Überschuldet und überfordert
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Re: Überschuldet und überfordert
Wusste ich ja selber nicht, das es betriebsbedingt ausgeschlossen ist..
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Re: Überschuldet und überfordert
Ich habe jetzt nicht den gesamten Threadverlauf nochmals durchgelesen, daher sehe es mir bitte nach, falls du diese Information bereits gegeben hast, aber seit wann bist du bei deinem aktuellen Arbeitgeber?
Diese Klausel ist seit Oktober 2021 unwirksam. Falls dein Vertrag also erst seit diesem Datum aktiv ist, dann brauchst du dir keine Sorgen machen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__308.html
Siehe Punkt 9.
Diese Klausel ist seit Oktober 2021 unwirksam. Falls dein Vertrag also erst seit diesem Datum aktiv ist, dann brauchst du dir keine Sorgen machen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__308.html
Siehe Punkt 9.
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- Wissender
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Re: Überschuldet und überfordert
Okay, das liegt glasklar vor Oktober 2021.
Du brauchst aber keine Angst haben vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Die Hürden sind ziemlich hoch, das ein Arbeitgeber dieses durchsetzen kann. Dies könnte man nur machen, wenn der wesentliche Betriebsablauf dadurch gestört wäre und das kann wohl niemand beweisen.
In jeder Personalabteilung sitzen auch Menschen und jeder kann auch verstehen, wenn nach 19 Jahren sich etwas bei einem Arbeitnehmer verändert. Ich persönlich würde mir da keine größeren Sorgen machen. Eventuell kann man auch im Vorfeld das Gespräch suchen, damit dieser Sachverhalt nicht überraschend deinen Arbeitgeber trifft.
Du brauchst aber keine Angst haben vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Die Hürden sind ziemlich hoch, das ein Arbeitgeber dieses durchsetzen kann. Dies könnte man nur machen, wenn der wesentliche Betriebsablauf dadurch gestört wäre und das kann wohl niemand beweisen.
In jeder Personalabteilung sitzen auch Menschen und jeder kann auch verstehen, wenn nach 19 Jahren sich etwas bei einem Arbeitnehmer verändert. Ich persönlich würde mir da keine größeren Sorgen machen. Eventuell kann man auch im Vorfeld das Gespräch suchen, damit dieser Sachverhalt nicht überraschend deinen Arbeitgeber trifft.
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Re: Überschuldet und überfordert
Muss ich jetzt angst haben weil ich nicht wusste das dies ein Teil der Betriebvereinbarung ist?
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Re: Überschuldet und überfordert
Ich habe noch etwas was ich nicht ganz verstehe.
Ja, die Dauer eines zweiten Verfahrens verlängert sich, wenn die Restschuldbefreiung bereits einmal erlangt worden ist. Für Zweitverfahren gilt eine Dauer von 5 Jahren, wenn dem Schuldner auf Grundlage eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erteilt worden ist.
Meine RSB war 2016.
2026 könnte ich ein neues Verfahren eröffnen mit Antrag auf RSB.
Ist die zweite Insolvenz jetzt bei mir auch 5 Jahre oder nur 3, weil ich vor 2020 eine RSB hatte.
Danke vorab
Ja, die Dauer eines zweiten Verfahrens verlängert sich, wenn die Restschuldbefreiung bereits einmal erlangt worden ist. Für Zweitverfahren gilt eine Dauer von 5 Jahren, wenn dem Schuldner auf Grundlage eines nach dem 30. September 2020 gestellten Antrags bereits einmal Restschuldbefreiung erteilt worden ist.
Meine RSB war 2016.
2026 könnte ich ein neues Verfahren eröffnen mit Antrag auf RSB.
Ist die zweite Insolvenz jetzt bei mir auch 5 Jahre oder nur 3, weil ich vor 2020 eine RSB hatte.
Danke vorab
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Re: Überschuldet und überfordert
Du hast Dir die Antwort aber sowas von eindeutig selbst gegeben;)
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Re: Überschuldet und überfordert
Ich finde es leicht verwirrend..
mir wurde ja nicht nach dem 30.09.2020 die RSB erteilt.
Also 5 Jahre?
mir wurde ja nicht nach dem 30.09.2020 die RSB erteilt.
Also 5 Jahre?
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Re: Überschuldet und überfordert
Lesen und verstehen sind nun mal zweierlei. Mit Engelsgeduld noch einmal auseinandergepflückt:
deine RSB wurde 2016 erteilt. Wann wurde also dazu der Antrag gestellt? Natürlich weit vor 2016,
also definitiv nicht nach dem 30. September 2020.
Folge:
Deine alte RSB hat keinen Einfluß auf die Dauer eines neuen Verfahrens, also: 3 Jahre!
Im übrigen spielt es z.Zt. eigentlich keine Rolle. Das ist wie über ungelegte Eier reden. Es geht jetzt gar nicht um den Schluß des Verfahrens. Jetzt geht es um den richtigen Start und ein konsequentes Machen. Bei anderen großen Aufgaben wie Ausbildung, Therapie, Hausbau, Weltreise steht das Wie und Wann auch nicht fest und trotzdem stellt man sich und zieht durch.
deine RSB wurde 2016 erteilt. Wann wurde also dazu der Antrag gestellt? Natürlich weit vor 2016,
also definitiv nicht nach dem 30. September 2020.
Folge:
Deine alte RSB hat keinen Einfluß auf die Dauer eines neuen Verfahrens, also: 3 Jahre!
Im übrigen spielt es z.Zt. eigentlich keine Rolle. Das ist wie über ungelegte Eier reden. Es geht jetzt gar nicht um den Schluß des Verfahrens. Jetzt geht es um den richtigen Start und ein konsequentes Machen. Bei anderen großen Aufgaben wie Ausbildung, Therapie, Hausbau, Weltreise steht das Wie und Wann auch nicht fest und trotzdem stellt man sich und zieht durch.
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Re: Überschuldet und überfordert
Danke für die Erklärung.
Mein Antrag war von 2010 und 2016 RSB.
Also kann ich 2026 einen neuen Antrag stellen der dann genau 3 Jahre dauert.
Ja ich weiß, ungelegte Eier usw, aber 2030 habe ich Firmenjubiläum und würde da halt auch knapp 10000 als Prämie bekommen, wäre schade wenn die weg wäre.
Mein Antrag war von 2010 und 2016 RSB.
Also kann ich 2026 einen neuen Antrag stellen der dann genau 3 Jahre dauert.
Ja ich weiß, ungelegte Eier usw, aber 2030 habe ich Firmenjubiläum und würde da halt auch knapp 10000 als Prämie bekommen, wäre schade wenn die weg wäre.
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