Insolvenz
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Re: Insolvenz
Und eine Versagung nach §290 fällt raus. Es gibt zwar den Paragraphen 297 a nachträglich bekanntgewordene Versagung,aber wenn du alle Gläubiger angegeben hast damals dann hätten sie ja von den Versagungsgrund gewusst haben müssen und eine Versagung zum Schlusstermin bereits stellen müssen.
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Re: Insolvenz
Hi Ben ja denke ich auch und wie erwähnt war der am 28.12.hätten mir ja den etwas schicken müssen damit ich mich hätte äußern können.
Itak65
Itak65
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Re: Insolvenz
Hallo So eben habe ich in den Bekanntmachungen gelesen das mein verfahren am 2.4. Aufgehoben wurde.Mir fällt erst mal ein Stein vom Herzen das niemand einen versagungsantrag gestellt hat.bekommt man dies bezüglich vom inso Verwalter eine info?
LG Itak65
LG Itak65
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Re: Insolvenz
Nein vom TH nicht, du müsstest eigentlich einen Brief über die Aufhebung vom Gericht bekommen - eigentlich sollte der auch schon da sein.
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Re: Insolvenz
Also natürlich kann es sein, dass der TH nochmal ein allgemeines Schreiben versendet, was jetzt deine Auflagen sind und dass du ggf dein Konto wieder umwandeln kannst etc. Aber nicht „offiziell“ im Sinne einer Bekanntmachung
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Re: Insolvenz
Tidus danke für die rasche Antwort, in meinem Verfahren war es bisher umgekehrt es stand immer alles erst in den insobekanntmachungen und ca 2 wochen später kam der Brief vom Gericht.
LG itak65
LG itak65
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