Konto nur diesen 14 Tagesschutz nur auf Sozialleistungen, da ist das P-Konto schon besser.
Gerade weil mir nix passieren kann, habe ich es im Prinzip mit Insolvenz auch nicht so eilig.
Zumal ja eh erst mal 8wohl gerichtlich) geklärt werden muss, inwiefern die überzogenen Gebühren und Co. so richtig sind.
Aber mal eine Frage am Rande:
Wie ist das eigentlich, in der Insolvenz hat man ja die Arbeitsobliegenheit, sind die da dann noch strenger wie die vom Jobcenter? Arbeit um jeden Preis?, koste es was es wolle?
Ist ja nicht so als würde man sich vom hartz 4 her nicht eh schon ausgiebig um Arbeit bemühen.
Und hat man eigentlich, wenn man keine Insolvenz macht, sondern wie erwähnt mal einfach abwartet und Pfändungen und Gerichtsvollzieher erfolglos sind, auch die gleiche Arbeitsobliegenheit wie in einer Insolvenz?
gibts da eine Rechtsgrundlage für sowas?
So direkt gesagt hat das der Schldnerberater nicht, er sagte halt das mit der krankenkassen Ratenzahlung sollte ich besser mal weiterlaufen lassen da die halt eventuell Probleme machen können.
So wirklich ins Detail ging er nicht, ich dachte da halt hinterher direkt an die Ruhendstellung, mit der mir zu Pre-Hartz4-zeiten schon mal gedroht wurde (und dort wohl auch wirklich gekommen wäre)
Gleichermassen Probleme könnte es halt mit der Voba geben, dass die nicht die kündigung annehmen solange der Dispo noch da ist.
Ich denke, er sagte mir das im Sinne von "Wenn ich weiterhin eine ruhige Nacht haben will, sollte ich es besser mal so laufen lassen wie es ist"
zu holen ist bei mir so oder so nichts, nur hat man halt ohne P-Konto nur diesen 14 Tagesschutz nur auf Sozialleistungen, da ist das P-Konto schon besser.
Gerade weil mir nix passieren kann, habe ich es im Prinzip mit Insolvenz auch nicht so eilig.
Zumal ja eh erst mal 8wohl gerichtlich) geklärt werden muss, inwiefern die überzogenen Gebühren und Co. so richtig sind.
Aber mal eine Frage am Rande:
Wie ist das eigentlich, in der Insolvenz hat man ja die Arbeitsobliegenheit, sind die da dann noch strenger wie die vom Jobcenter? Arbeit um jeden Preis?, koste es was es wolle?
Ist ja nicht so als würde man sich vom hartz 4 her nicht eh schon ausgiebig um Arbeit bemühen.
Und hat man eigentlich, wenn man keine Insolvenz macht, sondern wie erwähnt mal einfach abwartet und Pfändungen und Gerichtsvollzieher erfolglos sind, auch die gleiche Arbeitsobliegenheit wie in einer Insolvenz?
gibts da eine Rechtsgrundlage für sowas?
So direkt gesagt hat das der Schldnerberater nicht, er sagte halt das mit der krankenkassen Ratenzahlung sollte ich besser mal weiterlaufen lassen da die halt eventuell Probleme machen können.
So wirklich ins Detail ging er nicht, ich dachte da halt hinterher direkt an die Ruhendstellung, mit der mir zu Pre-Hartz4-zeiten schon mal gedroht wurde (und dort wohl auch wirklich gekommen wäre)
Gleichermassen Probleme könnte es halt mit der Voba geben, dass die nicht die kündigung annehmen solange der Dispo noch da ist.
Ich denke, er sagte mir das im Sinne von "Wenn ich weiterhin eine ruhige Nacht haben will, sollte ich es besser mal so laufen lassen wie es ist"
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Das passiert im Verfahren automatisch. Von daher macht sich da normalerweise bei Nullplan-Anträgen niemand die Mühe und prockelt so lange an den Inkassobuden rum bis die ne anständige Forderungsaufstellung schicken. Das lohnt nur bei werthaltigen außergerichtlichen Einigungsversuchen.
Ich gebe mir bei Nullplänen noch vergleichsweise viel Mühe (im Gegensatz zu den meisten meiner Kollegen) und erhebe zumindest einmal die Standardeinreden und kennzeichne groben Inkassounfug im Antrag als bestritten. Das ist aber eher persönlicher Sportsgeist denn wirklich aufwandsökonomisch. Von daher habe ich da Verständnis für jeden der da bei sowas keinen Bock drauf hat. Es wird wie gesagt ohnehin alles nochmal gerichtlich geprüft.
