Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

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Graf Wadula
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von Graf Wadula »

Nein. Zu den Wohn- und Heizkosten kommt der Eigenfreibetrag in Höhe von derzeit 619,00 €. Den müssen Sie auch noch abziehen. Von dem Rest dann in der Theorie die Hälfte. Aber mindernd sind auch Versicherungen (Haftpflicht etc.) abzuziehen.
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

Graf Wadula hat geschrieben: 12. Mär 2024, 06:28 Nein. Zu den Wohn- und Heizkosten kommt der Eigenfreibetrag in Höhe von derzeit 619,00 €. Den müssen Sie auch noch abziehen. Von dem Rest dann in der Theorie die Hälfte. Aber mindernd sind auch Versicherungen (Haftpflicht etc.) abzuziehen.
Achso!

In dem Fall wäre ich ja von der Ratenzahlung zu befreien laut § 115 ZPO Absatz 2:

"Beträgt die Höhe einer Monatsrate weniger als 10 Euro, ist von der Festsetzung von Monatsraten abzusehen"

Denn:

ich habe 1267€ im Monat von dem Betrag gehen schon allein 704€ für die Warmmiete ab.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von imker »

... im "Netz" werden Rechner für die Ermittlung der Prozesskostenhilfe angeboten - die rechnen "freundlich" und ohne Dünkel
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

imker hat geschrieben: 12. Mär 2024, 07:17 ... im "Netz" werden Rechner für die Ermittlung der Prozesskostenhilfe angeboten - die rechnen "freundlich" und ohne Dünkel

Danke für den Hinweis.
wenn es so einfach ist frage ich mich warum der RP daraus so einen Akt macht denn es scheint ja ziemlich eindeutig und simpel zu sein.
screenshot-www.pkh-rechner.de-2024.03.12-07_22_29.jpg
screenshot-www.pkh-rechner.de-2024.03.12-07_22_29.jpg (609.36 KiB) 1683 mal betrachtet
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Graf Wadula
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von Graf Wadula »

Genau so ist es. Das müssen Sie ihn fragen. Bei Bürgergeld ist es eh eigentlich üblich, die Stundung zu verlängern.
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imker
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von imker »

wahrscheinlich wird die Antwort nicht gegegebn werden
und wahrscheinlich liegt es an den fehlenden Orinal-Belegen zur Einsicht
und sicher wurde das hier schon angemerkt
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

imker hat geschrieben: 12. Mär 2024, 10:15 wahrscheinlich wird die Antwort nicht gegegebn werden
und wahrscheinlich liegt es an den fehlenden Orinal-Belegen zur Einsicht
und sicher wurde das hier schon angemerkt
zu dem thema Original belege:
auf welcher Rechtsgrundlage darf der RP von mir fordern dass ich ihm Fahrzeugschein, versicherungspolicen, Bewilligungsbescheide etc im Original aushändige?

Welchen zweck verfolgt er damit ausser schikanierung des Antragstellers?

Nichtsdestotrotz wurden die Belege ja per Fax eingereicht und er Nachweis ist vorhanden.

Und wenn ich einen legitimen anspruch auf Stundung habe muss das Landgericht ja wohl auch so entscheiden.
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robo
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von robo »

Ja, ich glaube auch, dass das reine Schikane ist.
Nicht alle mögen Bürgergeldempfänger (früher: "Hartzies ...").
Und / oder "Insolaner" ...

In diesem Fall würde ich jetzt aber bedenken:
1. die alte Indianer-Weisheit:
"Auf Hoher See und vor einem deutschen Gericht ist man in Gottes Hand".
2. Die Dauer des Verfahrens:
Da kannst Du ggf. Jahre auf eine Entscheidung warten !
Ich könnte Dir da Geschichten erzählen, die glaubt man nicht !

Ich würde ihn anrufen und freundlich fragen, wie man die Sache jetzt "vom Tisch" bekommen kann
(" ... bevor das jetzt alles in ein langwieriges Gerichtsverfahren ausartet ...").
Und ihm dann ggf vorschlagen, dass Du mit den Original-Belegen vorbeikommst,
so dass er Einsicht darin nehmen kann, und bittest ihn um einen Termin dafür.

Immer schön freundlich "bitten", das brauchen solche Leute ...
(dabei sollte inzwischen doch eigentlich jeder wissen: "Wer fragt, der führt!")

Zum Termin nimmst Du ihm eine Tafel Schokolade mit und bedankst Dich bei ihm
... und denkst Dir Deinen Teil !!

Da will Dir offensichtlich einer zeigen, dass er 'am längeren Hebel' sitzt ...
( ... bitte schön, wenn er es nötig hat ?)

Spring über Deinen Schatten.
Und nebenbei: Es tut auch gut, wenn man "unterm Strich" gewonnen hat ...
Du willst die Stundung - Du kriegst die Stundung.
Fertig.

Viel Glück !
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tidus82
Admin
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von tidus82 »

Das sehe ich auch so - scheinbar hat der Rechtspfleger entweder einen falschen Tag erwischt oder er benötigt irgendwelche Bestätigung für sein Ego („Bitte bitte“)..

Wie dem auch sei, das was robo schrieb würde ich wahrscheinlich ähnlich machen - versuchen drüber zu stehen und am Ende zu wissen: „Ich habe das bekommen was ich wollte und der Rechtspfleger tut mir einfach leid“
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bamhamer
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Re: Gerichtskosten trotz Bürgergeld?!

Beitrag von bamhamer »

robo hat geschrieben: 12. Mär 2024, 12:49 Ja, ich glaube auch, dass das reine Schikane ist.
Nicht alle mögen Bürgergeldempfänger (früher: "Hartzies ...").
Und / oder "Insolaner" ...

In diesem Fall würde ich jetzt aber bedenken:
1. die alte Indianer-Weisheit:
"Auf Hoher See und vor einem deutschen Gericht ist man in Gottes Hand".
2. Die Dauer des Verfahrens:
Da kannst Du ggf. Jahre auf eine Entscheidung warten !
Ich könnte Dir da Geschichten erzählen, die glaubt man nicht !

Ich würde ihn anrufen und freundlich fragen, wie man die Sache jetzt "vom Tisch" bekommen kann
(" ... bevor das jetzt alles in ein langwieriges Gerichtsverfahren ausartet ...").
Und ihm dann ggf vorschlagen, dass Du mit den Original-Belegen vorbeikommst,
so dass er Einsicht darin nehmen kann, und bittest ihn um einen Termin dafür.

Immer schön freundlich "bitten", das brauchen solche Leute ...
(dabei sollte inzwischen doch eigentlich jeder wissen: "Wer fragt, der führt!")

Zum Termin nimmst Du ihm eine Tafel Schokolade mit und bedankst Dich bei ihm
... und denkst Dir Deinen Teil !!

Da will Dir offensichtlich einer zeigen, dass er 'am längeren Hebel' sitzt ...
( ... bitte schön, wenn er es nötig hat ?)

Spring über Deinen Schatten.
Und nebenbei: Es tut auch gut, wenn man "unterm Strich" gewonnen hat ...
Du willst die Stundung - Du kriegst die Stundung.
Fertig.

Viel Glück !

danke für deinen rat.
Ich bin mir aber nicht wirklich sicher ob es dafür nicht schon zu spät ist wenn der Vorgang bereits ans Landgericht übergeben wurde.
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