Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Helpme hat geschrieben: ↑7. Mär 2024, 16:46
Von der ersten Bank habe ich bereits die Ankündigung einer Lohnabtretung wenn ich bis zum 15.03 nicht den Rückstand bezahle.
Kann ich also damit rechnen das bereits dann der nächste Lohn gepfändet wird oder geht eine Lohnabtretung auch nicht so schnell?
Eine Lohnabtretung geht schnell, weil die vertraglich festgehalten ist und du diese unterschrieben hast. Auch hier geht es bis zur Pfändungsgrenze (siehe Pfändungstabelle) und wer zuerst kommt mahlt zuerst. Das heißt sobald der pfändbare Betrag ausgeschöpft ist, müssen sich alle weiteren Gläubiger hinten anstellen und warten.
Danke für deine Antwort.
Recht schnell bedeutet Tage ?
Also Gehalt kommt am 30, Frist zu Zahlung ist auf den 15.03 gesetzt.
Danke
Ich hab da keine Erfahrungswerte, aber das kommt wohl auf die Reaktionszeit deines Gläubigers und des Arbeitgebers an. Zwei Wochen könnten da schon ausreichend sein, um es umzusetzen.
Kann passieren, wahrscheinlich eher nicht :15.03. ist Freitag, Überprüfung bis ev. Di., 19.03., Schreiben an AG, Eingang dort ev. 22.04., Zahltag ist Fr. 29.03., d.h. Anweisung durch AG 27.03., die Abrechnung dazu ist mit hoher Wahrscheinlichkeit beim Arbeitgeber schon vorher fertig bzw. wird durch ein Steuerbüro erledigt. Das erscheint also allein durch den Zeitplan schwierig. Ist aber möglich.
Zu dem was ich geschrieben habe mit Pfändung zwischen 400 oder 800 möchte ich mich auch kurz erklären.
Ich bekomme Fest 4700 Brutto, überstunden mal 10 mal 20 mit 25% bei ca 30€ pro Stunde.
Dann bekomme ich für 35 Tage Urlaubsgeld wegen Grad der Behinderung von 50%, immer in dem Monat wo ich die freien Tage nehme.
Dann haben wir diverse Einmalzahlungen und Sonderzahlung mehrmals im Jahr.
Wenn also ja mein Lohn jetzt Abgetreten wird, und danach Pfändungen kommen, hat auch hier der erste das Rennen gemacht richtig?
Jetzt habe ich eine Frage zum P-Konto, da bei mir solche Schwankungen durch Urlaubs, Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Überstunden herrscht, wie kann ich möglich machen, das vom P-Konto einfach nichts mehr gepfändet werden darf, wenn dies ja schon beim Arbeitgeber passiert.
In meinem Fall habe ich ein fast Volljähriges Kind zuhause, welches jetzt hoffentlich ab September eine Berufsausbildung startet, für das Kind bekomme ich Kindergeld und noch 2 Monate Unterhaltsvorschuss von 395 weil es dann 18 ist und das fällt weg.
Ich habe auch noch ein Kind welches nicht bei mir lebt und 13 ist, und für dieses Kind bezahle ich Unterhalt jeden Monat.
Ja klingt alles sehr kurios, aber so ist mein Leben halt.
Ich hoffe jemand nimmt sich die Zeit und kann mir helfen, denn ich habe am Dienstag Spontan einen Termin bei der Caritas aber nur 15 min max, für eine Bescheinigung für ein P-Konto, was sollte ich alles dabei haben, oder erwähnen damit mir vom Konto nicht dann halt mehr genommen wird als vom Arbeitgeber.
Danke euch wirklich, jeden einzelnen der sich hier aufopfert, ohne Gegenleistung anderen hilft.
Helpme hat geschrieben: ↑7. Mär 2024, 18:39
Danke euch.
..
Dann haben wir diverse Einmalzahlungen und Sonderzahlung mehrmals im Jahr.
Wenn also ja mein Lohn jetzt Abgetreten wird, und danach Pfändungen kommen, hat auch hier der erste das Rennen gemacht richtig?
Jetzt habe ich eine Frage zum P-Konto, da bei mir solche Schwankungen durch Urlaubs, Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Überstunden herrscht, wie kann ich möglich machen, das vom P-Konto einfach nichts mehr gepfändet werden darf, wenn dies ja schon beim Arbeitgeber passiert.
In meinem Fall habe ich ein fast Volljähriges Kind zuhause, welches jetzt hoffentlich ab September eine Berufsausbildung startet, für das Kind bekomme ich Kindergeld und noch 2 Monate Unterhaltsvorschuss von 395 weil es dann 18 ist und das fällt weg.
Ich habe auch noch ein Kind welches nicht bei mir lebt und 13 ist, und für dieses Kind bezahle ich Unterhalt jeden Monat.
Ja klingt alles sehr kurios, aber so ist mein Leben halt.
Ich hoffe jemand nimmt sich die Zeit und kann mir helfen, denn ich habe am Dienstag Spontan einen Termin bei der Caritas aber nur 15 min max, für eine Bescheinigung für ein P-Konto, was sollte ich alles dabei haben, oder erwähnen damit mir vom Konto nicht dann halt mehr genommen wird als vom Arbeitgeber.
Danke euch wirklich, jeden einzelnen der sich hier aufopfert, ohne Gegenleistung anderen hilft.
Es zählt die früheste Abtretung, bei mehrfachen Abtretung aus mehreren Darlehensverträge ist das meist also der älteste Vertrag, der das Rennen macht. Bei
P-Konto: vorher bei der Bank Konto in p-Konto umwandeln -- und z u s ä t z l i c h Gehaltsabrechnung und Kontoauszug mit dem Betrag der Unterhaltszahlung sowie irgendwas zum Nachweis des zu Hause lebenden fast Volljährigen, bringt etwa 2.200 und vom "mehr" bleiben dann weitere 60% -#-wenn auch bei Arbeitgeber eine Lohnabtretung oder Pfändung beachtet wird - dafür ist dann bei einer Kontenpfändung ein Antrag beim Gericht zu stellen - nur dann wird nicht vom pfandfreien Gehalt auf dem Konto nochmals was abgezogen - Stichwort im Netz Doppelpfändung (nicht des identischen Gläubigers , sondern auch durch zwei rechtlich selbständige Gläubiger).
Nettoeinkommen über 3.613 EUR mtl ist vollstäbndig pfändbar 850 c III Ziffer 1 ZPO
Kommt darauf an. Gibt es eine Lohnabtretung? Dann geht das in der Regel wesentlich schneller als wenn der Gläubiger erst noch einen Vollstreckungsbescheid braucht.
Okay, dann dauert das ganze Prozedere länger. Wie lang ist immer schwierig zu prognostizieren. Aber selbst wenn sich der Gläubiger beeilt, dauert das schon eine Weile. Nach der Kreditkündigung dürfte die Sache erstmal ans Inkasso gehe, die dann 2-3x schreiben. Dann kommen irgendwann der Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid und erst dann wird gepfändet.