Zu 99,9% wird in die Richtung nichts weiter unternommen wenn die Leute schon der Erwerbsobliegenheit des Jobcenter unterliegen. Es wird also nicht "schlimmer";) Man sollte nur keinen Hartz-Bescheid bekommen in dem eine Sanktion wegen Ablehnung einer angemessenen Tätigkeit aufpoppt. Das wäre so eine eine Art Super-GAU;)Dio B. hat geschrieben: ↑14. Jun 2019, 20:26 Wie ist das eigentlich, in der Insolvenz hat man ja die Arbeitsobliegenheit, sind die da dann noch strenger wie die vom Jobcenter? Arbeit um jeden Preis?, koste es was es wolle?
Ist ja nicht so als würde man sich vom hartz 4 her nicht eh schon ausgiebig um Arbeit bemühen.
Häh?
Yop, sobald Du keine SGB II oder XII Leistungen mehr beziehst, werden die das mit hoher Wahrscheinlichkeit auch machen. Deswegen solltest Du dann ja auch wieder eine Vereinbarung mit denen treffen.Dio B. hat geschrieben: ↑14. Jun 2019, 20:26 So direkt gesagt hat das der Schldnerberater nicht, er sagte halt das mit der krankenkassen Ratenzahlung sollte ich besser mal weiterlaufen lassen da die halt eventuell Probleme machen können.
So wirklich ins Detail ging er nicht, ich dachte da halt hinterher direkt an die Ruhendstellung, mit der mir zu Pre-Hartz4-zeiten schon mal gedroht wurde (und dort wohl auch wirklich gekommen wäre)
Das ist aber Kokolores.
Inwiefern hat man denn eine ruhige Nacht (bzw. wie viele pro Monat) wenn einem jeden Monat 10% vom Hartz aufgerechnet werden und man weitere knapp 20% in ein schwarzes Loch kippt?
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Entschuldige wenn es mich nichts angeht aber ich muss mal fragen:
Was machst du so beruflich weil du schreibst dass du solche falschen Inkassobeträge anprangerst und so?
Weiter oben meinte ich:
Es gibt ja 2 Varianten wie man sich bei überwältigenden Schulden verhalten kann:
1. Insolvenz
2. die "Mitten im Leben" Methode wo man weder Insolvenz noch sonstwas macht, mangels pfändbarem Einkommen und Vermögen Alles an einem abprallt und das mind. 30 jahre lang so geht bis der titel nutzlos geworden ist.
Also man insbesondere keine Insolvenz oder sowas macht.
Bloss halt ein üblicher nichtzahlender Schuldner im sehr fortgeschrittenen Stadium ist.
Bei 1. steht es ja im Gesetz dass, wer das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung durchläuft, Arbeitsobliegenheiten hat; also sich extremstens um Arbeit beühen muss.
aber zu 2., wenn ich also einfach nur Schulden habe, Gläubiger schickt immer mal wieder Gerichtsvollzieher zum Kaffee vorbei, etc.
Wie ist es da, gibt es da eine gesetzliche Grundlage, aufgrund der man irgendwelche Verpflichtungen hinsichtlich Arbeitsbemühungen hat?
Vielleicht aus irgendwelchen rechtlichen "Du hast Schulden bei Gläubiger X und der hat nen Titel, deswegen musst du vom Gesetz her das und jenes tun um die Schulden abzuzahlen"?
oder kann man da (sinnlos aber denkbar) die LMAA Methode machen und einfach zuhause vor sich hin faulenzen, Schulden stapeln sich zwar aber wen juckts, und lässt es einfach laufen?
gibts da was gesetzliches, was einem da zu irgendeinem Handeln verpflichten würde?
Mir selbst fiele auch nichts ein, aber ich habe mich das nur so gefragt.
Weil Hartz 4 gibts nur wenn man als gegenleistung arbeitet bzw. sich um selbige bemüht.
Gleiches gilt für Restschuldbefreiung.
Aber wenn man einfach nur seine Schulden absitzt, ergo macht bezüglich Schulden gar nix und denkt sich "Soll der ruhig den Gerichtsvollzieher rufen, der kann mir eh nix. hab ja nix zum pfänden! "
hat mich nur mal so interessiert.
Was machst du so beruflich weil du schreibst dass du solche falschen Inkassobeträge anprangerst und so?
Weiter oben meinte ich:
Es gibt ja 2 Varianten wie man sich bei überwältigenden Schulden verhalten kann:
1. Insolvenz
2. die "Mitten im Leben" Methode wo man weder Insolvenz noch sonstwas macht, mangels pfändbarem Einkommen und Vermögen Alles an einem abprallt und das mind. 30 jahre lang so geht bis der titel nutzlos geworden ist.
Also man insbesondere keine Insolvenz oder sowas macht.
Bloss halt ein üblicher nichtzahlender Schuldner im sehr fortgeschrittenen Stadium ist.
Bei 1. steht es ja im Gesetz dass, wer das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung durchläuft, Arbeitsobliegenheiten hat; also sich extremstens um Arbeit beühen muss.
aber zu 2., wenn ich also einfach nur Schulden habe, Gläubiger schickt immer mal wieder Gerichtsvollzieher zum Kaffee vorbei, etc.
Wie ist es da, gibt es da eine gesetzliche Grundlage, aufgrund der man irgendwelche Verpflichtungen hinsichtlich Arbeitsbemühungen hat?
Vielleicht aus irgendwelchen rechtlichen "Du hast Schulden bei Gläubiger X und der hat nen Titel, deswegen musst du vom Gesetz her das und jenes tun um die Schulden abzuzahlen"?
oder kann man da (sinnlos aber denkbar) die LMAA Methode machen und einfach zuhause vor sich hin faulenzen, Schulden stapeln sich zwar aber wen juckts, und lässt es einfach laufen?
gibts da was gesetzliches, was einem da zu irgendeinem Handeln verpflichten würde?
Mir selbst fiele auch nichts ein, aber ich habe mich das nur so gefragt.
Weil Hartz 4 gibts nur wenn man als gegenleistung arbeitet bzw. sich um selbige bemüht.
Gleiches gilt für Restschuldbefreiung.
Aber wenn man einfach nur seine Schulden absitzt, ergo macht bezüglich Schulden gar nix und denkt sich "Soll der ruhig den Gerichtsvollzieher rufen, der kann mir eh nix. hab ja nix zum pfänden! "
hat mich nur mal so interessiert.
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Ich bin Sozialberateonkel für Schuldner, Insolvenz und Verbraucherrecht.
Nö, nichts zwingendes in der von Dir gemeinten Art.
Drum ist das von Dir recht blumig beschriebene "Schulden aussitzen" auf jeden Fall eine Option wenn die betreffende Person keinerlei Hoffnungen mehr auf Pfändbares im Leben hat, seine Rechte kennt, die Gläubigertiraden allenfalls erheiternd findet, den 2-jährlichen Kaffee mit dem GV amüsierend und die Erben über die Ausschlagung im Todesfall aufgeklärt hat.
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Weißt du zufällig ob nur Banken in Deutschland zur Eröffnung eines Basiskontos sowie Umwandlung in ein P-Konto verpflichtet sind?
Oder gilt dies auch für Banken, die "nur" eine europäische Bankenlizenz haben (also bspw. ne Bank aus England)?
Oder gilt dies auch für Banken, die "nur" eine europäische Bankenlizenz haben (also bspw. ne Bank aus England)?
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Wenn du noch kein P-Konto hast, muss die Bank auf Wunsch umstellen -das dauert maximal 4 Bankarbeitstage.
Ein Konto muss dir nur eröffnet werden, solange du keins bei einer anderen Bank hast.
Edit: ich habe jetzt erst den Auslandszusatz gesehen... eine Bank im Ausland, egal wo, muss dir kein Konto eröffnen. Was willst du denn mit einem Konto im Ausland?
Ein Konto muss dir nur eröffnet werden, solange du keins bei einer anderen Bank hast.
Edit: ich habe jetzt erst den Auslandszusatz gesehen... eine Bank im Ausland, egal wo, muss dir kein Konto eröffnen. Was willst du denn mit einem Konto im Ausland?
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Naja, so Sachen wie Revolut oder so sitzen nun mal ursprünglich in England oder so und bieten aber Bankkram in Deutshcland an.
Und ich habe jetzt auf Anhieb leider nichts gefunden ob die Gesetze zum P-Konto und Basiskonto nur für deutsche Banken gelten oder nicht :-/
Und ich habe jetzt auf Anhieb leider nichts gefunden ob die Gesetze zum P-Konto und Basiskonto nur für deutsche Banken gelten oder nicht :-/
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Wenn sie eine Banklizenz in Deutschland haben, müssen sie auch P-Konten anbieten.
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Re: Pfändung auf Nicht-P-Konto verhinderbar oder doch neues Konto nötig?
Öhm, ich habe mir gerade das Revolut-Angebot mal angesehen. In der kostenlosen Variante kann man nicht mehr als 200 Euro kostenfrei abheben? Was will man damit?
Der Kundenservice antwortet nur über die App und dann in Englisch? Ich sage mal ganz vorsichtig, dass ich da nicht unbedingt mein P-Konto führen wollen würde....
Der Kundenservice antwortet nur über die App und dann in Englisch? Ich sage mal ganz vorsichtig, dass ich da nicht unbedingt mein P-Konto führen wollen würde....
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